17536/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.01.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Silvan,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zentrales Onlineregister für Patientenverfügungen

 

Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. Österreichweit besteht zwar für Krankenanstalten die Möglichkeit, Einsicht in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats (in Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz) sowie in das Patientenverfügungs-register der österreichischen Rechtsanwälte zu nehmen, diese sind aber nicht miteinander verknüpft. Es gibt aktuell leider keine gesetzliche Verpflichtung der Krankenanstalten oder des Arztes, das Vorliegen einer Patientenverfügung elektronisch abzufragen. Zudem sind die Verfügungen nicht Teil von Elga

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.      Welche Schritte und Maßnahmen sind Ihrerseits geplant um die vorliegenden Register der Patientenverfügungen miteinander zu verknüpfen?

 

2.      Sollen Patientenverfügungen künftig im Bedarfsfall abgefragt werden müssen, wenn ja, wann werden Sie eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen, wenn nein, warum nicht?

 

3.      Gibt es Ihrerseits Pläne, derartige Abfragen via ELGA möglich zu machen, wenn ja ab wann wird dies realisiert sein, wenn nein warum nicht?

 

4.       Wie sehen hinsichtlich Punkt 3 die technischen Möglichkeiten aus, dieses Vorhaben in Elga zu integrieren? Mit welchen Kosten rechnen Sie diesbezüglich, hat ein derartiges Projekt bereits begonnen?

 

5.      Wer soll Zugriff auf ein zentrales Register für Patientenverfügungen erhalten?