Eingelangt am 15.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend RH-Bericht beweist: Parteimedien
wurden Budgets zugeschanzt!
Der aktuelle Rechnungshofbericht
„Kostentransparent bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt,
Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ (Reihe Bund 2024/4) belegt
eindeutig, was NEOS immer schon sagen: Der Umgang mit Steuergeld bei
Medienkampagnen ist höchst fragwürdig. „In keinem der
überprüften Ministerien gab es eine – den einzelnen
Medienkampagnen bzw.–schaltungen übergeordnete – Kommunikationsstrategie
und daher auch keine grundsätzlichen Festlegungen zu Kommunikationszielen,
Inhalten, Zielgruppen, Kommunikationskanälen und internen Rollen bzw.
Verantwortlichkeiten.“ (Seite 10, 2404/4) Der Rechnungshof kommt deshalb
zu einer Empfehlung, die eindeutig beweist, wie hemmungslos hier
Eigeninteressen mit Steuergeld in Form von Medienkampagnen finanziert wurden:
„Bei der Beauftragung von Medienkampagnen bzw. –schaltungen
wären das im Medientransparenzgesetz vorgegebene konkrete Informationsbedürfnis
der Allgemeinheit wie auch die (verfassungsrechtlich) vorgegebenen
Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit zu beachten. Medienkampagnen bzw. –schaltungen
wären nur in jenem Umfang durchzuführen, in dem sie sachlich geboten
sind, und nur in jenen Medien zu beauftragen, die nach Maßgabe der
Kommunikationsziele und Zielgruppen die effizienteste Kommunikation
gewährleisten.“ (16) Alleine, dass es diese Empfehlung gibt, zeigt
welches Selbstverständnis die Regierung im Bezug auf Steuergeld hat!
Besonders fragwürdig ist die Praxis, dass
von Agenturen vorgeschlagene Schaltpläne zugunsten parteinaher Medien
geändert wurden: „Das Finanzministerium erweiterte 2019 fünf
von der Agentur vorgelegte Schaltpläne, z.B. Kampagnen zur
Arbeitnehmerveranlagung und zur Steuerreform, um kleinere Magazine (etwa mit
Auflagen von 3.000 Stück) und urgierte auch nachträglich weitere
Schaltungen, für die zunächst kein Budget vorgesehen gewesen war.
Unter den Buchungen waren auch solche für parteinahe Medien (z.B. ab5zig,
Wiraktiv). Das Finanzministerium dokumentierte diese Änderungen
aktenmäßig, Begründungen dazu waren jedoch nicht
erfasst.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie sehen die von den Agenturen vorgelegten
Schaltpläne für alle Kampagnen des vom Rechnungshof
geprüften Zeitraums aus?
- Welche Änderungen wurden im Ministerium
vorgenommen?
- Wer hat die Änderungen der
Schaltpläne zugunsten parteinaher Medien in Auftrag gegeben?
- Welche Abteilung ist in Ihrem Ministerium
für die Änderungen an Schaltplänen verantwortlich?
- Wurden weitere von Agenturen vorgelegte
Schaltpläne seit 1.1.2022 bis heute geändert?
- Wenn ja, welche? (Bitte um Bekanntgabe der
genauen Änderungen sowie Begründungen)
- Wenn nein, warum soll diese plötzlich
Praxis aufgehört haben?
- Gibt es lückenlose Dokumentationen
über die eingereichten Schaltpläne aller Medienkampagnen seit
1.1.2022 bis heute?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung dieser
sowie veranlasster Änderungen, falls es welche gab.
- Wenn nein, warum nicht?
- Auf Grundlage welcher Kriterien werden in
Ihrem Ministerium Schaltpläne geändert?
- Auf Grundlage welcher Kriterien werden in
Ihrem Ministerium Schaltpläne zugunsten parteinaher Medien
ergänzt?
- Weshalb war welche Schaltung im ab5zig
für welche Kampagne relevant?
- Wie hoch waren die Bruttokosten dafür?
- Weshalb war welche Schaltung im Wiraktiv
für welche Kampagne relevant?
- Wie hoch waren die Bruttokosten dafür?
- Wieso gab es in ihrem Ministerium im
Zeitraum des angeführten RH-Berichts keine übergeordnete
Kommunikationsstrategie?
- Gibt es in ihrem Ministierum mittlerweise eine übergeordnete
Kommunikationsstrategie?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung.
- Wenn nein, warum nicht?
- Wieso gab es in ihrem Ministerium im
Zeitraum des angeführten RH-Berichts keine grundsätzlichen
Festlegungen zu Kommunikationszielen, Inhalten, Zielgruppen,
Kommunikationskanälen und internen Rollen bzw. Verantwortlichkeiten?
- Gibt es in ihrem Ministerium Festlegungen zu
Kommunikationszielen, Inhalten, Zielgruppen, Kommunikationskanälen und
internen Rollen bzw. Verantwortlichkeiten?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung.
- Wenn nein, warum nicht?
- Wieso wurden nicht alle Kampagnen im
Zeitraum des angeführten RH-Berichts im Sinne der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit konzipiert und abgewickelt?
- So Sie eine gegenteilige Auffassung haben
als der Rechnungshof:
- Wie werden in Ihrem Ministerium
Medienkampagnen im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit konzipiert und abgewickelt und wie wird dies
sichergestellt?
- Wieso gab es keine, wie im RH-Bericht
beschrieben, Vergleichsangebote anderer Agenturen bevor Medienkampagnen
geschalten und gestaltet wurden?
- Gibt es in ihrem Ministerium nun seit dem
1.1.2022 Vergleichsangebote anderer Agenturen bevor Medienkampagnen
geschalten und gestaltet werden?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung der
Kampagnen und Vergleichsangebote.
- Wenn nein, warum nicht?
- Wieso gab es, wie im RH-Bericht beschrieben,
keinen Gesamtüberblick über Aufwendungen zur Medienarbeit?
- Gibt es in ihrem Ministerium nun seit
1.1.2022 einen Gesamtüberblick über Aufwendungen zur
Medienarbeit?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung.
- Wenn nein, warum nicht?
- Wieso wurden bei Medienkooperationen, wie im
RH-Bericht beschrieben, Bedarf und Gründe für die Auswahl nur
teilweise dokumentiert?
- Werden bei Medienkooperationen nun seit
1.1.2022 Bedarf und Gründe für die Auswahl dieser
vollständig dokumentiert?
- Wenn ja, bitte um Übermittlung.
- Wenn nein, warum nicht?