17621/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMKÖS im 4. Quartal 2023

 

 

Vor wenigen Monaten wurde Österreich, im Rahmen der veröffentlichten Empfehlung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für seine unzureichende Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt gerügt.[1] Und das obwohl laut § 1 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetz alle Unternehmen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Diese Einstellungspflicht betrifft auch die einzelnen Bundesministerien.

 

Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird, hat das Unternehmen pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Pro Monat und offener Pflichtstelle bei 25 bis 99 Beschäftigten liegt die Höhe der Ausgleichstaxe derzeit bei 271 Euro, bei Betrieben mit 100 bis 399 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 381 Euro und bei Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 404 Euro.

 

Wie zuvor festgestellt erfüllen in Österreich noch immer zahlreiche Unternehmen diese Quote nicht, weshalb es umso wichtiger ist, dass die Ministerien hier als Vorbild vorangehen. Denn Menschen mit Behinderung können im Arbeitsleben genauso produktiv und erfolgreich sein wie alle anderen, vorausgesetzt, dass es die richtigen Rahmenbedingungen gibt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren im 4. Quartal 2023 in Ihrem Ressort angestellt? (Bitte um Angabe nach Personen pro Monat.)

2.    Inwiefern erfüllten Sie im 4. Quartal 2023 die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort?

3.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit insgesamt in Ihrem Ressort beschäftigt?

a.    Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?

b.    Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

4.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?

a.    Wenn ja, welche?

5.    Wurden im 4. Quartal 2023 Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe der jeweiligen Gründe.

b.    Wie viele der Personen wurden gekündigt?

c.    Wie viele der Personen haben selbst gekündigt?

d.    Wie viele der Personen sind in Pension gegangen?

6.    Mussten Sie im 4. Quartal 2023 Ausgleichstaxe leisten, weil Sie der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind?

a.    Wenn ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

7.    Wenn die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz im 4. Quartal 2023 nicht erfüllt wurde, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Quote künftig zu erfüllen? (Bitte um detaillierte Auflistung.)

 

 

 

 



[1] https://www.oegb.at/themen/gleichstellung/_inklusion-und-teilhabe-statt-almosen-und-zuckerln-0