17791/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend EU-Visafreiheit für den Kosovo

 

 

Seit Jahresbeginn gilt eine Visafreiheit für den Kosovo in die EU. Auch wenn die Visaliberalisierung keine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis bedeutet, besteht die Sorge, dass einige Kosovaren nach den 90 Tagen illegal in den europäischen Ländern bleiben und dort auch illegal arbeiten könnten.[1]

 

Im Jahr 2022 gab es 1.688 kosovarische Tatverdächtige in der Kriminalitätsstatistik. Das waren 6 Prozent der laut ZMR legal in Österreich aufhältigen kosovarischen Staatsbürger.[2]

 

Inwiefern sich die Visaliberalisierung für den Kosovo auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Migrationsrouten der Schlepperbanden auswirken wird, ist unklar.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden seitens des BMI im Vorfeld der Visaliberalisierung für den Kosovo Erhebungen durchgeführt, welche Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Migrationsrouten der Schlepperbanden zu erwarten sind?

a.    Wenn ja, durch wen wurden diese Erhebungen durchgeführt?

b.    Wenn ja, wann wurden diese Erhebungen durchgeführt?

c.    Wenn ja, welche Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Migrationsrouten der Schlepperbanden sind demnach zu erwarten?

d.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurden im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung für den Kosovo irgendwelche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen getroffen?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen wurden getroffen?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://kurier.at/politik/ausland/kosovo-eu-visa-freiheit-liberalisierung-2024-pristina/402718621

[2] 14076/AB vom 19.05.2023 zu 14557/J