17515/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „E-Card für 24-Stunden-Kräfte‘‘

Mit Anfang des Jahrs 2024 wurde die Umstellung des E-Card-Systems auf die neue Fotoausstattung abgeschlossen sein. E-Cards ohne Foto können seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Zugang zu Gesundheitsleistungen genutzt werden. Doch kurz vor Ende der Umstellungszeit sorgte die Foto-Pflicht einmal mehr für vermeidbare Konsequenzen, die viele Personen negativ treffen könnten. Denn wie die Tageszeitung Kleine Zeitung im Dezember 2023 aufdeckte, stehen gerade 24-Stunden-Pflegekräfte aus dem EU-Ausland angesichts der Ungültigkeit fotoloser E-Cards ab 2024 vor enormen Herausforderungen. Für die allermeisten Menschen in Österreich ist die Foto-Implementierung zwar kein Problem, da ein individuelles Foto bereits im Zuge anderer Verwaltungsakte in die Behördensysteme eingespeist wurde – für Personen, die aus dem EU-Ausland kommen und in Österreich zur Aufrechterhaltung des Pflegesystems tätig sind, ist dies aber keine Selbstverständlichkeit:

Viele von ihnen haben noch keine Fotos abgegeben, aus nachvollziehbaren Gründen: Das Foto kann nicht einfach irgendwo hochgeladen werden, sondern die Betroffenen müssen dafür persönlich bei einer Anlaufstelle des Bundesamtes für Asyl- und Fremdenwesen erscheinen dies ist in der Steiermark nur in Graz, Leoben und Liezen möglich. Oder bei einer Anlaufstelle der Landespolizeidirektion – wiederum nur in Graz. Kurios: In der Landeshauptstadt gibt es aufgrund von Einsparungsmaßnehmen allerdings so wenig Person, dass der frühestmögliche Termin für die Abgabe des Fotos im März 2024 erhältlich ist.[1]

Gerade angesichts der immensen Bedeutung, die 24-Stunden-Kräfte aus dem EU-Ausland für die Sicherstellung der Pflegeversorgung in unserem Land haben, ist die Tatsache, dass deren Lebensumstände anscheinend bei der Implementierung der Foto-E-Card-Verpflichtung einfach vergessen wurden, besonders beschämend. Zwar kündigte das BMSGPK gegenüber der Kleinen Zeitung an, dass es künftig auch die Möglichkeit geben solle, die entsprechenden Fotos auf Gemeindeämtern oder Magistraten einzureichen. Eine dafür notwendige Gesetzesnovellierung wird jedoch noch einige Monate dauern. Auch der Umstand, dass eine Terminbestätigung beim Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen bis dahin übergangsmäßig als Ersatz zum Foto auf der E-Card gelten soll, kann vom Planungsversagen kaum ablenken – denn schließlich ist gerade für 24-Stunden-Kräfte, die in ländlichen Regionen arbeiten, der Weg zu den wenigen Anlaufstellen eine enorme Belastung, die durch bessere Planung des BMSGPK hätte vermieden werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Inwieweit wurde die Situation von Personen aus dem EU-Ausland, insbesondere von 24-Stunden-Pflegekräften, bei der Implementierung der Foto-Pflicht auf E-Cards bedacht?

2.    War Ihrem Ressort die, im Anfragetext beschriebene Problematik, vor dem Bericht der Kleinen Zeitung vom Dezember 2023 bewusst?

a.    Wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bis zum Bericht gesetzt, um den Zugang zum Gesundheitssystem für 24-Stunden-Pflegekräfte aus dem EU-Ausland auch 2024 sicherzustellen?

b.    Wenn nein, welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Planungsversagen Ihres Ressorts?

3.    Bis wann wird es die Möglichkeit geben, ein Foto für die E-Card auch auf Gemeindeämtern und Magistraten einzureichen?

a.   Wenn wird eine entsprechende Gesetzesnovelle dem Parlament zum Beschluss vorgelegt?

4.    Welche konkreten Schritte und Maßnahmen setzt Ihr Ressort bis dahin, um insbesondere 24-Stunden-Pflegekräften aus dem EU-Ausland, auch ohne Foto auf der E-Card oder die Möglichkeit zu langen und teuren Anreisen zu einer Anlaufstelle des Bundesamtes für Asyl- und Fremdenwesen den Zugang zum Gesundheitssystem zu garantieren?

5.    Gibt es in Ihrem Ressort Schätzungen, wie viele Personen aus dem EU-Ausland von der beschriebenen Problematik betroffen sind?

6.    Wie viele E-Cards sind mit Ende des Jahres 2023 in Österreich noch ohne Foto im Einsatz und haben damit ab 2024 ihre Gültigkeit verloren?



[1] Kleine Zeitung, 6.12.2023