17690/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Soll Freilandhaltung von Schweinen verboten werden?
Bezirk St. Pölten-Land. Ein Brüderpaar, das sich der regenerativen Landwirtschaft verschrieben hat, kämpft seit Jahren um ein Öko-Projekt. Doch nun sollen Hunderte Schweine von den Feldern verbannt werden
„Unser Kampf“, sagt Thomas Hubmann, „füllt mittlerweile bereits mehrere Aktenordner. Es ist eigentlich ein Wahnsinn, wenn man darüber nachdenkt.“ Während der Landwirt erzählt, lässt er dunkle Erde durch seine Finger rieseln. Es ist Humus, mit dem der Boden angereichert und belebt werden soll.
Thomas und sein Bruder Andreas Hubmann haben sich in Gerersdorf bei St. Pölten ganz der regenerativen Landwirtschaft verschrieben. Hierzulande noch sehr selten, findet dieser Ansatz in den USA, Großbritannien und mittlerweile auch in Deutschland immer mehr Anhänger.
Doch das Projekt, das die Hubmanns im Jahr 2020 gestartet haben, ist in Gefahr. Der Grund: Der Behörde ist ausgerechnet die mobile Freilandhaltung von Hunderten Schweine ein Dorn im Auge.
Sorgten in den vergangenen Monaten einige wenige Schweinemastbetriebe in Niederösterreich ob den Zuständen in den Ställen für Horror-Meldungen, müssen sich die Tiere der Hubmanns nicht auf harten Betonböden ohne Stroheinstreu bewegen. Laut grunzend und mitten auf dem Feld sind sie zu finden, als Unterstände dienen Zelte. Der Mist, der hier produziert wird ist wichtig, weil er kompostiert und schließlich auf die Felder verstreut wird.
Ein Amtssachverständiger für Landwirtschaft geht allerdings davon aus, dass dadurch Stickstoff ins Grundwasser gelangen und er deshalb „mehr als bloß geringfügige Einwirkungen nicht ausschließen könne“.
Deshalb, erzählt Thomas Hubmann, habe die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten beschlossen, dass diese Art der Schweinehaltung beendet werden müsse.
Gutachten
Das Brüderpaar konterte mit einem Privatgutachten. „Dieses kommt zu dem Schluss, dass keine nennenswerten Stickstoffeintragung zu erwarten sind und alle gesetzmäßigen Bestimmungen eingehalten werden“, betont Andreas Hubmann. Gehör finden die beiden trotzdem keines. Weder bei der zuständigen Behörde, noch seitens der Politik. „Wir haben einige Verantwortungsträger angeschrieben, manche haben nicht einmal geantwortet.“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie beurteilt das Bundesministerium die Haltungsform mobiler Freilandhaltung von Schweinen?
a. Warum ist diese Form nicht erlaubt?
b. Welche Voraussetzungen müsste man erfüllen, damit die Haltung von Schweinen in mobiler Freilandhaltung möglich ist?
2. Wie passt das Verbot von mobiler Freilandhaltung von Schweinen mit der immer wieder propagierten Freilandhaltung und höheren Tierwohlstandards zusammen?
3. Warum soll die Haltung von Schweinen in mobiler Freilandhaltung verboten werden, wenn ein Gutachten keine nennenswerte Stickstoffeintragung bestätigt?