17664/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend ORF-Haushaltsabgabe für bereits verstorbene Personen
Seit 1. Jänner 2024 sind viele Österreicher mit einer neuen finanziellen Mehrbelastung in Form des ORF-Beitrags („Haushaltsabgabe“) konfrontiert, der die bisherige GIS-Gebühr ersetzt. Dieser ORF-Beitrag ist pro Hauptwohnsitz (laut ZMR) zu bezahlen. Zahlungspflichtig sind auch Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.
Offenbar arbeiten aber sowohl die ehemalige „GIS Service GmbH“, als auch die neue „ORF-Beitrags Service GmbH“ schlampig bis fahrlässig. Anders sind unzählige Meldungen der vergangenen Tage nicht zu erklären, wonach bereits seit Jahren verstorbene Personen Aufforderungsschreiben für die Beitragsentrichtung erhalten haben.[1]
Datenpannen sind bereits aus GIS-Zeiten bekannt. Immerhin flog Anfang 2023 auf, dass Hacker bereits im Jahr 2020 neun Millionen österreichische Meldedaten gestohlen und im Internet zum Verkauf angeboten haben.[2] Einmal mehr steht der fahrlässige Umgang mit höchstpersönlichen und sensiblen Daten der Bürger durch den ORF und seine Tochterunternehmen im Fokus. Zu allem Überfluss dürfte es vielen Betroffenen in weiterer Folge nicht möglich sein, die Sachverhalte mit den Gebühreneintreibern zu klären, da diese weder über die technischen noch über die personellen Ressourcen dafür verfügen.
Ganz abgesehen von der emotionalen Belastung und dem Mehraufwand, der für die Betroffenen respektive ihre Hinterbliebenen entsteht, stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass hier von Seiten des ORF und seiner ihm unterstellten Gesellschaften und womöglich auch von den datenliefernden Behörden derart dilettantisch vorgegangen wird.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres
Anfrage
1. Welche Daten erhielt die „GIS Service GmbH“ von Ihrem Ressort?