17618/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Eva
Blimlinger, Olga Voglauer, David Stögmüller,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend rechtsextreme Störaktion bei Demonstration für Demokratie
Am Freitag den 26. Jänner 2024 beteiligten sich mehrere 10.000 Menschen an einer Demonstration vor dem Parlament in Wien unter dem Motto „Demokratie verteidigen“. Anlass waren die Enthüllungen rund um ein rechtsextremes Geheimtreffen in Deutschland, bei dem auch der führende Kopf der „Identitären“ Martin Sellner beteiligt war und dort seine völkisch-rassistischen Deportationspläne unter dem Schlagwort „Remigration“ präsentierte.
Im Zuge der Kundgebung kam es zu einer rechtsextremen Störaktion, bei der auf dem Dach eines naheliegenden Gebäudes ein Transparent mit der Aufschrift „Für Remigration“ entrollt und pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden. Bei dem Gebäude handelte es sich um das Palais Epstein, das seit 2005 vom Parlament genutzt wird. Medienberichten zufolge konnten drei Rechtsextreme gestellt und pyrotechnische Gegenstände sowie das angebrachte Transparent durch die Polizei beschlagnahmt werden.
Es stellt sich die Frage, wie es einer Gruppe von Rechtsextremen möglich war, das Dach eines Parlamentsgebäudes zu erklimmen. Denn der Zutritt ist dort streng reglementiert und die Zugänge werden vom Sicherheitsdienst der Parlamentsdirektion kontrolliert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Polizeibeamt:innen waren am Freitag den 26. Jänner 2024 bei der Kundgebung im Einsatz und wie lautete das Einsatzziel?
2. Rechneten die zuständigen Behörden mit rechtsextremen Störaktionen und was wurde angeordnet, um solche zu verhindern?
3. War der Objektschutz von Parlamentsgebäuden ein Einsatzziel während der Kundgebung? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie konnte sich die Gruppe Rechtsextremer Zutritt zum Parlamentsgebäude im Palais Epstein verschaffen beziehungsweise gibt es Ermittlungen dazu?
a. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
b. Wenn nein, warum wird hier nicht ermittelt?
5. Ist es möglich, dass die Gruppe Rechtsextremer Hilfe beim Betreten des Gebäudes hatte von Personen, die ihre Zutrittsberechtigung den Rechtsextremen zur Verfügung stellten?
6. Wie viele Personen, die an der rechtsextremen Störaktion beteiligt waren, konnte die Polizei ausfindig machen?
7. Konnten die Personen, die an der rechtsextremen Störaktion beteiligt waren, einer (politischen) Gruppe zugeordnet werden
a. Wenn ja, welcher?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn sie keiner Gruppe zugeordnet werden können, sind die Personen amtsbekannt?
8. Wurden die Personen, die an der rechtsextremen Störaktion beteiligt waren, angezeigt und was ist der Gegenstand der Anzeige?