17742/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Herbert

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bio-Kost im Innenressort

 

 

Die Tageszeitung „Kronen Zeitung“ veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 30.01.2024 folgenden Artikel:

 

BIO-KOST IM GEFÄNGNIS

Viele sparen, aber Luxus-Menüs für Häfenbrüder

 

Armen Familien wurde vergangenes Jahr von Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) geraten, doch billige Burger zu essen. Für Inhaftierte wird das Mahl künftig dagegen sogar verbessert. 25 Prozent der Nahrung müssen bio sein.

 

Es ist noch nicht lange her, dass Nehammer mit einem Ausschnitt aus einem geheim aufgenommenen Handyvideo die österreichischen Gemüter erhitzte. Armen legte er in dem Zeitdokument nahe, billige Burger für ihre Kinder in einer bekannten US-Fastfood-Kette zu kaufen. Und: Wer nicht genug Geld habe, solle einfach mehr arbeiten.

 

Ein gewaltiger Shitstorm und Empörung aus allen politischen Lagern, von Sozialpartnern und auch in den sozialen Medien prasselten auf den Bundeskanzler ein. Der entschuldigte sich zwar rasch, steht aber auch seit Bekanntwerden zu seinen Aussagen.

 

Feinschmecker-Ware für Gefängnis-Insassen

Während sozial benachteiligte Familien zum Burgerladen gehen sollen, wird hinter Gittern bald noch nobler gespeist. Schon jetzt gibt es in einigen Gefängnisküchen mehr Menüs im Angebot als in handelsüblichen Betriebskantinen. Dass es noch besser geht, beweist jetzt eine Aktion, die für alle Haftanstalten des Landes gilt.

 

Laut „Krone“-Informationen müssen bald 25 Prozent der in Gefängnissen kredenzten Lebensmittel Bio-Qualität vorweisen. Der Prozentsatz solle in den kommenden Jahren sukzessive gesteigert werden. Nun spricht auch in Gefängnissen nichts gegen anständige Ernährung, die noch dazu lokale Landwirte und Produzenten unterstützt sowie Tierleid entgegenwirkt. Gerade in finanziell für viele sehr angespannten Zeiten mutet dies dennoch befremdlich zu.

 

Ministerium: „naBe“ gilt auch für Justizanstalten

Antwort aus dem Justizministerium: Der österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (kurz naBe) - er steht unter anderem für Ressourcenschonung, Regionalität und Tierwohl - gilt auch für Justizanstalten. „Er sieht in der Beschaffung eine schrittweise Erhöhung des Mindestanteils an biologisch erzeugten Lebensmitteln von 25 Prozent im Jahr 2023 auf 55 Prozent im Jahr 2030 vor.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wird der österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) auch im Innenfressort angewandt?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen

2.    Wie hoch sind die Kosten für die kulinarischen Versorgung, einschließlich der Versorgung im Einsatz, der Ressortbediensteten, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bereiche Zentralstelle (Verwaltung, BPD, DSE), Landespolizeidirektionen und Sonderabteilungen?

3.    Wie hoch sind die Mehrkosten durch die Anwendung des Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) in diesen Bereichen?

4.    Wie hoch sind die Kosten für die kulinarische Versorgung im Fremden- und Asylbereich für die in der Grundversorgung befindlichen Fremden, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?

5.    Wie hoch sind die Mehrkosten durch die Anwendung des Aktionsplans für eine Nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) im Bereich der Grundversorgung?