17757/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.01.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

 

betreffend Besetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes

 

Nach der Pensionierung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes war diese Leitungsfunktion neu zu besetzen.

Im Dezember 2022 fand diesbezüglich ein Hearing statt. Seit dem 13. Februar 2023 liegt ein Vorschlag der Personalkommission vor, wer mit der Leitung betraut werden soll.

Vizekanzler Werner Kogler habe den Vorschlag schon vor Wochen an den Koalitionspartner übermittelt. Dieser könne jederzeit im Ministerrat beschlossen werden, berichtet der Kurier in der Ausgabe vom 20. April 2023.

Die Neubesetzung der Position wurde nun am 26. Jänner 2024 verkündet. Zum Zug kommt demnach der Drittgereihte des Vorschlages der Personalkommission, darauf habe sich die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen geeinigt.

420 Tage lang war das Bundesverwaltungsgericht somit unter interimistischer Leitung.

In den Sidelettern der türkis-grünen Bundesregierung ist festgelegt, wer wichtige Positionen im Land bestimmen darf. Das Nominierungsrecht für das Bundesverwaltungsgericht kommt demnach der ÖVP zu.[1] 

Dieses Vorgehen hat zu umfassender Kritik aus der Justiz, aber auch aus der Zivilgesellschaft geführt.

Der Präsident der Richtervereinigung meinte gegenüber der APA: „Ich glaube schon, dass der Rechtsstaat Schaden genommen hat, weil der Anschein entstanden ist, dass nicht nur sachliche Kriterien zum Tragen gekommen sind.“[1]

Die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich schreibt:

„Es gab nie einen Zweifel an der Fähigkeit der von der Kommission vorgeschlagenen Kandidat*innen. Die ewige Untätigkeit der Regierung hat jedoch den Eindruck erweckt, dass die interimistische Betreuung und die verzögerte Nachbesetzung parteipolitisch motiviert gewesen sein könnten. Diese Farce hat das Vertrauen der Bevölkerung in die unabhängige Justiz enorm beschädigt.“[2]

„In Anbetracht der Dauer der regierungsinternen Diskussion und vor dem Hintergrund der Sideletter ist es aber auch notwendig, diesen Besetzungsvorschlag zu begründen“, meint der Sprecher der Verwaltungsrichter ebenfalls gegenüber der APA.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.      Was war der Grund für die lange Dauer des Besetzungsvorganges für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes?

2.      Warum wurde nicht die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin mit der Leitung betraut?

3.      Was war der Grund für die Umreihung des Besetzungsvorschlages?

4.      Entspricht es der Wahrheit, dass ein Konflikt mit dem Koalitionspartner dafür verantwortlich war?

5.      Welchen Reformbedarf sehen Sie bezüglich der Besetzung von Spitzenpositionen durch die Regierung?

6.      Streben Sie seitens Ihres Ressorts Reformen beim Bestellungsprozess an?

a) Wenn ja, welche?

b)    Wenn ja, bis wann?

c)    Wenn nein, warum nicht?

7.      Wie stellen Sie sicher, dass der oder die bestgeeignetste Kandidat:in eine Position bekommt?

8.      Wie stellen Sie sicher, dass sich weiterhin hochqualifizierte Personen für derartige Stellen bewerben, wenn die Verfahren so lange dauern?

9.      Wie stellen Sie sicher, dass sich weiterhin hochqualifizierte Personen für derartige Stellen bewerben, wenn dem Vorschlag der Personalkommission nicht Folge geleistet wird?

10.   Sehen Sie durch das Vorgehen einen entstandenen Schaden für das Bundesverwaltungsgericht bzw. dessen Ruf?



[1] Vgl.: APA0367/26.01 Fr, 26.Jän 2024

[2] Vgl.: https://www.amnesty.at/presse/bundesverwaltungsgericht-zivilgesellschaft-begruesst-ueberfaellige-postenbesetzung-und-fordert-reform-des-bestellungsprozesses/