17752/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.01.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Entlassung einer Volksschullehrerin in Oberösterreich
Die Entlassung einer Mühlviertler Volksschullehrerin aufgrund ihrer Nebentätigkeit als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ sorgte nicht nur österreichweit, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus für ein mediales Echo:[1]
Weltweites Echo
Eine Volksschullehrerin im unteren Mühlviertel in Oberösterreich wurde - wie mehrfach berichtet - fristlos entlassen, weil sie im Netz Sex-Ratschläge gab. Nun kämpft sie vor Gericht um ihr Recht. Die Geschichte rund um die „Orgasmus-Päpstin“ machte weltweit Schlagzeilen.
Über diese Geschichte erregte sich ganz Österreich - aber nicht nur. Der Fall der 47-jährigen Volksschullehrerin XXX, die fristlos entlassen worden war, weil sie in ihrer Freizeit als „Orgasmus-Päpstin“ Sex-Tipps gab, machte im deutschsprachigen Raum Schlagzeilen. Am Montag widmete die deutsche „Bild-Zeitung“ der Lehrerin, die an einer Volksschule im Mühlviertel unterrichtet hatte, einen Video-Beitrag. [...]
Weisung
rechtens?
XXX und ihr Anwalt finden die Sache naturgemäß
weniger lustig. Sie kämpfen um den Job der Frau. „Ich will wieder
als Lehrerin arbeiten. Habe derzeit keine Einkünfte. Es geht um meine
Zukunft“, sagt XXX. Schon am 6. Februar geht es vor Gericht. Die erste
Tagsatzung, bei der das weitere Vorgehen zwischen den Streitparteien und dem
Gericht besprochen wird, steht an. „Interessant wird werden, ob die zwei
Weisungen, die es angeblich gegeben haben soll, rechtens sind“, sagt der
Anwalt der nun arbeitslosen Pädagogin, Manfred XXX. Denn, so vermutet der
Jurist, sei es fraglich, ob die Schule und die Behörde einer Lehrkraft
vorschreiben können, was man auf seinen privaten Accounts auf Facebook,
Instagram oder TikTok posten kann.
Ob die Weisungen überhaupt rechtens waren, wird sich zeigen. Das geht schon sehr in den höchst-persönlichen Bereich, was man von meiner Mandantin wollte.
Übrigens: Eine fristlose Entlassung einer Lehrkraft gab es in Oberösterreich im gesamten Schuljahr 2022 nicht. 2023 auch nur eine einzige, und das war zwei Tage vor Weihnachten eben die selbsternannte „Orgasmus-Päpstin“…
Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wie war der genaue Inhalt der og Weisungen?
2. Wie reagierte die VS-Lehrerin auf diese Weisungen?
3. Wurde der VS-Lehrerin tatsächlich untersagt, auf Facebook, Instagram und TikTok zu posten?
4. Hatte die VS-Lehrerin ihre Nebentätigkeit dem Dienstgeber ordnungsgemäß gemeldet?
a. Falls ja, wann?
b. Falls ja, wurde der VS-Lehrerin die Nebentätigkeit erlaubt?
i. Falls nein, warum nicht?
5. Wurde die Lehrerin tatsächlich aufgrund der Intervention eines Vaters eines VS-Kindes entlassen?
6. Gab es außer von dem Mann noch weitere Interventionen aufgrund der Nebentätigkeit der VS-Lehrerin?
7. Hat die VS-Lehrerin in ihrem Unterricht irgendwelche Aussagen getätigt und/oder Handlungen gesetzt, welche mit ihrer Nebentätigkeit zusammenhängen und einen eventuellen Entlassungsgrund hätten liefern können?