17800/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.02.2024
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „Wo bleibt die Verordnung zu den Kinderschutzkonzepten?“
Am 18. Oktober 2023 beschloss der Nationalrat – nach langem Zögern der Regierungsparteien – die Einführung von Kinderschutzkonzepten an österreichischen Schulen. Die Regierungsvorlage war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend: Anstatt klare inhaltliche Vorgaben und budgetäre Mittel zur Verfügung zu stellen, wurde so die Verantwortung für das Thema einfach auf einzelne Standorte abgeschoben. In Zeiten von massiver Überlastung und personeller Unterbesetzung an Schulen sollen diese nun ohne zusätzliche Ressourcen eigene Kinderschutzkonzepte erarbeiten und umsetzen. Nur die einheitlichen Grundlagen der Kinderschutzkonzepte (ohne die keine Schule mit der Entwicklung eigener Konzepte beginnen kann) sollten über eine Verordnung des Bildungsministers geregelt werden. Es wurde angekündigt, eine solche „bis spätestens Weihnachten“ zu erlassen. Aber: Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt keine Verordnung vor (Stand: 5. Februar). Während das BMBWF also davon spricht, dass sämtliche Kinderschutzkonzepte mit Beginn des nächsten Schuljahres „stehen“ werden, kann keine Schule mit den Vorbereitungen beginnen, da immer noch nicht die notwendige Verordnung erlassen worden ist.[1]
Zusammengefasst: Die Bundesregierung schiebt ihre eigene Verantwortung auf einzelne Schulstandorte ab, um diese anschließend nicht ausreichen zu unterstützen bzw. daran zu hindern, der übertragenen Verantwortung auch nachzukommen. Angesichts der noch immer ausstehenden Verordnung ist stark zu bezweifeln, dass es für die Schulen noch möglich sein wird, bis September fertige Kinderschutzkonzepte zu entwickeln. Die Leidtragenden sind unsere Schülerinnen und Schüler, denen so auch im neuen Schuljahr nicht ausreichend Schutz geboten werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann werden Sie die geplante Verordnung zur Konkretisierung der zu erarbeiteten Kinderschutzkonzepte erlassen?
a. Wieso wurde die Verordnung - entgegen der ursprünglichen Ankündigung - nicht bis Weihnachten 2023 erlassen?
b. Liegt im BMBWF bereits ein Verordnungsentwurf auf?
i. Falls ja: Bitte um Widergabe des Wortlauts des Verordnungsentwurfs.
ii. Falls nein: Warum nicht? Wann kann mit einem Entwurf gerechnet werden?
2. Im Öl Mittagsjournal am 27.1.2024 wurde von Ihrem Ministerium bekannt gegeben, dass „die fertigen Kinderschutzkonzepte mit Start des nächsten Schuljahres stehen sollen.“[2]
a. Welche Vorbereitungszeit ist für die einzelnen Schulen vorgesehen?
b. Wie sollen Kinderschutzkonzepte an Schulen entwickelt bzw. umgesetzt werden, solange die vorgesehene Verordnung nicht erlassen wurde?
c. Welche Maßnahmen planen Sie, wenn Schulstandorte mit Start des nächsten Schuljahres noch kein fertiges Kinderschutzkonzept vorweisen können?
3. Zur Unterstützung der Schulen wurden neue Online-Fortbildungsangebote (MOOCs) zum Thema Kinderschutz angekündigt.
a. Welche konkreten Fortbildungsangebote/Kurse werden/wurden erarbeitet?
b. Wie viele Schulungen mit wie vielen Teilnehmer:innen sind bis September 2024 (=Zeitpunkt, an dem die Kinderschutzkonzepte laut BMBWF finalisiert sein sollen) geplant?
c. Wird jeder Schulstandort in Österreich bis September 2024 ein Schulungsangebot erhalten?
i. Falls nein: Wie sollen Kinderschutzkonzepte ohne entsprechende Schulungsmaßnahmen entwickelt werden?
d. Wie viele Personen haben bereits an entsprechenden Schulungen teilgenommen?
4. Mit Beschluss des Nationalrates vom 18.10.2023 (BGBl. I Nr. 140/2023) wird eine regelmäßige, mindestens 3-jährige Evaluierung der einzelnen Kinderschutzkonzepte vorgesehen.[3]
a. Welche Ressourcen werden den Schulstandorten zur Durchführung dieser Evaluierung zur Verfügung gestellt?
b. Bestehen im Zusammenhang mit dieser Evaluierung Berichtspflichten der einzelnen Schulstandorte?