17516/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.01.2024
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Anfrage
die Abgeordnete Petra Bayr,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Ratifizierung des Hochseevertrags der Vereinten Nationen“
Am 20. September 2023 wurde Österreich durch die Unterschrift des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zu einem der ersten Staaten, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der nationalen Hoheitsgewalt (BBNJ), oft auch als Hochseevertrag bezeichnet, unterzeichnet haben. Dies ist ein historischer Erfolg des Multilateralismus und ein Meilenstein für den Schutz der Meere für alle Menschen heutiger und künftiger Generationen. Der Vertrag bietet einen Rechtsrahmen, der die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in zwei Dritteln der Weltmeere gewährleistet.
Der Vertrag über die Hohe See untermauert sowohl die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als auch den Globalen Rahmen für die biologische Vielfalt von Kunming und Montreal, der die Verpflichtung enthält, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen unseres Planeten zu schützen und zu erhalten. Um die Instrumente des Vertrages zur Bewältigung der Krise der biologischen Vielfalt einsetzen zu können, muss dieser jedoch noch von 60 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, und viele Organisationen der Zivilgesellschaft haben das Ziel bekräftigt, dass der Vertrag bis zur UN- Ozeankonferenz im Juni 2025 in Nizza in Kraft tritt. Um den Nutzen dieses historischen Vertrags zu gewährleisten, müssen sich Staaten daher nun unbedingt zu seiner rechtzeitigen Ratifizierung und wirksamen Umsetzung verpflichten.
Der Schutz der Meere und der biologischen Vielfalt, die Aufrechterhaltung seiner Beiträge zur Bewältigung der Klimakrise und die Gewährleistung des Schutzes des Menschenrechts auf eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt liegt im Interesse aller Nationen, unabhängig davon, ob es sich um einen Küsten- oder Binnenstaat handelt. Österreich hat hier als Binnenstaat durch die Unterzeichnung bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und kann mit der Ratifizierung zu einem Leuchtturm für den Schutz der Ozeane zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie sieht der voraussichtliche Zeitplan für den österreichischen Ratifizierungsprozess des Hochseevertrags aus, damit der Vertrag bis zur UNO-Ozeankonferenz im Juni 2025 in Kraft treten kann?
2. Gibt es Hindernisse auf dem Weg zu einer rechtzeitigen Ratifizierung?
a) Wenn ja, welche und wie werden diese überwunden werden?
3. Wurde eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Interessengruppen zum Abkommen in Österreich durchgeführt?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht bzw. bis wann ist dies vorgesehen?
4. Wie ist der Prozess der Einbindung der wichtigsten Stakeholder während des Ratifizierungsprozesses geplant?
5. Wie wird Österreich seine Führungsrolle als Verfechter des Schutzes der Ozeane unter den Binnenstaaten nutzen, um Erfahrungen auszutauschen, insbesondere mit den Binnenentwicklungsstaaten, um einen multilateralen Ratifizierungs- und Umsetzungsprozess zu unterstützen?