17685/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kontrolle im Umfeld der Bundesbeschaffung GmbH

 

 

Seit mehr als 20 Jahren bietet die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) als Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsportfolio. Egal ob Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden, ausgegliederte Unternehmen, Hochschulen und Einrichtungen im Gesundheitsbereich – alle nützen die BBG.[1] Die BBG steht zu 100 % im Besitz des Bundes und Gesellschafter ist die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen.[2]

 

Dabei ist klar, dass ein solches Unternehmen immer im Fokus der Öffentlichkeit steht und die Arbeit nicht immer ohne Kritik – ob berechtigt oder nicht – passiert. Zum Beispiel im aktuellen Fall, wo diskutiert wird, ob die BBG für die Republik Österreich E-Autos eines chinesischen Anbieters kaufen muss.[3] Oder die Veröffentlichung von sensiblen Daten betreffend den Stromverbrauch von militärischer Infrastruktur.[4]

 

Gerade Vorfälle wie die zwei exemplarisch genannten zeigen auf, wie wichtig Kontrolle und auch Nachkontrolle bei einer Einrichtung wie der BBG sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Unter welchen Gesichtspunkten werden Ausschreibungen der BBG gestaltet?

2.    Welchen direkten Einfluss hat der Finanzminister als Eigentümervertreter auf die Ausschreibungen?

3.    Unter welchen Gesichtspunkten werden Aufträge durch die BBG vergeben?

4.    Welchen direkten Einfluss hat der Finanzminister als Eigentümervertreter auf die Auftragsvergabe?

5.    Wie gestaltet sich der Informationsfluss zwischen BBG und Finanzministerium?

6.    Gibt es festgelegte Ausschreibungsgrößen bzw. feste Geldbeträge, ab welchen der Finanzminister oder die Regierung in die Prozesse der Ausschreibung bzw. der Auftragsvergabe intensiver eingebunden werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie läuft der Vergabeprozess (von Ausschreibung bis zum Abschluss) ab?

8.    Gibt es festgelegte Teilziele bei welchen dann Berichte an das Ministerium bzw. den Minister erbracht werden müssen?

9.    Nach Abwicklung der jeweiligen Aufträge: Wie sieht die Nachkontrolle durch die BBG aus?

10. Wie sieht die Nachkontrolle durch das Ministerium aus?

11. Werden einzelne Produkte bzw. Lieferungen oder Leistungen durch die BBG oder das Ministerium geprüft?

a.    Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Sanktionen gibt es für Unternehmen oder Dienstleister, die nicht die ausgeschriebene bzw. vertraglich Festgelegte Leistung erbringen?

13. Werden Unternehmen bzw. Dienstleister von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen, wenn diese zuvor nicht korrekt abgeliefert haben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Gründe gibt es, um grundsätzlich von Ausschreibungen der BBG ausgeschlossen zu werden? (Bitte um Auflistung der Gründe.)

15. Gibt es ein Limit, ab welchem Auftragsumfang die BBG die Ausschreibung gestalten muss?

a.    Wenn nein, warum nicht?

16. Wie viele Aufträge, welche durch die BBG vergeben werden, gehen ins Ausland und wie viele können durch österreichische Firmen erfüllt werden?

17. Wie wird dem Kriterium der „Regionalität“ bei Ausschreibungen besonderes Gewicht verliehen?

a.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-und-organisation/bundesbeschaffung.html

[2] https://www.bbg.gv.at/unternehmen/organisation

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000200721/muss-der-staat-chinesische-e-autos-kaufen

[4] https://www.derstandard.at/story/3000000199711/heikle-daten-zum-stromverbrauch-kritischer-infrastruktur-stehen-oeffentlich-einsehbar-im-netz