17533/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.01.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Praxiskindergärten an BAfEPs des Bundes

 

Im Bereich der Kinderbildung und betreuung (Elementarpädagogik) ist die föderale Aufgabenverteilung entsprechend den derzeit gültigen verfassungsrechtlichen Regelungen so, dass der Bund für die Ausbildung der Elementarpädagog:innen, die Länder für die Gesetzgebung und die Gemeinden für Errichtung, Erhalt und Betrieb der meisten Kindergärten zuständig sind. Neben den Gemeindekindergärten gibt es auch Kindergärten in privater Trägerschaft und die niederösterreichischen Landeskindergärten. Zur Elementarpädagogik zählt auch die institutionelle Kleinkindbetreuung (je nach Bundesland Krippe, Krabbelstube, Kindertagesstätte oder Spielgruppe genannt) und die Betreuung bei Tageseltern. Die Finanzierung der Elementarpädagogik ist auf Bund (via Art. 15a-Vereinbarung und Finanzausgleich), Länder und Gemeinden verteilt. 

Wenn es um die Arbeitsbedingungen in den Kindergärten und um die Ausbildung des Assistenzpersonals geht, wird seitens des Bildungsministers häufig argumentiert, dafür nicht zuständig zu sein. Es gibt jedoch auch Kindergärten, die unmittelbar vom Bund betrieben werden, nämlich die Praxiskindergärten an den Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik. 

Man sollte meinen, dass dort - im Wirkungsbereich des Bildungsministeriums - auf eine gute Ausbildung des Personals besonders viel Wert gelegt wird und dass der Bund gegenüber den Ländern, Gemeinden und privaten Trägerorganisationen eine Vorbildfunktion einnimmt. Wie sich herausstellt, ist jedoch das Gegenteil der Fall. In einem gemeinsamen Beschwerdebrief1 bemängeln Schulleitung, Abteilungsvorständin und Personalvertretung der BAfEP Judenburg, dass an den Bundes-BAfEPs Assistenzpersonal (hier Helfer:innen genannt, in woanders auch Assistent:innen oder Betreuer:innen) ohne jegliche Ausbildung eingestellt wird und dass dieses noch dazu für weniger Stunden pro Woche beschäftigt wird, als der Kindergarten geöffnet ist. 

Die Ausbildung des Assistenzpersonals ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. In der Steiermark braucht man eine Ausbildung als Kinderbetreuer:in und Tagesmutter/-vater, um im Kindergarten als Assistenzkraft zu arbeiten. Diese Ausbildung ist in der Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung geregelt und umfasst 315 Stunden Theorie und 160 Stunden Praktikum. Umgerechnet in ECTS wären das 12,6 ECTS Theorie und 6,4 ECTS Praxis, also nicht besonders viel. Dennoch unterschreitet der Bund in seinen Kindergärten dieses niedrige Ausbildungserfordernis, indem er keinerlei Ausbildung verlangt, um im Kindergarten als Helfer:in tätig zu sein.

Die Helfer:innen sind teils in der Arbeit mit den Kindern eingesetzt - dafür wäre eine pädagogische Grundausbildung jedenfalls sinnvoll - und teils mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beschäftigt, unter anderem in der Küche rund um die Mahlzeiten. Während der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten der Helfer:innen sind die Pädagog:innen allein in der Gruppe im Einsatz, was in allen Situationen, in denen ein Kind die alleinige Aufmerksamkeit braucht, problematisch ist. Wenn nun zusätzlich noch das Beschäftigungsausmaß der Helfer:innen so gering ist, dass nicht mal die vollen Öffnungszeiten abgedeckt sind, kommen weitere Stunden hinzu, in denen nur eine Person in der Gruppe ist. Bei der in Österreich üblichen hohen Kinderzahl pro Gruppe ist die pädagogische Arbeit dadurch stark eingeschränkt und die Erfüllung der Aufsichtspflicht ständig gefährdet.

1) Schreiben "Mangelnde Qualifizierung und schlechte Arbeitsbedingungen der Helferinnen in Praxiskindergärten der BAFEPs" vom 12.12.2023

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Bitte um Darstellung des Personalstandes (jeweils Köpfe und Vollzeitäquivalente) an den Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik zu einem von Ihnen gewählten Stichtag im aktuellen Schuljahr, aufgeschlüsselt nach Standorten und Tätigkeit:
    1. Leitungspersonen
    2. Gruppenführende Elementarpädagog:innen
    3. Nicht gruppenführende Elementarpädagog:innen, sofern vorhanden
    4. Assistenzkräfte/Helfer:innen
    5. Reinigungskräfte, sofern vorhanden 
    6. ggf. sonstiges Personal - bitte um Erläuterung, um welche Tätigkeitsbereiche es sich dabei handelt
  1. Wie viele Gruppen gibt es in den jeweiligen Einrichtungen und wie viele Kinder werden in den Einrichtungen betreut? Bitte um Aufschlüsselung nach Standorten und Altersstufen (Kleinkindbetreuungsgruppen, Kindergartengruppen, altersgemischte Gruppen).
  2. Wie viele Stunden pro Woche und wie viele Wochen pro Jahr haben die Einrichtungen geöffnet? Bitte um Aufgliederung nach Standorten. 
  3. Welche Anstellungserfordernisse gelten für die Assistenzkräfte/Helfer:innen in den Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik? 
    1. Sind diese bundesweit einheitlich? Wenn nein, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern. 
  1. Welche Weiterbildungsverpflichtungen gelten für die Assistenzkräfte/Helfer:innen in den Bundesbildungsanstalten für Elementarpädagogik?
    1. Sind diese bundesweit einheitlich? Wenn nein, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.
  1. Welche Anstellungserfordernisse und Weiterbildungsverplichtungen gelten für Assistenzkräfte/Helfer:innen in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik in anderer Trägerschaft, also in kirchlichen und städtischen BAfEPs?
  2. Sind die in den Landesgesetzen und -verordnungen geregelten Ausbildungen für Kindergartenassistent:innen/ betreuer:innen/-helfer:innen auf die Praxiskindergärten der Bundes-BAfEPs anzuwenden?
    1. Wenn ja, warum werden dann bspw. an der BAfEP Judenburg Helfer:innen ohne Ausbildung eingestellt?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Inwiefern werden die Praxiskindergärten der BAfEPs ihrem Modellcharakter gerecht, wenn dort teils unqualifiziertes Personal zum Einsatz kommt?
  2. Wieso unterschreitet das wöchentliche Beschäftigungsausmaß der Helfer:innen die Dauer der Öffnungszeiten?
  3. Inwiefern ist die gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht sichergestellt und Bildungarbeit möglich, wenn Pädagog:innen aufgrund der zu geringen Wochenstunden und aufgrund hauswirtschaftlicher Tätigkeiten (Geschirr, Wäsche etc.) der Helfer:innen häufig allein in der Gruppe tätig sind?
  4. Der Praxiskindergarten ist eine Ausbildungsstätte mit Modellcharakter, der für die auszubildenden Schüler:innen und Studierenden ein Ort des Lehrens und Lernens nach den neuesten Erkenntnissen der
    Elementarpädagogik sein sollte. Inwiefern ist das unter den jetzigen Gegebenheiten möglich?
  5. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, das Beschäftigungsausmaß der Helfer:innen auf ein Stundenausmaß, das die Öffnungszeiten überschreitet, zu erhöhen, um eine annähernd durchgängige Mitarbeit in der Gruppe zu ermöglichen?
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, eine bundesweit einheitliche Ausbildung der Assistenzkräfte in der Elementarpädagogik zu etablieren oder den Ländern ein konkretes Modell für eine solche einheitliche Ausbildung als Vorschlag vorzulegen? 
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe, die an der BAfEP der Stadt Wien und an mehreren kirchlichen BAfEPs eingerichtet ist, auch an Bundes-BAfEPs einzurichten und - im Sinne einer besseren Bildungs- und Betreuungsqualität für die Kinder - das Anstellungserfordernis für Assistenzkräfte an Praxiskindergärten der Bundes-BAfEPs auf dieses Niveau anzuheben?
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, den Mindestpersonaleinsatz und die Kinderhöchstzahl in den Gruppen der Praxiskindergärten der Bundes-BAfEPs zu verbessern, um eine Vorbildwirkung gegenüber den Einrichtungen der Länder, Gemeinden und privaten Trägerorganisationen herzustellen?
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, die Gehaltseinstufung für Assistenzkräfte/Helfer:innen an den Bundes-BAfEPs (Verw.Gr./Ent.Gr. P4/p4) zu ändern, um die im zitierten Brief erwähnte hohe Fluktuation zu reduzieren? 
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Ist es zutreffend, dass Kindergärten des Bundes keine aus der Art. 15a-Vereinbarung finanzierten Sprachförderkräfte in Anspruch nehmen können?
    1. Wenn ja, gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, dafür aus anderen Budgettöpfen für Ersatz zu sorgen, damit die Kinder in diesen Einrichtungen nicht benachteiligt bleiben?
  1. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens des BMBWF, zukünftig auch an den Pädagogischen Hochschulen Praxiskindergärten einzurichten, da auch dort Elementarpädagog:innen aus- und weitergebildet werden (Quereinsteiger:innen-Lehrgänge, Weiterbildungs-Bachelorstudien)?
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welchem Zeithorizont?
    2. Wenn nein, warum nicht?