17793/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.02.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend In Österreich lebender Türke wird mit 18 Pistolen an Grenze erwischt!

 

Abbildung[1]

 

Laut einem in türkischer Sprache verfassten Artikel soll der Türke in Österreich leben.[2]

 

Es ist davon auszugehen, dass dieser Fall zu entsprechenden Ermittlungen in Österreich geführt hat.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde der Türke mit den 18 Pistolen der Marke Glock im Kofferraum an der bulgarisch-türkischen Grenze konkret angehalten?

2.    Aufgrund welcher Delikte bzw. Straftatbestände wird gegen den betreffenden Türken ermittelt?

3.    Ist bekannt wo er diese Waffen gekauft bzw. erhalten hat?

a.    Wenn ja, woher hat er diese Waffen?

4.    Ist bekannt seit wann er diese Waffen besitzt?

a.    Wenn ja, seit wann besitzt er diese Waffen?

5.    Wurden die fehlenden Schlitten bereits gefunden?

a.    Wenn ja, wo wurden diese sichergestellt?

b.    Wenn ja, wurden die dazugehörigen Schlitten tatsächlich, wie vermutet, in einem anderen Fahrzeug transportiert?

6.    Wurden in diesem Zusammenhang etwaige Komplizen, Mitwisser oder andere Tatverdächtige ausgeforscht?

a.    Wenn ja, wie viele Personen sind in diesem Zusammenhang im Visier der Ermittlungen?

b.    Wenn ja, welche Staatsbürgerschaft haben diese Personen?

c.    Wenn ja, sind diese Personen bereits vorher strafrechtlich in Erscheinen getreten?

7.    Ist bekannt, zu welchem Zweck er diese Waffen tatsächlich in die Türkei transportieren wollte?

a.    Wenn ja, was ist der tatsächliche Grund?

8.    Wurde am österreichischen Wohnsitz des betreffenden Türken und/oder in seinem Umfeld eine Hausdurchsuchung beantragt bzw. durchgeführt?

a.    Wenn ja, wann wurden etwaige Hausdurchsuchung beantrag bzw. durchgeführt?

b.    Wenn ja, was haben etwaige Hausdurchsuchungen ergeben?

c.    Wenn nein, warum nicht?

9.    War der betreffende Türke der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bereits vorher bekannt?

a.    Wenn ja, weshalb war er der DSN bekannt?

b.    Wenn ja, seit wann war er der DSN bekannt?

10. Wurde bzw. wird seitens der DSN veranlasst, dass es eine Einschätzung zu einer möglichen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein oder einer Gruppierung in Österreich gibt bzw. ein Naheverhältnis zu Vereinen oder Gruppierungen in der Türkei (PKK, Graue Wölfe, regierungsfreundliche und/oder islamistische Strömungen) vorliegt?

a.    Wenn ja, gehört er in Österreich einem bestimmten Verein oder einer Gruppierung an bzw. gibt es ein Naheverhältnis zu Vereinen oder Gruppierungen in der Türkei und welche sind das gegebenenfalls?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Ist der betreffende Türke davor bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?

a.    Wenn ja, weshalb ist er bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?

b.    Wenn ja, wann ist er strafrechtlich in Erscheinung getreten?

12. Wurde dem betreffenden Türken die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?

a.    Wenn ja, wann und durch welche Behörde?

b.    Wenn nein, welchen Aufenthaltstitel hat der betreffende Türke in Österreich?

                             i.        Sofern er einen Asyltitel hat, inwiefern wirkt sich der vorliegende Sachverhalt auf seinen Asyltitel aus?

13. Wurde der betreffende Türke von den bulgarischen Beamten festgenommen?

a.    Wenn ja, ist er noch in Haft bzw. wo befindet er sich gegebenenfalls in Haft?

b.    Wenn ja, wurde er wieder freigelassen bzw. wann und wo wurde er gegebenenfalls wieder frei gelassen?

c.    Wenn nein, ist sein derzeitiger Aufenthaltsort bekannt?



[1] Kronen Zeitung von Montag, 8. Jänner 2024, Seite 10

[2] https://www.yenivatan.at/avusturyadan-bir-tuerk-18-adet-glock-suikast-silahini-bulgar-sinirinda-yakalatti-silahlari-cocuklar-oynasin-diye-aldim/