17705/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ignoranz des BMSGPK gegenüber ELGA
Die COVID-Pandemie hat gezeigt, dass Daten für Gesundheitspolitik wichtig sind. So weit der Konsens. Offenbar gibt es allerdings nach wie vor Unklarheiten, wie wichtig welche Daten sind und welche Konsequenzen es hat, wenn sich niemand darum kümmert, dass notwendige Verknüpfungen auch tatsächlich erfolgen. So zeigte das BMSGPK in seiner Anfragebeantwortung im Juli 2023, dass beispielsweise gegenüber des Nutzens beziehungsweise der Nutzung von ELGA noch eine gewisse Ignoranz besteht. Ziel der Anfrage 15285/J waren Aufstellungen, welche Krankenhausbetreiber ihrer gesetzlichen Pflicht gemäß KaKuG (1, 2) zur Datenspeicherung in ELGA nachkommen. Quer durch Österreich gibt es immer wieder Fälle, in denen Patient:innen Befunde nach Krankenhausaufenthalten nicht erhalten und in Vorjahren gab es Extremfälle, in denen Patient:innen auf den Erhalt ihrer Befunde klagen mussten, weil Krankenhäuser ihnen diese nicht freiwillig zur Verfügung stellten (3). Eine Absurdität, immerhin sollten bereits die gesetzlichen Vorgaben Krankenhäuser dazu verpflichten, Patient:innen ihre jeweiligen Daten zur Verfügung zu stellen, damit diese bei anderen/weiteren Arztbesuchen ihre bisherige Krankengeschichte vorweisen können, überflüssige Behandlungen und Diagnoseverzögerungen verhindert werden und sowohl Patientennutzen erhöht werden, wie auch Gesundheitskosten eingespart werden könnten.
Dass Anfragebeantwortungen Zeit und Aufwand erfordern, ist unumgänglich. Wenn Daten in gut nutzbaren Formaten vorliegen, werden notwendige Auswertungen allerdings erleichtert. Das BMSGPK zeigte in seiner Anfragebeantwortung allerdings nicht, dass Daten nicht vorliegen, sondern, dass offensichtlich ein falsches Verständnis über diese Daten vorliegt. Die verfügbaren Daten, welche Krankenhäuser bisher in ELGA einspeichern, belaufen sich auf der zitierten Seite auf eine Gesamtzahl der Einrichtungen (4). Auch die Vereinfachung, dass eine "Auflistung nach ELGA Bereichen (somit im Prinzip nach Trägern)" entspricht, kann kaum einer ernstgemeinten Auswertung entsprechen. Abseits von Niederösterreich gibt es kein Bundesland, in dem alle Krankenhäuser einem Träger zugehören, doch selbst wenn es in allen Bundesländern nur einen Träger gäbe, sind Burgenland und Steiermark in dieser Liste zusammengefasst (5).
Nur wenig später wurde bekannt, dass nicht nur die Datenverfügbarkeit in ELGA eine Unbekannte darstellt, sondern auch die Nutzung für Träger unterschiedlich leicht ist. So fand sich in einer Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2023 eine Änderung des §23, die Portale zum Zugriff auf ELGA-Daten auf Betreiber durch öffentliche Körperschaften einschränkt - und damit einen in einigen Bundesländern signifikanten Teil der öffentlichen Krankenhäuser aufgrund ihrer Trägerschaft ausschließt (6). Auch dies zeigt auf, dass seitens des BMSGPK offensichtlich zu wenig Rücksicht auf die Vielfalt des Gesundheitswesens genommen wird und damit in einigen Bereichen Entwicklungen im Sinne des Patientennutzens behindert werden. Ganz offensichtlich braucht es daher weiteren Anstoß, um die Signifikanz von ELGA und die Notwendigkeit verbundener Daten zu betonen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende