17811/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Oxonitsch, Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Gastgeschenke
Bei Besuchen von Vertreter:innen anderer Staaten im Inland bzw bei Auslandsreisen von Vertreter:innen der Republik Österreich entspricht es den Gepflogenheiten, Gastgeschenke als Ausdruck der guten Beziehungen zu erhalten bzw zu überreichen. Solche Gastgeschenke sind in aller Regel nicht für die jeweiligen Organwalter als Privatpersonen bestimmt, sondern auf Grund des amtlichen Rahmens als Geschenke an die Republik zu werten. Sie gehen daher in das Eigentum der Republik über. Das Ausmaß sowie das weitere Schicksal solcher Gastgeschenke ist jedoch unbekannt. Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Welche Gastgeschenke erhielten Sie oder Ihre Vorgänger:innen seit dem Jahr 2018 bei Auslandsbesuchen bzw von Vertreter:innen anderer Staaten im Inland überreicht? (Bitte um Angabe des jeweiligen Anlasses samt Datum, der übergebenden Person, der empfangenden Person, einer Beschreibung des Geschenks sowie des Werts, mit dem das Geschenk in das Vermögensverzeichnis aufgenommen wurde)
2. Bestehen Vorschriften, wie mit solchen Gastgeschenken umzugehen ist und wenn ja, welche seit wann?
3. Wurde die Annahme eines Gastgeschenkes in den genannten Jahren verweigert und wenn ja, von wem aus welchem Grund?
4. Wo befinden sich die Gastgeschenke im Sinne der ersten Frage derzeit?
5. Welchen Gesamtwert hatten die Gastgeschenke der Jahre 2018 bis 2023?
6. Sind seit dem Jahr 2018 erhaltene Gastgeschenke verlustig gegangen und wenn ja, welche?
a. Wurden Nachforschungen zum Verbleib dieser Gastgeschenke angestellt und welches Ergebnis hatten diese?
b. Welchen Wert hatten die verlustig gegangenen Gastgeschenke?
7. Wurden in Zusammenhang mit der Annahme von Gastgeschenken Disziplinarverfahren eingeleitet und wenn ja, auf Grund welcher Vorwürfe?
8. Wurden in Zusammenhang mit der Annahme von Gastgeschenken Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt und wenn ja, auf Grund welcher Vorwürfe?
9. Ist Ihnen bekannt, ob Ihre Vorgänger:innen seit dem Jahr 2018 Gastgeschenke erhalten haben, die nicht Ihrem Ressort übergeben, sondern auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt im Besitz der jeweiligen Personen verblieben?
a. Wenn ja, um welche handelte es sich und von wem wurden diese aus welchem Anlass übergeben?
b. Welchen Wert hatten diese?
c. Wurde in diesem Zusammenhang jeweils geprüft, ob es sich tatsächlich um private Geschenke anstatt um Geschenke an den Bund handelte und zu welchem Ergebnis kamen diese Prüfungen?
10. Welche Gastgeschenke haben Sie bzw Ihre Vorgänger:innen seit dem Jahr 2018 jeweils an Vertreter:innen anderer Staaten überreicht? (Bitte um Angabe des jeweiligen Anlasses samt Datum, der übergebenden Person, der empfangenden Person einer Beschreibung des Geschenks sowie des Werts, mit dem das Geschenk angeschafft wurde)
11. Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der Gastgeschenke angelegt?
a. Bestehen diesbzgl. Richtlinien?
12. Wie hoch waren die Gesamtkosten für Gastgeschenke in den Jahren 2018 bis 2023?
13. Wurde die Annahme eines Gastgeschenkes in den genannten Jahren verweigert und wenn ja, von wem aus welchem Grund?