17777/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.02.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend nächster Räumungsbescheid - dieses Mal für das Asylquartier „Haus Semmering“
Nachdem die Stadtgemeinde Kindberg im Oktober 2023, begründet mit Brandschutzmängeln, einer zu hohen Legionellbelastung in den Wasserleitungen sowie in Bezug auf die Flächenwidmung und die Raumordnung, einen Räumungsbescheid erhielt, welcher derzeit beim Landesverwaltungsgericht Steiermark anhängig ist,[1] wurde nun beim Bundesasylquartier in Steinhaus am Semmering medial der nächste Paukenschlag bekannt.
Demnach seien bei einer feuerpolizeilichen Überprüfung im „Haus Semmering“ eklatante Mängel festgestellt worden. Bei dem im Herbst 2014 eröffneten Asylheim, welches 2018 unter Innenminister Herbert Kickl geschlossen und im September 2021 unter Innenminister Nehammer wieder geöffnet wurde, sei laut Gemeinde Spital am Semmering Gefahr im Verzug. Das hätte zur Folge, dass eine etwaige Berufung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) – anders als in Kindberg – keine aufschiebende Wirkung hätte. Das Großquartier müsste geräumt werden, wird im Bericht der „Kleinen Zeitung“ ausgeführt.[2]
Wie aus einer Anfragebeantwortung vom August 2023 hervorgeht, waren im Zeitraum Oktober 2022 bis Juni 2023 phasenweise sogar über 400 Asylwerber in dieser Unterkunft im Ortsteil Steinhaus am Semmering mit rund 900 Einwohnern untergebracht. Generell ist diese Unterkunft höchst umstritten. Allein im oben angeführten Zeitraum gab es dort 23 Polizeieinsätze unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Lärmbelästigungen, Verdacht des sexuellen Missbrauchs oder gefährlicher Drohungen. Außerdem wurden in dieser Zeit auch 206 Personen unbekannt abwesend gemeldet, sprich diese Personen sind untergetaucht.[3]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Personen waren seit 1.7.2023 jeweils zum 1. und zum 15. jedes Monats in der BBE Semmering untergebracht?
2. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Semmering untergebrachten Personen nach Geschlechtern auf?
3. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Semmering untergebrachten Personen nach Altersstruktur auf?
4. Wie gliedern sich alle bisher in der BBE Semmering untergebrachten Personen nach Nationalitäten auf?
5. Wie viele der bisher in der BBE Semmering untergebrachten Personen wurden als unbekannt abwesend abgemeldet?
6. Wie viele Polizeieinsätze gab es seit dem 14.06.2023 in der BBE Semmering?
7. Wann fanden diese Polizeieinsätze jeweils konkret statt?
8. Weshalb fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?
9. Wie viele Polizisten waren jeweils im Einsatz?
10. Gab es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch tätliche Übergriffe auf Polizisten?
a. Wenn ja, wie viele?
b. Wenn ja, wurden dabei auch Polizisten verletzt?
11. Kam es im Zuge dieser Polizeieinsätze auch zu Festnahmen?
a. Wenn ja, wie viele Festnahmen gab es?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?
c. Wenn ja, wie gliedern sich die festgenommenen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?
12. Kam es in der BBE Semmering seit Juli 2023 zu Verwaltungsübertretungen oder Straftaten?
a. Wenn ja, wie viele Anzeigen gab es?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Übertretungen oder Straftaten?
c. Wenn ja, wie gliedern sich die entsprechenden Tatverdächtigen nach Geschlechtern und Nationalitäten auf?
13. Wie viele Mitarbeiter – gegliedert nach Tätigkeitsbereich – sind aktuell in der BBE Semmering dauerhaft oder zeitweise beschäftigt?
14. Welche Kosten sind für die Mitarbeiter in der BBE Semmering im Jahr 2023 entstanden?
15. Wurden in den Jahren 2022 und 2023 im Haus Semmering etwaige Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten durch die BBU GmbH durchgeführt?
a. Wenn ja, welche waren das konkret?
b. Wenn ja, welche Kosten verursachten die Maßnahmen, die auf die BBU entfielen bzw. nicht durch den Vermieter getragen wurden?
16. Wurden in den Jahren 2022 und 2023 im Haus Semmering etwaige Sanierungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten durch den Vermieter durchgeführt`
a. Wenn ja, welche waren das konkret?
17. Wie hoch waren im Jahr 2023 insgesamt sowie gegliedert nach Kostenstellen die Miet- und Betriebskosten für die BBE Semmering?
18. Wann ist der Bescheid der Gemeinde Spital am Semmering genau eingelangt?
a. War der BBU GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass in der BBE Semmering Brandschutzmängel mit Gefahr in Verzug bestehen?
i. Wenn ja, seit wann war dies bekannt?
ii. Wenn ja, warum wurden diese eklatanten Mängel nicht behoben?
19. Bis wann hat laut Bescheid die Räumung der BBE Semmering zu erfolgen?
20. Wurden gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt?
21. Ließ die BBU GmbH die Infrastruktur in der BBE Semmering jemals hinsichtlich Brandschutz fachkundig begutachten?
a. Wenn ja, wann und durch wen?
b. Wenn ja, wurden dabei brandschutztechnische Mängel festgestellt?
i. Wenn ja, warum wurden diese nicht behoben?
c. Wenn nein, warum nicht?
22. Wird die BBE gemäß dem Bescheid der Gemeinde geräumt?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn ja, wohin werden die Bewohner der BBE Semmering verteilt?
c. Wenn ja, wurden mit dem Vermieter diesbezüglich entsprechende Gespräche oder Verhandlung aufgenommen, um den finanziellen Schaden zu kalmieren?
d. Wenn nein, warum nicht?
23. Wie lange fallen nach einer allfälligen Räumung des Objektes finanzielle Verbindlichkeiten wie Mieten, Betriebskosten usw. an? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der jeweiligen Kosten und Zeiträume)
24. Werden aufgrund der Gegebenheiten in Steinhaus am Semering und in Kindberg nun alle bestehenden BBEs hinsichtlich etwaiger Mängel einer genaueren Evaluierung unterzogen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, können Sie nach zwei Räumungsbescheiden binnen kürzester Zeit dezidiert ausschließen, dass die BBU GmbH illegale Bundesbetreuungseinrichtungen betreibt?