Eingelangt am 25.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Praxiskindergärten an
BAfEPs des Bundes
Im Bereich der
Kinderbildung und betreuung (Elementarpädagogik) ist die föderale
Aufgabenverteilung entsprechend den derzeit gültigen
verfassungsrechtlichen Regelungen so, dass der Bund für die Ausbildung der
Elementarpädagog:innen, die Länder für die Gesetzgebung und die
Gemeinden für Errichtung, Erhalt und Betrieb der meisten Kindergärten
zuständig sind. Neben den Gemeindekindergärten gibt es auch
Kindergärten in privater Trägerschaft und die
niederösterreichischen Landeskindergärten. Zur
Elementarpädagogik zählt auch die institutionelle Kleinkindbetreuung
(je nach Bundesland Krippe, Krabbelstube, Kindertagesstätte oder
Spielgruppe genannt) und die Betreuung bei Tageseltern. Die Finanzierung der
Elementarpädagogik ist auf Bund (via Art. 15a-Vereinbarung und
Finanzausgleich), Länder und Gemeinden verteilt.
Wenn es um die
Arbeitsbedingungen in den Kindergärten und um die Ausbildung des
Assistenzpersonals geht, wird seitens des Bildungsministers häufig
argumentiert, dafür nicht zuständig zu sein. Es gibt jedoch auch
Kindergärten, die unmittelbar vom Bund betrieben werden, nämlich die
Praxiskindergärten an den Bundesbildungsanstalten für
Elementarpädagogik.
Man sollte meinen, dass
dort - im Wirkungsbereich des Bildungsministeriums - auf eine gute Ausbildung
des Personals besonders viel Wert gelegt wird und dass der Bund gegenüber
den Ländern, Gemeinden und privaten Trägerorganisationen eine
Vorbildfunktion einnimmt. Wie sich herausstellt, ist jedoch das Gegenteil der
Fall. In einem gemeinsamen Beschwerdebrief1 bemängeln
Schulleitung, Abteilungsvorständin und Personalvertretung der BAfEP
Judenburg, dass an den Bundes-BAfEPs Assistenzpersonal (hier Helfer:innen
genannt, in woanders auch Assistent:innen oder Betreuer:innen)
ohne jegliche Ausbildung eingestellt wird und dass dieses noch dazu
für weniger Stunden pro Woche beschäftigt wird, als der Kindergarten
geöffnet ist.
Die Ausbildung des
Assistenzpersonals ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. In der Steiermark braucht man eine Ausbildung als Kinderbetreuer:in und
Tagesmutter/-vater, um im Kindergarten als Assistenzkraft zu arbeiten. Diese
Ausbildung ist in der Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung geregelt und
umfasst 315 Stunden Theorie und 160 Stunden Praktikum.
Umgerechnet in ECTS wären das 12,6 ECTS Theorie und 6,4 ECTS Praxis, also
nicht besonders viel. Dennoch unterschreitet der Bund in seinen
Kindergärten dieses niedrige Ausbildungserfordernis, indem er
keinerlei Ausbildung verlangt, um im Kindergarten als Helfer:in tätig zu
sein.
Die Helfer:innen sind teils in der Arbeit mit
den Kindern eingesetzt - dafür wäre eine pädagogische
Grundausbildung jedenfalls sinnvoll - und teils mit hauswirtschaftlichen
Tätigkeiten beschäftigt, unter anderem in der Küche rund um die
Mahlzeiten. Während der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten der
Helfer:innen sind die Pädagog:innen allein in der Gruppe im Einsatz, was
in allen Situationen, in denen ein Kind die alleinige Aufmerksamkeit braucht,
problematisch ist. Wenn nun zusätzlich noch das
Beschäftigungsausmaß der Helfer:innen so gering ist, dass nicht mal
die vollen Öffnungszeiten abgedeckt sind, kommen weitere Stunden hinzu, in
denen nur eine Person in der Gruppe ist. Bei der in Österreich
üblichen hohen Kinderzahl pro Gruppe ist die pädagogische Arbeit
dadurch stark eingeschränkt und die Erfüllung der Aufsichtspflicht
ständig gefährdet.
1) Schreiben "Mangelnde Qualifizierung und
schlechte Arbeitsbedingungen der Helferinnen in Praxiskindergärten der
BAFEPs" vom 12.12.2023
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Bitte um Darstellung des
Personalstandes (jeweils Köpfe und Vollzeitäquivalente) an den Bundesbildungsanstalten
für Elementarpädagogik zu einem von Ihnen gewählten
Stichtag im aktuellen Schuljahr, aufgeschlüsselt nach Standorten und
Tätigkeit:
- Leitungspersonen
- Gruppenführende
Elementarpädagog:innen
- Nicht
gruppenführende Elementarpädagog:innen, sofern vorhanden
- Assistenzkräfte/Helfer:innen
- Reinigungskräfte,
sofern vorhanden
- ggf. sonstiges Personal
- bitte um Erläuterung, um welche Tätigkeitsbereiche es sich
dabei handelt
- Wie viele Gruppen gibt
es in den jeweiligen Einrichtungen und wie viele Kinder werden in den
Einrichtungen betreut? Bitte um Aufschlüsselung nach Standorten und
Altersstufen (Kleinkindbetreuungsgruppen, Kindergartengruppen,
altersgemischte Gruppen).
- Wie viele Stunden pro
Woche und wie viele Wochen pro Jahr haben die Einrichtungen geöffnet?
Bitte um Aufgliederung nach Standorten.
- Welche
Anstellungserfordernisse gelten für die
Assistenzkräfte/Helfer:innen in den Bundesbildungsanstalten für
Elementarpädagogik?
- Sind diese bundesweit
einheitlich? Wenn nein, bitte um Aufschlüsselung nach
Bundesländern.
- Welche
Weiterbildungsverpflichtungen gelten für die
Assistenzkräfte/Helfer:innen in den Bundesbildungsanstalten für
Elementarpädagogik?
- Sind diese bundesweit
einheitlich? Wenn nein, bitte um Aufschlüsselung nach
Bundesländern.
- Welche Anstellungserfordernisse
und Weiterbildungsverplichtungen gelten für
Assistenzkräfte/Helfer:innen in Bildungsanstalten für
Elementarpädagogik in anderer Trägerschaft, also in kirchlichen
und städtischen BAfEPs?
- Sind die in den
Landesgesetzen und -verordnungen geregelten Ausbildungen für
Kindergartenassistent:innen/ betreuer:innen/-helfer:innen auf die
Praxiskindergärten der Bundes-BAfEPs anzuwenden?
- Wenn ja, warum werden
dann bspw. an der BAfEP Judenburg Helfer:innen ohne Ausbildung
eingestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern werden die
Praxiskindergärten der BAfEPs ihrem Modellcharakter gerecht, wenn
dort teils unqualifiziertes Personal zum Einsatz kommt?
- Wieso unterschreitet das
wöchentliche Beschäftigungsausmaß der Helfer:innen die
Dauer der Öffnungszeiten?
- Inwiefern ist die
gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht sichergestellt und Bildungarbeit
möglich, wenn Pädagog:innen aufgrund der zu geringen
Wochenstunden und aufgrund hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
(Geschirr, Wäsche etc.) der Helfer:innen häufig allein in der
Gruppe tätig sind?
- Der Praxiskindergarten
ist eine Ausbildungsstätte mit Modellcharakter, der für die
auszubildenden Schüler:innen und Studierenden ein Ort des Lehrens und
Lernens nach den neuesten Erkenntnissen der
Elementarpädagogik sein sollte. Inwiefern ist das unter den jetzigen
Gegebenheiten möglich?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, das Beschäftigungsausmaß
der Helfer:innen auf ein Stundenausmaß, das die Öffnungszeiten
überschreitet, zu erhöhen, um eine annähernd durchgängige
Mitarbeit in der Gruppe zu ermöglichen?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, eine bundesweit einheitliche
Ausbildung der Assistenzkräfte in der Elementarpädagogik zu
etablieren oder den Ländern ein konkretes Modell für eine solche
einheitliche Ausbildung als Vorschlag vorzulegen?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, die dreijährige Fachschule
für pädagogische Assistenzberufe, die an der BAfEP der Stadt
Wien und an mehreren kirchlichen BAfEPs eingerichtet ist, auch an
Bundes-BAfEPs einzurichten und - im Sinne einer besseren Bildungs- und
Betreuungsqualität für die Kinder - das Anstellungserfordernis
für Assistenzkräfte an Praxiskindergärten der Bundes-BAfEPs
auf dieses Niveau anzuheben?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, den Mindestpersonaleinsatz und die
Kinderhöchstzahl in den Gruppen der Praxiskindergärten der
Bundes-BAfEPs zu verbessern, um eine Vorbildwirkung gegenüber den
Einrichtungen der Länder, Gemeinden und privaten
Trägerorganisationen herzustellen?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, die Gehaltseinstufung für
Assistenzkräfte/Helfer:innen an den Bundes-BAfEPs (Verw.Gr./Ent.Gr.
P4/p4) zu ändern, um die im zitierten Brief erwähnte hohe Fluktuation
zu reduzieren?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist es zutreffend, dass
Kindergärten des Bundes keine aus der Art. 15a-Vereinbarung
finanzierten Sprachförderkräfte in Anspruch nehmen können?
- Wenn ja, gibt es
Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, dafür aus
anderen Budgettöpfen für Ersatz zu sorgen, damit die Kinder in
diesen Einrichtungen nicht benachteiligt bleiben?
- Gibt es Pläne oder
Überlegungen seitens des BMBWF, zukünftig auch an den
Pädagogischen Hochschulen Praxiskindergärten einzurichten, da
auch dort Elementarpädagog:innen aus- und weitergebildet werden
(Quereinsteiger:innen-Lehrgänge, Weiterbildungs-Bachelorstudien)?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welchem Zeithorizont?
- Wenn nein, warum nicht?