17511/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.01.2024
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Personalausstattung und Fachpersonal im Maßnahmenvollzug
Im Dezember 2022 hat der Nationalrat den längst überfälligen ersten Teil der Reform des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz) beschlossen. Dieser sieht durchaus Verbesserungen vor, löst aber bei weitem nicht alle grundlegenden Probleme.
Rund 1400 Menschen sind in Österreich aktuell im Maßnahmenvollzug untergebracht. Das sind gut 15%. Sie verteieln sich auf Justizanstalten und psychiatrische Krankenhäuser.[1]
Der Untersuchung der Reformkommission zufolge kommen auf vier fälschlicherweise in den Maßnahmenvollzug eingewiesene ein fälschlicherweise nicht eingewiesener.[2] Menschen auf unbestimmte Zeit wegzusperren und nicht zu therapieren ist inakzeptabel. Immer wieder hat sich Österreich diesbezüglich Kritik eingehandelt.
Für all jene, die zu Recht im Maßnahmenvollzug sind, muss eine menschenrechtskonforme Unterbringung sichergestellt sein. Es braucht ein Therapie-, Behandlungs- und Betreuungsangebot und das dazu notwendige Personal. Dafür gilt es, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Im Ö1-Morgenjournal vom 17.1.2024 wurde berichtet, dass sich die Zahl der Suizide in Haft im vergangenen Jahr auf zwölf verdoppelt habe. Nahezu alle hatten eine psychiatrische Erkrankung oder eine Suchtproblematik.
Expert:innen kritisieren ein völlig unzureichendes Therapieangebot. Ein Psychiater sagt, die Zahl der psychisch kranken Personen in Haft sei in den vergangenen 15 Jahren um das 3,6-fache angestiegen.
Durch die Reform des Maßnahmenvollzugs seien zwar die Hürden für eine Einweisung angehoben worden, nicht aber die Ausstattung mit dem notwendigen Fachpersonal wie Psychiater:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen, Erotherapeut:innen.
Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie ist die derzeitige Personalausstattung in den Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs.1 StGB getrennt ausgewiesen nach Justizanstalten (Forensisch-therapeutischen Zentren seit 01.03.2023), besonderen Abteilungen in Justizanstalten, Außenstellen von Justizanstalten, Abteilungen in Justizanstalten, die dem Vollzug von Abs. 1 StGB dienen, mit (jeweils Vollbeschäftigungsäquivalente):
• Psychiatern
• Psychologen,
• Psychotherapeuten
• Sozialarbeitern
• Sozialpädagogen
• Psychiatrischen und anderen Krankenpflegern
• Sonstigem Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
• Justizwachebediensteten?
2. Wie ist die derzeitige Personalausstattung in den Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs gem. § 21 Abs. 2 StGB getrennt ausgewiesen nach Justizanstalten, besonderen Abteilungen in Justizanstalten, Außenstellen von Justizanstalten, Abteilungen in Justizanstalten, die dem Vollzug von § 21 Abs. 2 StGB dienen, mit (jeweils Vollbeschäftigungsäquivalente):
• Psychiatern
• Psychologen,
• Psychotherapeuten
• Sozialarbeitern
• Sozialpädagogen
• Psychiatrischen und anderen Krankenpflegern
• Sonstigem Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
• Justizwachebediensteten?
3. Wie viele der Planstellen im Bereich Justizanstalten, Maßnahmenvollzug § 21 Abs. 1 StGB und § 21 Abs. 2 StGB gibt es im Bereich von
• Psychiatern
• Psychologen,
• Psychotherapeuten
• Sozialarbeitern
• Sozialpädagogen
• Psychiatrischen und anderen Krankenpflegern
• Sonstigem Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
• Justizwachebediensteten?
4. Wie viele davon können nicht besetzt werden?
5. Welche Präsenz der obigen Berufsgruppen (getrennt ausgewiesen) ist in den Dienstplänen der Maßnahmenvollzugseinrichtungen der einzelnen Einrichtungen gem. § 21/1 StGB (s.o.) geregelt (jeweilige Anwesenheit in Stunden)
• während des Nachtdienstbetriebes
• während des Betriebes an Samstagen
• während des Betriebes an Sonn- und Feiertagen?
6. Welche Präsenz der obigen Berufsgruppen (getrennt ausgewiesen) ist in den Dienstplänen der Maßnahmenvollzugseinrichtungen der einzelnen Einrichtungen gem. § 21/2 StGB (s.o.) geregelt (jeweilige Anwesenheit in Stunden)
• während des Nachtdienstbetriebes
• während des Betriebes an Samstagen
• während des Betriebes an Sonn- und Feiertagen?
7. Wie lauten die derzeitigen fachlichen Standards für die personelle Versorgung (Vollbeschäftigungsäquivalente) der einzelnen oben angeführten Berufsgruppen für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/1 StGB?
8. Wie lauten die derzeitigen fachlichen Standards für die personelle Versorgung (Vollbeschäftigungsäquivalente) der einzelnen oben angeführten Berufsgruppen für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/2 StGB?
9. Wie lauten die derzeitigen fachlichen Standards für die Anwesenheit und Fachpersonal (getrennt ausgewiesen nach Berufsgruppen s.o.) für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/1 StGB?
• während des Nachtdienstes?
• An Samstagen?
• An Sonn- und Feiertagen?
10. Wie lauten die derzeitigen fachlichen Standards für die Anwesenheit und Fachpersonal (getrennt ausgewiesen nach Berufsgruppen s.o.) für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21/2 StGB?
• während des Nachtdienstes?
• An Samstagen?
• An Sonn- und Feiertagen?
11. Ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen fachlichen Standards der Personalausstattung (Vollbeschäftigungsäquivalente) und der Präsenz während des Nachtdienstes und an Wochenenden aus Anlass der weiteren Reform des Maßnahmenvollzugs beabsichtigt? Wenn ja, wie soll in die konkret entsprechend den obigen Differenzierungen (Abs. 1/2, einzelne Berufsgruppen) beschaffen sein?
12. In welchem Ausmaß ist die budgetäre Bedeckung von Verbesserungen der Personalausstattung im Maßnahmenvollzug gem. § 21 StGB gewährleistet?
13. Wie hat sich die Zahl des Fachpersonals in den vergangenen 15 Jahren entwickelt bei
• Psychiatern
• Psychologen,
• Psychotherapeuten
• Sozialarbeitern
• Sozialpädagogen
• Psychiatrischen und anderen Krankenpflegern
• Sonstigem Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
• Justizwachebediensteten?
14. Wie hat sich die Zahl des Fachpersonals in den vergangenen 15 Jahren entwickelt im Verhältnis zu den Insassen bei
• Psychiatern
• Psychologen,
• Psychotherapeuten
• Sozialarbeitern
• Sozialpädagogen
• Psychiatrischen und anderen Krankenpflegern
• Sonstigem Fachpersonal (Ergotherapeuten etc.)
• Justizwachebediensteten?
15. Wie hat sich die Anzahl der Suizide in den vergangenen 15 Jahren in Justizanstalten (ohne Maßnahmenvollzug) entwickelt?
16. Bei wie vielen Personen davon waren psychische oder psychiatrische Probleme bekannt?
17. Wie hat sich die Anzahl der Suizide in den vergangenen 15 Jahren im Maßnahmenvollzug entwickelt?
18. Bei wie vielen Personen davon waren psychische oder psychiatrische Probleme bekannt?
19. Wie hat sich die Anzahl der Untergebrachten im Maßnamenvollzug in den vergangenen 15 Jahren entwickelt?
20. Wo sind die Untergebrachten im Maßnahmenvollzug untergebracht? (Justizanstalten, Spezialabteilungen, Krankenhäuser)
21. Wie hat sich die Anzahl der Personen mit psychischen Erkrankungen in Justizanstalten bzw. im Maßnahmenvollzug in den vergangenen 15 Jahren entwickelt?