17723/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Robert Laimer,
Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend „Transparenz und Effizienz bei der Miliz“
Die Gewährleistung einer effizienten und rechtskonformen Anmeldung zu Kursen von Wehrpflichtigen der Miliz ist von entscheidender Bedeutung für die Integrität und Leistungsfähigkeit unseres Bundesheeres. Es ist unerlässlich, dass wir sicherstellen, dass die Anmeldung zu Kursen durch alle Instanzen hinweg nicht nur zeitnah, sondern auch in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsnormen erfolgt. Die Effizienz dieses Prozesses beeinflusst unmittelbar die Einsatzbereitschaft und die Fähigkeiten unserer Miliztruppen. Die Forderung nach einer transparenten, rechtskonformen und effektiven Organisation dieses entscheidenden Aspekts der Milizarbeit ist daher unerlässlich.
Unsere Milizangehörigen verdienen nichts weniger als eine klare und effektive Umsetzung der ihnen zustehenden Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine transparente und faire Behandlung in allen Belangen der Kursanmeldung. Angesichts dessen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie ist durch das BMLV und die nachgeordneten Dienststellen sichergestellt, dass die Anmeldung zu Kursen von Wehrpflichtigen der Miliz durch die verschiedenen Instanzen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wird?
2. Nach welchen objektiven Kriterien und auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Vergabe von Kursplätzen?
3. Wie und in welchem Zeitraum erfolgt die Benachrichtigung und Information des jeweiligen Wehrpflichtigen betreffend der Kursanmeldung, der Kursvorbereitung sowie über eventuelle Kursverschiebungen bzw. Kursabsagen und auf Basis welcher Weisungen/Vorschriften erfolgt die entsprechende Bearbeitung dieser Vorgänge?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Kurse, welche für Beförderungen nötig sind, zeitnah absolviert werden können?
5. Wem alles obliegt die entsprechende Dienstaufsicht über die hier in der Anfrage genannten Vorgänge?
6. Gibt es Beschwerden über Voreingenommenheit oder mangelnde Transparenz bei Beförderungsentscheidungen? Wenn ja, welche?
7. Wie viele Beschwerden wurden in den letzten fünf Jahren bezüglich verspäteter Beförderungen, nicht zeitgerecht erhaltener Kurse und durch Milizsoldaten erfolgter, aber nicht bestätigter Kursanmeldungen eingereicht? Gegliedert gemäß der zuständige MobVerantwKden.
8. Wie wird sichergestellt, dass die Weisungen des BMLV von den Militärkommandanten umgesetzt werden und welche Überprüfungs- und Kontrollmechanismen sind vorhanden um sicherzustellen, dass Militärkommandanten effektiv auf Problemstellungen reagieren?
9. Von wem und wie oft wird die Qualität der Dienstaufsicht der Militärkommanden evaluiert?
10. Von wem und wie wird die Dienstaufsicht der einzelnen Instanzen in Bezug auf die Verwaltung von Wehrpflichtigen der Miliz sichergestellt?
11. Hat der Militärkommandant in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die tatsächliche Möglichkeit gemeldete oder erkannte Mängel im hier angesprochenen Themenbereich nachhaltig abzustellen?
12. Wie wird eine zeitnahe und funktionelle Verwaltung von Wehrpflichtigen der Miliz und deren entsprechende Weiterbildung sichergestellt, z.B. im Falle der Abwesenheit des zuständigen MOB-UO?
13. Verfügt die Organisation über ausreichend qualifizierte, motivierte und während der Dienstzeit am Arbeitsplatz verfügbare MOB-UO? Mit dem Ersuchen um Aufschlüsselung nach Zuständigkeit und Einheit mit Stand 15.01.2024.
14. Gibt es klare Richtlinien und Zuständigkeiten für die Organisation bestimmter Ereignisse in Bezug auf die Beteiligung der Miliz an Leistungschauen und/oder Veranstaltungen des ÖBH oder des BMLV?
15. Wie erfolgt die Einbindung von Wehrpflichtigen der Miliz bis zur Ausstellung der Einberufung des/der jeweiligen Wehrpflichtigen in Hinblick darauf, dass Vor- und Nachbereitung jeglicher Art von Veranstaltungen in der Regel ohne Einberufung durch den/die Wehrpflichtigen freiwillig erledigt werden.
16. Wie erfolgt die Einbindung von Kommandanten und Kader der selbstständig strukturierten Miliz außerhalb deren Einberufungen?
17. Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt auf welchen offiziellen Wegen, in welcher Zeitleiste die entsprechende, erforderliche Kommunikation?
18. Ist die derzeit rechtliche Grundlage und die derzeitige operative Vorgehens weise geeignet um eine friktionslose, klare und effiziente Umsetzung von Vorhaben auch mit Wehrpflichtigen ohne gültige Einberufung (unbenommen ob FMA oder nicht) zu gewährleisten?
19. Der Zugang zu ELAK und Email ist für das Kader der Miliz in der Zusammenarbeit mit den präsenten Kräften und dem BMLV essentiell. Welche Umsetzungsmaßnahmen erfolgen seitens des BMLV um alle wesentlichen Kaderfunktionen der Miliz (Kommandanten, Stabsfunktionen, Dienstführende und Stellvertreter), unabhängig von ihrem Dienstgrad, raschestmöglich und permanent einzubinden?
20. Was unternimmt das BMLV konkret um die derzeit existierenden systemischen pensionsrechtlichen Nachteile für Milizsoldaten (!nicht Auslandseinsatzgeher:innen!) auszugleichen?