17745/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Amtshaftungsklagen wegen ausbleibender COFAG-Entschädigungen

 

 

Das Ende der Corona-Maßnahmen ist mittlerweile fast zwei Jahre her. So lang warten viele betroffene Unternehmen bereits auf ihr Geld, weil vor rund einem Jahr die Auszahlungen wegen fehlerhafter Verordnungen gestoppt werden mussten. Diese verstießen gegen EU-Richtlinien für Unternehmenshilfen. Eine der Verordnungen ist nach wie vor nicht repariert, wie zuletzt der „Kurier“ berichtete:[1]

 

Für 161 Unternehmensverbünde, die sich auf 965 Betriebe aufteilen, fehlt nach wie vor eine Regelung. Offenes Antragsvolumen: Laut BMF 430 Millionen Euro.

 

Finanzminister Brunner und Vizekanzler Kogler müssen endlich aufhören, sich dafür gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, und ihrem Versagen ein Ende bereiten. Welch fatale Auswirkungen dieses Spiel auf Zeit hat, wurde zuletzt in einem Interview deutlich, das der Eigentümer der Fitnesscenter-Kette „FitFabrik“, Michael Zrost, gemeinsam mit dem Finanzexperten Gerald Zmuegg auf „oe24-TV“ gab.[2] In diesem konkreten Fall geht es um Schadenersatzzahlungen für Verluste aus den Jahren 2021 sowie Anfang 2022, die Anfang 2022 beantragt und auch zugesagt worden sind. Durch das Versagen der Politik sind konkret circa 190 Arbeitsplätze akut gefährdet. Insgesamt könnten durch die weiterhin blockierten Zahlungen bis zu 10.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Zrost kündigte daher an, eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einzubringen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurden die betreffenden Verordnungen nicht EU-rechtskonform erlassen?

2.    Wie viele Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde warten aufgrund der nach wie vor nicht reparierten Verordnung bis heute auf ihnen zustehende Entschädigungszahlungen der COFAG?

3.    Wie viele der betroffenen Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde haben während dieser Wartezeit bereits Insolvenz anmelden müssen?

4.    Wie viel an Entschädigungen haben die betroffenen Unternehmen insgesamt aus anderen Instrumenten durch die COFAG erhalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach konkreten „Hilfsinstrumenten“.)

5.    Wie viele der betroffenen Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde haben bereits Amtshaftungsklagen gegen die Republik eingebracht?

6.    Wie viele dieser Klagen sind bereits gerichtsanhängig?

7.    Wie gedenkt das BMF, auf diese Amtshaftungsklagen zu reagieren?

8.    Welche anderen Rechtsmittel wurden von den betroffenen Unternehmen ergriffen?

9.    Zu wie vielen gerichtsanhängigen Verfahren ist es dadurch bereits gekommen?

10. Welche Kosten entstanden der COFAG bereits durch Amtshaftungsklagen bzw. sonstige Rechtsmittel, die betroffene Unternehmen ergriffen haben?

11. Besteht die Gefahr, dass die nach wie vor fehlende Regelung für die Auszahlung von rund 430 Millionen Euro den Zeitplan für die Abwicklung der COFAG, der die Bearbeitung von Förderanträgen bis 30. Juni 2024 vorsieht, verzögern könnte?

12. Bis wann muss die fehlende Verordnung in Kraft treten, damit der anvisierte Zeitplan eingehalten werden kann?

13. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist pro Monat zu rechnen, um den sich die Abwicklung der COFAG gegenüber dem aktuellen Zeitplan verzögert?

14. Wie rechtfertigen Sie die unfassbar lange Zeit, welche die Reparatur der EU-rechtwidrigen Verordnung in Anspruch nimmt, gegenüber den betroffenen Unternehmen?

15. Ist vorgesehen, für die Dauer der Verzögerung Verzugszinsen zu bezahlen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

16. Welche Gründe sind dafür ausschlaggebend, dass eine Reparatur der für die Auszahlung nötigen Verordnung bis heute nicht erfolgt ist?



[1] https://kurier.at/politik/inland/corona-hilfen-cofag-magnus-brunner-rueckforderungen-kogler-kritik/402746515

[2] https://youtu.be/PSOdSH8XLUA?si=-fYSCw2_2bHqdU-C