17785/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend ÖAW Förderungen: Transparenz über die Vermeidung von Interessenkonflikten

 

Über die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) werden zahlreiche Förderungen mit dem Ziel vergeben, zur Zukunft des Forschungsstandorts Österreich beizutragen. Auf nationaler wie internationaler Ebene soll es exzellenten Wissenschaftler:innen damit ermöglicht werden, spezielle Forschungsvorhaben wissenschaftlich und finanziell unabhängig zu realisieren. Eine neue Förderung, mit der die Forschung mit Microdaten unterstützt werden soll, hat Fragen hinsichtlich der gängigen Vergabepraxis in der ÖAW aufgeworfen. Aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung) sind insgesamt rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen, weitere 6,5 Millionen Euro stehen für zwei weitere Ausschreibungen 2024 und 2025 zur Verfügung. In der Presseaussendung zum Startschuss dieser Initiative wurden die unterschiedlichen Förderungsnehmer:innen bekanntgegeben. Dabei fällt auf, dass der ÖAW selbst als Fördernehmer des ÖAW angeführt wird (1). Von insgesamt neun Projekten sind bei zweien die Projektleiter gleichzeitig auch Mitarbeiter:innen der ÖAW (2). Eine solche Vorgehensweise ist offensichtlich nicht neu, auch bei anderen Förderungen, beispielsweise bei der Go!Digital Initiative, wurden Projekte von Mitarbeiter:innen der ÖAW gefördert (3).

 

Diese Vergabepraxis wirft Fragen hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte auf und inwiefern eine sich daraus ergebende Ungleichbehandlung von Anträgen vermieden wird. Jedenfalls muss sichergestellt sein, dass Steuergelder aus dem Fonds Zukunft Österreich ausschließlich nach objektiven Kriterien vergeben werden.

 

  1. https://www.oeaw.ac.at/news/oeaw-startschuss-fuer-forschung-mit-mikrodaten
  2. https://www.oeaw.ac.at/foerderungen/data-research-austria
  3. https://www.oeaw.ac.at/foerderungen/godigital/godigital-30-ausgewaehlte-projekte#c222353

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Ist es international üblich, dass bei kompetitiven Drittmittelvergaben von Forschungsgeldern, Mitarbeiter:innen der abwickelnden Stelle (Fördergeber) antragsberechtigt sind?
    1. Falls ja, welche Beispiele sind dem BMBWF bekannt?
    2. Falls nein, warum wurde das von der ÖAW nicht eingeschränkt?
  1. Wie viele Einreichungen gab es seit 2020 insgesamt? Bitte nach Jahren und einzelnen Instrumenten gliedern.
    1. Wie viele davon wurden genehmigt?
  1. Wie viele Einreichungen seit 2020 stammen von Mitarbeiter:innen der ÖAW? Bitte nach Jahren und einzelnen Instrumenten gliedern.
    1. Wie viele davon wurden genehmigt?
  1. Wie viele Einreichungen seit 2020 stammen von ehemaligen Mitarbeiter:innen der ÖAW bzw. mit der ÖAW affiliierten Forscher:innen? Bitte nach Jahren und einzelnen Instrumenten gliedern.
    1. Wie viele davon wurden genehmigt?
  1. Vergabepraxis:
    1. Wie erfolgt die Bewertung von Einreichungen konkret? Bitte einzelne Verfahrensschritte angeben.
    2. Wie setzen sich die Bewertungsjurys zusammen?
    3. Wie hießen die Mitglieder solcher Bewertungsjurys seit dem Jahr 2020? Bitte Jurymitglieder nach Jahren und einzelnen Instrumenten gliedern.
    4. Inwiefern gelten verschärfte Vergabekriterien (z.B. bei der Begründung), wenn ein Teammitglied eines Förderungswerbers Mitarbeiter der ÖAW ist? 

                                          i.    Wo sind diese verschärften Vergabekriterien bzw. Prüfungskriterien festgeschrieben?

    1. Wenn bei Interessenskonflikten (Förderwerber:in = Mitarbeiter: in der ÖAW) keine verschärften Vergabekriterien gelten:

                                          i.    Warum gibt es solche Kriterien nicht?

                                        ii.    Wie wird sonst eine Ungleichbehandlung von Anträgen im Rahmen des Vergabeverfahrens verhindert?

    1. Inwiefern sollen die Vergaberichtlinien in den kommenden Monaten überabeitet werden?

                                          i.    Inwiefern wird an verschärften Vergabekriterien gearbeitet (z.B. in Fällen von Interessenskonflikten)?

                                        ii.    Inwiefern werden in künftigen Fördercalls weiterhin Einreichungen durch Mitarbeiter der ÖAW möglich sein?