17750/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Gefahr politischer Indoktrination an Schulen: „Lesung“ der Grünen Schilling am Gymnasium Draschestraße Wien 23
Wie an die FPÖ herangetragen worden ist, wurden am Gymnasium Draschestraße in Wien 23 Schülerinnen und Schüler gezwungen, an einer Veranstaltung mit der kürzlich zur EU-Wahl-Spitzenkandidatin der Grünen ausgerufenen Lena Schilling teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang gab es in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Vorfall in Oberösterreich, der in einem Eklat endete und zum Abbruch der Veranstaltung mit dem Funktionär der Grünen führte.
Der Vorfall wurde in der Folge sogar von der Volksanwaltschaft geprüft und fand auch Eingang in den Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017 „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“. In Unterkapitel 2.3.1.6 wird darin über die Gefahr politischer Indoktrination an Schulen wir folgt berichtet:
Medienberichten war zu entnehmen, dass ein Funktionär einer politischen Partei in gehobener Position an einem Gymnasium in OÖ einen Vortrag über „Extremistische Herausforderungen in Österreich“ halten sollte. Der Vortrag sei aufgrund von Elternprotesten aber abgebrochen worden. Die VA leitete ein amtswegiges Prüfungsverfahren zu diesem Vorfall ein.
Das BMB verweigerte monatelang und mit wechselnden Begründungen die Kooperation mit der VA. So verlangte es von der VA den Beweis der Plausibilität der dem Prüfverfahren zugrundeliegenden Missstandsvermutung. Dann bestritt das BMB einmal die Erforderlichkeit der von der VA erbetenen Informationen, das andere Mal erschien dem BMB das Informationsersuchen der VA mit einem ,unverhältnismäßig hohen und daher nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand1 verbunden. Weitere Argumente zur Vermeidung der verfassungsgemäßen Kooperation waren der Verweis auf laufende (für die Fragestellung des Prüfungsverfahrens aber irrelevante) strafrechtliche Ermittlungen sowie die angeblich unklare Abgrenzung des Prüfgegenstandes. Erst nach eingehender Argumentation konnte die VA schließlich erreichen, dass das BMB seiner Kooperationspflicht gemäß Art 148b B-VG nachkommt.
Im Ergebnis bestätigte sich die Missstandsvermutung der VA. Die Schule gewährte einem Parteifunktionär in gehobener Stellung die Gelegenheit, einen Vortrag zu halten; er nützte diese Gelegenheit für Polemiken gegen politische Gegner. Die Veranstaltung wurde abgebrochen. Schulen sollten keine Gelegenheit zur politischen Polemik durch befangene Vortragende bieten. Die VA ersuchte das BMB sicherzustellen, dass sich solches nicht wiederholt. Gegen Schulveranstaltungen mit politischem Inhalt ist jedoch dann nichts einzuwenden, wenn diese in ausgewogener Weise gestaltet werden und Vertreterinnen und Vertretern aller politischer Parteien offenstehen. Einzelfall: VA-BD-UK/0016-C/1/2017, BMB-27.570/0052-Präs. 6/2017
Die Veranstaltung am Gymnasium Draschestraße vermittelt Unbeteiligten jedenfalls den Eindruck, dass aus dem auch von der Volksanwaltschaft 2017 aufgegriffenen Vorfall in Oberösterreich nichts gelernt wurde.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Fand die og Veranstaltung am 31.01.2024 am Gymnasium Draschestraße statt?
2. Wie viele bzw. welche Klassen nahmen daran teil?
3. Um wie viele Schüler handelte es sich diesfalls?
4. Wurden für die og Veranstaltung auch Vertreter anderer politischer Parteien als der Grünen angefragt?
a. Falls ja, wer?
b. Falls ja, warum fand die og Veranstaltung nur mit Schilling statt?
c. Falls nein, warum nicht?
d. Falls nein, wie äußern Sie sich dazu, dass an einer österreichischen Schule Schüler zur Indoktrination durch Wahlkandidaten der Grünen gezwungen werden?
5. Wer war für die Veranstaltung mit Schilling verantwortlich?
6. Hat die betreffende Person bereits öfters Veranstaltungen am Gymnasium Draschestraße organisiert, zu denen nur Vertreter der Grünen eingeladen waren?
a. Falls ja, warum?
7. Welche Konsequenzen wird diese politische Vereinnahmung der Schüler durch diese Person haben?
a. Falls keine, warum nicht?
8. Was werden Sie unternehmen, damit im Super-Wahljahr 2024 nicht noch öfters Lehrer mit politischem Sendungsbewusstsein Versuche unternehmen, Schüler im Sinne ihrer Privatmeinung zu indoktrinieren?