17739/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend
Folgeanfrage zu 14865/AB - Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2022

 

 

Bei der Anfragebeantwortung 14865/AB auf die schriftliche parlamentarische Anfrage unter der Nr. 14984/J betreffend „Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2022“ besteht bei einigen Punkten noch weiterer Klärungsbedarf.

 

In der Anfragebeantwortung heißt es, dass Unterhaltsvorschüsse ins Ausland flossen und zwar nach Spanien, Großbritannien, Rumänien, Kroatien, Schweiz, Slowakei, Albanien, Deutschland, Bosnien und Herzegowina, Polen und Luxemburg, Zahlungsempfänger ohne postalische Anschrift, seine hierbei jedoch nicht erfasst.

 

Außerdem ist aus der Tabelle, die in der Anfragebeantwortung auf die Fragen 1-3 der ursprünglichen Anfrage eingeht, zu entnehmen, dass die Rückzahlungsquote, je nach Herkunft, stark variiert.

 

Zur besseren Veranschaulichung wird hier die Tabelle aus der Anfragebeantwortung um eine Zeile erweitert:

 

Nationalität

Österreich

EU, ohne Österreich

Drittstaat

Keine Angaben

Anzahl der Kinder

35.116

4.639

2.572

19

Ausbezahlte Beträge in Euro:

110.378.119,48

13.486.112,92

6.088.722,99

72.946,00

Rückzahlungen in Euro:

77.907.093,85

5.954.108,11

2.359.187,94

1.281.089,25

Rückzahlungsquote (gerundet):

71%

44%

39%

1756%

 

Laut Anfragebeantwortung betrug die Höhe an Unterhaltsvorschüssen, die mangels Rechtsgrundlage als uneinbringlich gelten, 22.065.933,54.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es mit allen oben erwähnten Ländern Abkommen bezüglich der Unterhaltsvorschüsse, die in besagte Länder fliesen?

2.    Wurden bei den Bevorschussungen ins Ausland Bewertung getroffen, ob der österreichische Staat Aussichten auf Rückzahlung seitens des unterhaltspflichtigen Elternteils hat?

3.    Wie ist es möglich, dass Bevorschussungen an Personen ohne postalische Anschrift flossen?

4.    Wieso gibt es für 19 Kinder und die dazu gehörigen Summen keine Angaben über die Herkunft besagter Kinder?

5.    Woran liegt es, dass es mehr als siebzehn Mal so viele Rückzahlungen wie Auszahlungen für Kinder ohne Angaben über die Herkunft gibt?

6.    Liegt die niedrigere Rückzahlungsquote von Bürgern aus EU-Ländern außer Österreich und Drittstaaten an der Rechtslage (z.B. Insolvenz) besagter Bürger?