17807/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie

 

Die VerbandsklagenRL trat am 24.12.2020 in Kraft und hätte bis zum 25.12.2022 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bis zum 25.6.2023 hätten die Umsetzungsbestimmungen der VerbandsklagenRL in den EU-Mitgliedstaaten anwendbar sein müssen. Österreich hat beide Fristen versäumt. Die Richtlinie (EU) 2020/1828 über „Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ (“VerbandsklagenRL“), die Teil des sog. “New Deal for Consumers” ist, verfolgt das Ziel den kollektiven Rechtsschutz auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. 

Das Kernstück und eine wesentliche Neuerung der VerbandsklagenRL ist die “Abhilfe-Verbandsklage”, dabei handelt es sich um eine echte kollektive Klage auf Leistung in Form von “Schadenersatz, Reparatur, Ersatzleistung, Preisminderung, Vertragsauflösung oder Erstattung des gezahlten Preises“.

Die VerbandsklagenRL stellt den Mitgliedstaaten frei, ein Opt-in oder Opt-out Modell vorzusehen. Beim Opt-in müssen sich Verbraucher dem Verfahren aktiv anschließen. Opt-out (vgl amerikanische Class Action) umfasst alle Betroffenen, die nicht aktiv aus dem Verfahren hinausoptieren. 

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, ein Verfahren zur „Benennung“ von qualifizierten Einrichtungen zu schaffen, welche ermächtigt sind, Verbandsklagen zu erheben, welche Anforderungen an solche Einrichtungen zu stellen sind, obliegt den Mitgliedstaaten. 

Laut Anfragebeantwortung 10370/AB vom 3. Juni 2022 hat das BMJ bereits im Frühsommer 2021 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung der „Verbandsklagen-Richtlinie“ in das nationale Recht befasst. Laut der Anfragebeantwortung war geplant, ein neues „Bundesgesetz über Qualifizierte Einrichtungen (QEG)“ zu erlassen, das das Verfahren und die Kriterien zur Anerkennung einer juristischen Person als Qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende und/oder innerstaatliche Verbandsklagen regelt. Verfahrensrechtliche Bestimmungen sollen in einen eigenen Abschnitt der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgenommen werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Ministerien sind in die Umsetzung der Richtlinie eingebunden?
  2. Welche Ministerien/ Organisationen sind in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie vertreten?
  3. Wie oft tagte die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie seit Juni 2021?
  4. Wieso war es nicht möglich, die Richtlinie fristgerecht umzusetzen (in welchen Punkten wurde bisher keine Einigung erzielt und aus welchen Gründen?)
  5. Ist nach wie vor geplant, ein neues „Bundesgesetz über Qualifizierte Einrichtungen (QEG)“ zu erlassen, welches das Verfahren und die Kriterien zur Anerkennung einer juristischen Person als Qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende und/oder innerstaatliche Verbandsklagen regelt?
    1. Falls ja: Wann soll dieses Gesetz erlassen werden?
    2. Falls nein: Was ist stattdessen geplant?
  1. Steht bereits fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Organisation als Qualifizierte Einrichtung im Sinne der Richtlinie qualifiziert wird (bitte um Aufzählung der Kriterien)?
  2. Steht bereits fest, ob öffentliche Stellen als für die Erhebung von Verbandsklagen als Qualifizierte Einrichtungen zu benennen sind.
    1. Falls ja: welche öffentlichen Stellen werden benannt?
  1. Ist nach wie vor geplant, verfahrensrechtliche Bestimmungen in einem eigenen Abschnitt der Zivilprozessordnung (ZPO) aufzunehmen?
    1. Falls ja: wann soll diese Änderung der ZPO erlassen werden?
    2. Falls nein was ist stattdessen geplant?
  1. Hat die Republik Österreich schon ein Aufforderungsschreiben zur Umsetzung der VerbandsklagenRL von der EU Kommission zugestellt bekommen?
    1. Falls ja, wann?
    2. Falls ja, wie wurde in weiterer Folge vorgegangen bzw. welche Maßnahmen wurden gesetzt?
  1. Hat die EU Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung gemäß Artikel 258 AEUV eingeleitet?
    1. Falls ja: bitte um Aufzählung der im Vertragsverletzungsverfahren bereits getätigten Schritte.