17534/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Milliardenförderung für Großkonzerne, steigende Preise für die Menschen - Totalversagen in der österreichischen Wirtschaftspolitik
Österreich hat die höchste Inflationsrate in Westeuropa und eine der schlechtesten Wirtschaftsentwicklung in der Europäischen Union. Das renommierte Wirtschaftsmagazin Economist platziert Österreich in einem Ranking, das Inflation, Wachstum und Arbeitslosigkeit vergleicht, auf den beschämend letzten Rängen. Wenn andere, vergleichbare Ökonomien besser durch die Teuerung kommen, ist das Fazit klar: Die Wirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregierung war falsch. Man hätte die Inflation grundsätzlich bekämpfen müssen, statt Transferzahlungen, die zudem undurchsichtig und bürokratisch sind und bei denen einige wenige viel zu viel, andere viele zu wenig und wieder einige gar nichts bekommen.
Ein anschauliches Beispiel für diese verfehlte Politik von Schwarz/Grün ist der Energiekostenzuschuss II.
Mehr als ein Jahr wurde über die Richtlinien gestritten. Am Ende wurde dann alles übereilt, weil der Rahmen für die Beihilfe auf EU-Ebene mit Ende dieses Jahres 2023 auslief. Das übereilte Husch-Pfusch der Regierung schlägt sich teilweise absurden Richtlinien nieder.
Einige Beispiele:
• Die an die Auszahlung des Zuschusses geknüpften Energiesparmaßnahmen müssen nur von Jänner bis März 2024 getroffen werden.
• Die Unternehmen dürfen weiterhin teilweise Boni auszahlen und sogar Gewinn machen.
• Aus den Vorgaben für den Zuschuss ergibt sich keinerlei Anreiz oder gar Notwendigkeit für die Unternehmen, Preise zu senken. Das bedeutet: Betreffende Unternehmen - etwa in der Lebensmittelproduktion - erhalten einen erklecklichen Zuschuss und verrechnen weiterhin hohen Preise. Es gibt keinen Mechanismus in den Richtlinien, der dies verhindert. Die Menschen zahlen so mehrfach: Sie zahlen mehr für die teuren Lebensmittel, sie zahlen mehr Umsatzsteuer (diese geht dann 17534/J 1 von 4 vom 26.01.2024 (XXVII. GP) www.parlament.gv.at aufs Konto des Finanzministers) und zum Schluss zahlen sie noch aus dem Steuertopf die Energiehilfen für Unternehmen, die ihre höheren Kosten längst auf die Preise weitergegeben haben.
Der Schnellschuss der Regierung rund um den Energiekostenzuschuss II führt dazu, dass innerhalb von zwei bis drei Wochen wohl 3 Milliarden Euro genehmigt werden mussten. Undurchsichtig und mit wenig Nachvollziehbarkeit. Die Vermutung liegt nahe: wieder einmal wird das Steuergeld der Bevölkerung verschleudert und wenig sinnvoll und nachhaltig eingesetzt. Es werden -wieder einmal - einige wenige viel zu viel, viele zu wenig und einige gar nichts bekommen.
Die Bekanntgabe der Zahlen zum Energiekostenzuschuss II aus dem Wirtschaftsministerium (siehe OTS0093 5 II 0435 MWA0001 WI von Montag, dem 18.Dez 2023) ergibt, dass 0,4 Prozent der Unternehmen (laut Homepage des Wirtschaftsministeriums sind 99,6 Prozent der Unternehmen in Österreich KMU: KMU in Österreich (bmaw.gv.atl) 37 Prozent der gesamten Fördersumme lukrieren können. Eine krasse Umverteilung zu einigen wenigen Großkonzernen.
Das wirtschaftspolitische Totalversagen der Regierung erreicht mit dem Energiekostenzuschuss II somit einen neuen negativen Höhepunkt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch ist die Zahl der Anträge für den Energiekostenzuschuss II?
2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der beantragten Förderung für den Energiekostenzuschuss II?
3. Wie hoch ist somit die durchschnittlich beantragte Förderungssumme pro Antrag?
4. Wie hoch ist die Zahl der gewährten Anträge für den Energiekostenzuschuss II und wieviele Anträge wurden abgelehnt?
5. Wie hoch ist die Gesamtsumme der gewährten Förderung für den Energiekostenzuschuss II und wie hoch ist die Gesamtsumme an Förderungen die abgelehnt wurden?
6. Wie hoch ist somit die durchschnittlich gewährte Förderungssumme pro Antrag?
7. Sortiert man die gewährten Förderungen pro Unternehmen nach deren Höhe wieviel Prozent der gesamten gewährten Förderungssumme gehen dann
a. An die 10% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen
b. An die 30% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen
c. An die 50% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen?
d. An die 10% der Förderungsnehmer mit den höchsten Förderungen?
e. An die 1 % der Förderungsnehmer mit den höchsten Förderungen?
8. Wie hoch ist die jeweilige Gesamtsumme an gewährten Förderungen sowie die durchschnittlich gewährte Förderung pro Unternehmen für den Energiekostenzuschuss II in folgenden Wirtschaftszweigen (https://www.statistik.at/KDBWeb//pages/Kdb_versionDetail.jsp?#4074367)
a. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Code A)
b. Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel (Code C10)
c. Beherbergung und Gastronomie (Code 1)
d. Bau (Code F)
e. Handel (Code G)
f. Handel mit KFZ (Code G46)
g. Großhandel (Code G46)
h. Einzelhandel (Code G 47)
i. Nahrungs- und Lebensmittelhandel
9. Gibt es Schätzungen um wieviel Prozentpunkte die Inflation in Österreich aufgrund des Energiekostenzuschuss II - ceteris paribus - gesenkt werden kann?
a. Falls ja, wie sieht diese Schätzung aus?
b. Falls Nein, welches Ziel soll die Einmalzahlung dann verfolgen?
10. Warum wurde die Gewährung des Energiekostenzuschuss II nicht an die Bedingung eines zumindest temporären (etwa für ein Jahr) einfrieren von Preisen geknüpft?
11. In Ihrer Presseaussendung vom 18.12.2023 erklären Sie, dass rund zwei Drittel des Fördervolumens auf kleine und mittlere Unternehmen entfallen würde. In absoluten Zahlen: Wie viele Anträge wurden von kleinen und mittleren Betrieben gestellt? (Bitte um Beifügung der zugrunde gelegten Definition von „kleine und mittlere Unternehmen")
12. In Ihrer Presseaussendung vom 18.12.2023 erklären Sie, dass rund ein Drittel des Fördervolumens auf Großbetriebe entfallen würde. In absoluten Zahlen: Wie viele Anträge wurden von Großbetrieben gestellt? (Bitte um Beifügung der zugrunde gelegten Definition von Großbetrieb)
13. Wie hoch war der durchschnittlich gewährte Energiekostenzuschuss II an KMUs (siehe Frage 11 )?
14. Wie hoch war der durchschnittlich gewährte Energiekostenzuschuss II an Großbetriebe (siehe Frage 12)?
15. Wie hoch war der durchschnittliche Energiekostenzuschuss für die größten 100 Unternehmen gemessen am Energieverbrauch?
16. Wie hoch war der durchschnittliche Energiekostenzuschuss für die kleinsten 100 Unternehmen gemessen am Energieverbrauch?
17. Wie viele Anträge wurden aufgrund von fehlenden Energiesparmaßnahmen (zB. Heizschwammerlverbot) abgelehnt?
18. Wie soll die Einhaltung dieser Energieauflagen bis März 2024 kontrolliert werden, wieviele Kontrollen sollen in etwa durchgeführt werden und wer ist dafür verantwortlich?
19. Wie viele Anträge wurden von Unternehmen gestellt, die im Förderzeitraum Verluste (negatives EBITDA) (im Sinne der Richtlinie - Sonderbestimmung: Erfordernis des Betriebsverlust oder EBITDA-Absenkung) geschrieben haben und wie hoch war dabei die durchschnittlich gewährte Förderungssumme?
20. Wie viele Anträge wurden von Unternehmen gestellt, die im Förderzeitraum Gewinne (positives EBTIDA) (im Sinne der Richtlinie - Sonderbestimmung: Erfordernis des Betriebsverlust oder EBITDA-Absenkung) gemacht haben und wie hoch waren dabei die durchschnittlich gewährte Förderungssumme?
21. Wie hoch waren die durchschnittlich ausbezahlten Förderungen jeweils in den Stufen 1 bis 5 und wieviele Anträge wurden für die einzelnen Stufen gestellt?
22. Gibt es auch Unternehmen, die Anträge für mehr als eine Stufe gestellt haben?
23. Wie wird überprüft ob die Gewinn/Verlust Angaben der Unternehmen stimmen bzw. gibt es einen Mechanismus zur Rückzahlung von Förderungen, wenn sich im Nachhinein bei der Bilanzlegung herausstellt, dass das Unternehmen wider erwarten Gewinne geschrieben hat und daher keinen oder einen geringeren Anspruch auf Energiekostenzuschuss gehabt hätte?