17785/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend ÖAW Förderungen: Transparenz über die Vermeidung von Interessenkonflikten
Über die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) werden zahlreiche Förderungen mit dem Ziel vergeben, zur Zukunft des Forschungsstandorts Österreich beizutragen. Auf nationaler wie internationaler Ebene soll es exzellenten Wissenschaftler:innen damit ermöglicht werden, spezielle Forschungsvorhaben wissenschaftlich und finanziell unabhängig zu realisieren. Eine neue Förderung, mit der die Forschung mit Microdaten unterstützt werden soll, hat Fragen hinsichtlich der gängigen Vergabepraxis in der ÖAW aufgeworfen. Aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung) sind insgesamt rund 2,5 Millionen Euro vorgesehen, weitere 6,5 Millionen Euro stehen für zwei weitere Ausschreibungen 2024 und 2025 zur Verfügung. In der Presseaussendung zum Startschuss dieser Initiative wurden die unterschiedlichen Förderungsnehmer:innen bekanntgegeben. Dabei fällt auf, dass der ÖAW selbst als Fördernehmer des ÖAW angeführt wird (1). Von insgesamt neun Projekten sind bei zweien die Projektleiter gleichzeitig auch Mitarbeiter:innen der ÖAW (2). Eine solche Vorgehensweise ist offensichtlich nicht neu, auch bei anderen Förderungen, beispielsweise bei der Go!Digital Initiative, wurden Projekte von Mitarbeiter:innen der ÖAW gefördert (3).
Diese Vergabepraxis wirft Fragen hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte auf und inwiefern eine sich daraus ergebende Ungleichbehandlung von Anträgen vermieden wird. Jedenfalls muss sichergestellt sein, dass Steuergelder aus dem Fonds Zukunft Österreich ausschließlich nach objektiven Kriterien vergeben werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wo sind diese verschärften Vergabekriterien bzw. Prüfungskriterien festgeschrieben?
i. Warum gibt es solche Kriterien nicht?
ii. Wie wird sonst eine Ungleichbehandlung von Anträgen im Rahmen des Vergabeverfahrens verhindert?
i. Inwiefern wird an verschärften Vergabekriterien gearbeitet (z.B. in Fällen von Interessenskonflikten)?
ii. Inwiefern werden in künftigen Fördercalls weiterhin Einreichungen durch Mitarbeiter der ÖAW möglich sein?