17801/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Status der Militärpolizei
Seit langer Zeit leistet das Österreichische Bundesheer Assistenzeinsätze, die in ihrer Natur und Dauer nach Ansicht vieler Rechtsexpert:innen und des Rechnungshofs dem ultima-ratio Prinzip, dem derartige Einsätze unterliegen, nicht genügen. Berufssoldat:innen wie auch Grundwehrdiener werden für Grenz- und Objektschutz herangezogen, obgleich diese Aufgaben den zivilen Behörden obliegen und Assistenzeinsätze von den tatsächlichen Aufgaben des ÖBH ablenken und die ohnehin kurze Ausbildung der Grundwehrdiener zusätzlich schwächen.
Viele der den Grenzen und beim Objektschutz geleisteten Aufgaben werden normalerweise von der Militärpolizei ausgeübt. Diese Spezialeinheit des Bundesheeres ist u.a. für den Personenschutz der Bundesministerin und die Sicherheit bei Bundesheerveranstaltungen verantwortlich; sie sammelt Informationen in Strafrechtsfällen gegen Angehörige des Bundesheeres und unterstützt die Nachrichtendienste; sie ist im Auslandseinsatz für Sicherheit der österreichischen Kontingente und für ordnungsgemäßes Betragen der Mitglieder des Kontingents verantwortlich.
Die Militärpolizei benötigt spezielle Ausbildung, da sie im Assistenzeinsatz die gleichen Befugnisse genießen wie Polizeibeamt:innen. Es soll aber Rekrutierungsprobleme wie auch eine starke Abwanderung zu Polizeisondereinheiten geben, weil bei der Polizei die Bezahlung ungleich besser sein soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende