17741/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

betreffend Mitversicherung in der Sozialversicherung

 

 

Die Österreichische Gesundheitskasse stellt auf ihrer Webseite folgende Informationen zur Verfügung:[1]

 

Mit­ver­sicherung

Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) können weitere Personen (Angehörige) mitversichern – und das meist kostenlos. Dazu müssen die Angehörigen in der Regel ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen nicht selbst gesetzlich krankenversichert sein.

 

Mit­versicherung Kinder

Nicht nur Versicherte können die Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nutzen. Auch viele ihrer Familienmitglieder (Angehörige) sind bei der ÖGK mitversichert. Für Kinder ist das kostenfrei möglich.

 

Mit­versicherung Partner

Partnerinnen und Partner können bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mitversichert werden. Das gilt für Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten.

 

Mit­versicherung haushalts­führende Personen

Nicht nur Versicherte können die Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nutzen. Auch Familienmitglieder (Angehörige) können bei der ÖGK mitversichert werden.

 

Mit­versicherung pflegende Angehörige

Nicht nur Versicherte können die Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nutzen. Auch pflegende Angehörige können bei der ÖGK mitversichert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen waren in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils in der ÖGK mitversichert?

a.    Wie viele Personen waren davon Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

2.    Bei wie vielen der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mitversicherten Personen handelte es sich um Kinder?

a.    Wie viele davon waren Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

3.    Bei wie vielen der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mitversicherten Personen handelte es sich um Partner?

a.    Wie viele davon waren Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

4.    Bei wie vielen der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mitversicherten Personen handelte es sich um haushaltsführende Personen?

a.    Wie viele davon waren Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

5.    Bei wie vielen der in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mitversicherten Personen handelte es sich um pflegende Angehörige?

a.    Wie viele davon waren Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

 

 



[1] https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867502&portal=oegkportal