17779/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.02.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Bezüge, Funktionsgebühren und Aufwandsentschädigungen in der Arbeiterkammer
„Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK-Führungsspitze“, wird auf der Homepage der Arbeiterkammer Oberösterreich berichtet. Mit Stand Juni 2023 wird ausgeführt, dass der Präsident der AK Oberösterreich eine Funktionsgebühr in der Höhe von 130 Prozent des monatlichen Bezuges eines Mitgliedes des Nationalrates (Nach Artikel 1, § 1 Absatz 1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) erhält. Diese Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr ausgezahlt. Die Vizepräsidenten erhalten demnach 12 Mal pro Jahr 25 Prozent und die Vorstandsmitglieder 10 Prozent des Bezuges des Präsidenten.[1]
Der Präsident der AK Steiermark erhält derzeit (Stand 1.1.2024) brutto 13.198,02 Euro. Bei den Vizepräsidenten betrage die Funktionsgebühr 3.299,51 Euro brutto und bei den Vorstandsmitgliedern sowie dem Vorsitzenden des Kontrollausschusses 1.319,80 Euro brutto.[2]
Bei der AK Tirol wird von 5.816,66 netto berichtet, die der Präsident erhält. Darüber hinaus gäbe es keinerlei Abgeltung für Überstunden, er erhält keine Sozialleistungen, keine Abfertigung und hat aus seiner Präsidententätigkeit keinen Anspruch auf eine Pension.[3]
Laut Impressum der Bundesarbeiterkammer fungiert das Bundesministerium für Arbeit als zuständige Aufsichtsbehörde.[4]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Erhalten die Präsidenten, Vizepräsidenten oder Mitglieder des Vorstandes der Arbeiterkammern in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark neben den im Internet publizierten Funktionsgebühren noch weitere Bezüge, beispielsweise in Form von Kilometergeldern, Taggeldern, Sitzungsgeldern, Pauschalvergütungen oder sonstigen Zuwendungen?
a. Wenn ja, welche Form der Bezüge sind das jeweils in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark?
b. Wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich diese Bezüge jeweils in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark?
2. Sind mit den im Internet publizierten Funktionsgebühren alle materiellen Forderungen der Präsidenten, Vizepräsidenten oder Mitglieder des Vorstandes der Arbeiterkammern Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark abgedeckt?
a. Wenn nein, welche Form von materiellen Vergütungen erfolgen jeweils in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark?
b. Wenn nein, mit welchem Geldwert sind diese materiellen Vergütungen jeweils in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark zu beziffern?
3. Bestehen Pensionszusagen bzw. sind zukünftige Pensionszahlungen oder andere Pensionsleistungen an die Präsidenten, Vizepräsidenten oder Mitglieder des Vorstandes der Arbeiterkammern Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark zu erwarten?
a. Wenn ja, welche Zusagen bzw. zu erwartenden Pensionszahlungen bestehen jeweils in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark?
b. Wenn ja, in welche Höhe bestehen Zusagen bzw. zu erwartende Pensionszahlungen in Oberösterreich, Tirol und/oder Steiermark?