17804/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.02.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Untätigkeit der Bundesregierung bei Verknüpfung von Registerdaten

 

Datenschatz des Bundesheeres

Zu Beginn des Jahres hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eine Jahresbilanz zur Wehrpflicht präsentiert, die aufzeigt, dass nicht vorhandene körperliche Fitness wegen Übergewichts und psychische Probleme oder Verhaltensstörungen bei jungen Männern zunehmend zu einer Herausforderung für das Bundesheer werden. (1) Die vorliegenden Daten zeigen wenig erfreuliche Trends: Im Jahr 2023 wurden bei der Stellung weniger Wehrpflichtige als tauglich eingestuft als im Vorjahr. Unter den körperlichen Ursachen machen endokrine Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen, wie Adipositas oder Diabetes den größten Anteil aus. Die Stellung bietet dem Verteidigungsministerium einen wertvollen Datenpool, der in gesundheits-, jugend- und wehrpolitischen Kontexten sinnvoll genutzt werden könnte. Durch die Analyse der Stellungsdaten könnten Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Krankheiten besonders häufig auftreten, in welchen Bildungseinrichtungen und unter welchen Umständen. Leider bleibt die wissenschaftliche Forschung aufgrund der fehlenden Bereitstellung der Stellungsdaten weiterhin unmöglich.

 

Wann wird die entsprechende FOG-Verordnung veröffentlicht?

In Österreich ermöglichen das Bundesstatistik- und das Forschungsorganisationsgesetz unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, Registerdaten für die Forschung zu nutzen. Die Statistik Austria ist befugt, Daten dem Austria Micro Data Center (AMDC) zur Verfügung zu stellen, die gemäß bundesgesetzlichen Regelungen an sie übermittelt werden. Durch das Gesetz werden aber noch keine Register tatsächlich freigegeben. Der Zugang zu den weiteren Daten bzw. zum jeweiligen Register kann gemäß § 38b Forschungsorganisationsgesetz (FOG) per gemeinsamer Verordnung der zuständigen Ministerien mit dem Wissenschaftsministerium für Forschungszwecke gewährleistet werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat mit 28. Oktober 2022 als erstes Ressort registerforschungstaugliche Register identifiziert und eigene Registerdaten über eine Registerforschungsverordnung (FOG-Verordnung) für Forschungszwecke freigegeben. (2) Der Produktivitätsrat hat in seiner Empfehlungen an die Bundesregierung festgehalten: "Exzellente Forschung und evidenzbasierte Politikgestaltung benötigen eine verlässliche Datengrundlage. Registerdaten der öffentlichen Hand sollten für die Forschung auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Daher sollten alle Bundesministerien ihre Daten umfänglich für die Nutzung im Austrian Micro Data Center (AMDC) freigeben." (3)

Nach wie vor gibt es von keinem anderen Ressort eine veröffentlichte Registerforschungsverordnung. Über eine gemeinsame Verordnung des Verteidigungsministeriums mit dem Wissenschaftsministerium könnten die Stellungsdaten ganz einfach für Forschungszwecke im Austrian Micro Data Center verfügbar gemacht werden. Diese Anfrage zielt darauf ab, Informationen über konkrete Schritte des Ministeriums und den zeitlichen Rahmen für die Bereitstellung von Registerdaten für wissenschaftliche Zwecke zu erhalten.

Nach einem Jahr soll auch das Landesverteidigungsministerium den Handlungsauftrag endlich wahrnehmen und die Daten der Wissenschaft und Forschung für die Nutzung im AMDC freigeben!

 

1.   https://www.derstandard.at/story/3000000203349/immer-mehr-junge-maenner-sind-wegen-psychischer-erkrankungen-untauglich

2.   https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_400/BGBLA_2022_II_400.html

3.   https://www.produktivitaetsrat.at/publikationen/prod-jahresberichte.html

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.   Welche bundesgesetzlich vorgegebenen Register liegen in Ihrem Wirkungsbereich? Bitte um die vollständige Auflistung der Register.

2.   Welche Register sind nach aktuellem Stand über das Austria Micro Data Center zugänglich? Bitte um die vollständige Auflistung der Register.

3.   Verordnung gemäß § 38b Forschungsorganisationsgesetz (FOG-Verordnung) :

a.   Welche Register sollen in der entsprechenden FOG-Verordnung enthalten sein?

                                         i.    Falls in Ihrem Wirkungsbereich bislang keine registerforschungstaugliche Register identifiziert wurden, warum nicht?

b.   Wann soll die entsprechende FOG-Verordnung veröffentlicht werden?

4.   Zeitplan: Gibt es einen festgelegten Zeitplan für die Einbringung der Register in das Austria Micro Data Center?

a.   Falls nein: Warum nicht?

5.   Kosten:

a.   Gibt es eine Kostenschätzung für die Einbringung der Register innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs in das Austria Micro Data Center?

                                         i.    Falls ja: Wie hoch sind die technischen und die personellen Kosten?

                                        ii.    Falls nein: Warum nicht? Bis wann soll eine Kalkulation der Kosten vorliegen?

6.   Austausch mit BMBWF: Sind Sie mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bezüglich der Veröffentlichung der Registerforschungsverordnung im Austausch?

a.   Welche Schritte sind noch für die Umsetzung erforderlich?