17781/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.02.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vertriebene aus der Ukraine
Laut der vorläufigen Asylstatistik vom November 2023 waren mit 1.12.2023 über 40.000 ukrainische Staatsbürger in der Grundversorgung.[1] Bis Oktober 2023 seien insgesamt über 78.000 Ukrainer in Österreich aufgenommen worden.[2]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele aus der Ukraine Vertriebene wurden zum Stichtag der gegenständlichen Anfrage insgesamt seit 23. März 2022 in Österreich registriert?
2. Wie viele dieser registrierten Vertriebenen waren tatsächlich ukrainische Staatsbürger?
a. Wie gliedern sich diese ukrainischen Staatsbürger nach Geschlechtern und Alter auf?
3. Wie viele dieser registrierten Vertriebenen waren ukrainische Doppelstaatsbürger?
a. Wie gliedern sich diese Doppelstaatsbürger nach deren Zweitstaatsbürgerschaften neben der Ukrainischen auf?
b. Wie gliedern sich diese Doppelstaatsbürger nach Geschlechtern und Alter auf?
4. Wie viele dieser registrierten Vertriebenen waren sonstige Drittstaatsangehörige und wie gliedern sich diese nach Nationalitäten auf?
a. Wie gliedern sich diese sonstigen Drittstaatsangehörigen nach Geschlechtern und Alter auf?
5. Gab es Fälle, wo bei ukrainischen Vertriebenen, falsche Identitätsangaben hinsichtlich tatsächlicher Herkunft festgestellt wurden?
a. Wenn ja, wie vieler derartiger Fälle gab es bisher?
b. Wenn ja, wie gliedern sich diese Fälle nach festgestellter tatsächlicher Identität auf?
c. Wenn ja, wie wird in solchen Fällen seitens der Behörden vorgegangen und welche Konsequenzen hat dies für die Betroffenen?
d. Wenn nein, gibt es dahingehend überhaupt entsprechende Überprüfungen?
i. Wenn ja, wie werden diese konkret durchgeführt?
ii. Wenn nein, warum nicht?
6. In wie vielen Einzelfallentscheidungen durch das BFA wurde entschieden, dass die entsprechende Person nicht unter die Vertriebenen-Verordnung fällt?
a. Welche Gründe gibt es für eine etwaige Negativentscheidung?
b. Wie wird in diesen Fällen vorgegangen?
7. In welchen Bundesbetreuungseinrichtungen bzw. Nachbarschaftsquartieren werden zurzeit ausschließlich der Ukraine Vertriebene untergebracht?
a. Wie hoch war die Anzahl der aus der Ukraine Vertriebenen in den jeweiligen Quartieren um Stichtag 31.12.2023
8. Wie viele Polizeieinsätze gab es in diesen Bundesbetreuungseinrichtungen bzw. Nachbarschaftsquartieren, in denen ausschließlich aus der Ukraine Vertriebene untergebracht werden?
a. In welchen entsprechenden Unterkünften fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?
b. Wann fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?
c. Weshalb fanden diese Polizeieinsätze jeweils statt?
d. Wie viele Polizisten waren jeweils im Einsatz?
e. Kam es im Zuge dieser Einsätze zu Anzeigen?
i. Wenn ja, aufgrund welcher Delikte bzw. Straftatbestände wurde jeweils angezeigt?
9. Werden ukrainische Vertriebene auch in Bundesbetreuungseinrichtungen, gemeinsam mit Asylwerbern, untergebracht?
a. Wenn ja, in welchen Bundesbetreuungseinrichtungen ist dies der Fall?
b. Wenn ja, wie viele ukrainische Vertriebene und wie viele Asylwerber sind jeweils in diesen Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht?
c. Wenn ja, kann adäquat für die Sicherheit der ukrainischen Vertriebenen gesorgt werden?
10. Werden ukrainische Flüchtlinge auch im Rahmen von Dublin-Verfahren überstellt?
a. Wenn ja, was sind etwaige Gründe für ein Dublin-Verfahren?
b. Wenn ja, wie viele Dublin-In-Fälle gab es im Jahr 2023 und wie gliedern sich diese nach Mitgliedsstaaten auf?
c. Wenn ja, wie viele Dublin-Out-Fälle gab es im Jahr 2023 und wie gliedern sich diese nach Mitgliedsstaaten auf?
d. Wenn nein, gibt es andere Regelungen für die Überstellung von Vertriebenen aus der Ukraine bzw. welche sind das und wie viele oft wurden diese im Jahr 2023 in Anspruch genommen?
11. Wie viele ukrainische Staatsbürger waren jeweils zum 1. eines jeden Monats des Jahres 2023 in Österreich – gegliedert nach Bundesländern und Unterbringungsart sowie Aufenthaltsstatus – in Grundversorgung?