17544/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend (befristete) Dienstverhältnisse an Österreichischen Universitäten

 

Die Universitäten sind wegen ihrer besonderen Aufgaben in Forschung, Lehre und Erschließung der Künste im Bereich des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals vom von der Gültigkeit normalen Arbeitsrechts ausgenommen und seit 2004 als ausgegliederte Betriebe geführt. Seit 2009 kommt ein Kollektivvertrag zur Anwendung und im Rahmen der Aufsicht werden über Verordnung des BMBWF in der BIDOK Kennzahlen erhoben, die ein Bild der Beschäftigung an der Universität abbilden soll. Die erhobenen Daten nehmen aber nur wenig Bezug auf die Beschäftigungskultur an den Universitäten, die sich trotz gesetzlicher Verpflichtung zu Personalstrukturplänen in den letzten 15 Jahren durch eine zunehmende Beschäftigung in befristeten Verhältnissen und von Teilzeitbeschäftigung auszeichnet.

Diese Anfrage dient dazu angestrebte Regelbeschäftigungsausmaße (z.B. Doktorat mind. 30 Stunden pro Woche), kollektivvertragliche Vorrückungen, drittmittelbestimmte Beschäftigungen und auch systematische Überzahlung festzustellen. Diese Zahlen sind aus der UniData Sammlung der BIDOK nicht abzulesen und sollen Aufschluss über die Universitäten als Arbeitgeber: innen liefern. Insbesondere soll 2 Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung der Ausnahmen vom Kettenvertragsverbot (§109 UG) die Effekte auf die Beschäftigungsverhältnisse erhoben werden.

 

Aus den genannten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende

Anfrage

1.      Wie viele Prädocs wurden an Österreichischen Universitäten in den Jahren 2022 und 2023 eingestellt und wie viele davon sind mit weniger als 30h pro Woche beschäftigt, geordnet nach Frauen und Männer und Bezahlung über Globalbudget oder Drittmittelanstellung?

 

2.      Wie viele Prädocs im 4. Jahr wurden in den Jahren 2022 und 2023 von Österreichischen Universitäten eingestellt und wie hoch ist ihr Beschäftigungsausmaß, geordnet nach Frauen und Männer und Bezahlung über Globalbudget oder Drittmittelanstellung?

 

3.      Wie viele Mitarbeiter des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Österreichischen Universitäten haben zwei oder mehrere Arbeitsverträge zur gleichen Universität, wie viele davon sind in der Universitären Lehre tätig?

 

4.      Wie viele Post Docs und Gleichzuhaltende Beschäftigungsverhältnisse (Univ. Ass mit Doktorat als Einstellungsvoraussetzung bzw. Fachärzt:innen, Lektor:innen nach §11a Beschäftigung) sind an den Universitäten befristet und wie viele sind Teilzeitbeschäftigt, geordnet nach Frauen und Männer und Bezahlung über Globalbudget oder Drittmittelanstellung?

 

5.      Wie viele der unter 4. angefragten Personen werden über das Globalbudget finanziert, wie viele über Drittmittel, geordnet nach Frauen und Männer? Wie viele davon sind Globalbudget- bzw. Drittmittelbeschäftigte (Frauen und Männer)?

 

6.      Wie viele der unter 4. angefragten Personen haben zwei oder mehrere Arbeitsverträge zu der gleichen Universität, wie viele davon sind in der Universitären Lehre tätig?

 

7.      Wie viele unbefristet beschäftigte Post Docs waren an Österreichischen Universitäten zum 01.09.2021 und zum Stichtag 01.10.2023 angestellt, wie viele von diesen Personen sind zu mehr als 20% überzahlt?

 

8.      Wie hoch ist der Anteil (in Prozent) der curricularen Lehre, die von Professor: innen Österreichischen Universitäten unterrichtet wird?

 

9.      Wie hoch ist der Anteil der Lehre, die durch befristet angestelltes Personal unterrichtet wird?

 

10.   Wie viele Personen des allgemeinen Universitätspersonals sind befristet angestellt?

 

11.   Gibt es in ihrem Ressort Bestrebungen, eine Befristungshöchstquote in den Leistungsvereinbarungen festzusetzen?

 

12.   Welche Position bezieht ihr Ressort im Europäischen Dialog über eine Initiative zur Einführung von Befristungshöchstquoten?

 

13.   Was halten Sie von einer schrittweisen Reduktion der befristeten Dienstverhältnisse an Österreichischen Universitäten durch jährliche Senkung der Befristungsquote zugunsten unbefristeter Dienstverhältnisse?

 

14.   In welcher Form wurden Universitätsrankings als Parameter für Leistungsvereinbarungen mit Österreichischen Universitäten vereinbart, und welche Folgen wurden an eine bestimmte Ausweisung in Universitätsrankings für die jeweilige Universität geknüpft, geordnet nach Universitäten?

 

15.   Welche Voraussetzungen sind für Wissenschaftler: innen, die aus dem Ausland für eine Beschäftigung an Österreichs Universitäten angeworben werden, unbedingt erforderlich und wie hoch ist die Quote der Auslandanwerbungen pro Jahr?

 

16.   In welcher Form wird bei den Auslandsanwerbungen die Nicht-Diskriminierung von Österreichischen Wissenschaftler: innen verhindert, geordnet nach Instrumenten?