17737/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Nachqualifizierung für Diplom-Sportlehrer
Die Bundessportakademie bietet die Ausbildung zum Diplomsportlehrer an, mit der es möglich ist, als Vertragslehrer in Pflichtschulen zu arbeiten.[1]
2013 wurde die Möglichkeit der Nachqualifizierung für Absolventinnen und Absolventen von früheren Lehramtsausbildungen mit der Absolvierung des berufsbegleitenden Ergänzungsstudiums zur Erreichung des Titels „Bachelor of Education (BEd)“ geschaffen.
Diese Möglichkeit bleibt allerdings aktiven Lehrern, die „nur“ die Ausbildung zum Diplomsportlehrer absolviert haben, verwehrt.
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Sind Ihrem Ministerium Fälle/Anfragen bekannt, dass ausgebildeten Diplomsportlehrern der Zugang zum in der Einleitung erwähnten Ergänzungsstudium verwehrt wurde?
a. Wenn ja, welche und wie wurden diese beantwortet?
2. Gibt es eine konkrete Planung, dass man Diplomsportlehrern den Zugang zum in der Einleitung erwähnten Ergänzungsstudium ermöglicht?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie sieht diese konkret aus und ab welchem Zeitpunkt wird die Weiterqualifizierung für Diplomsportlehrer möglich sein?