17839/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Oxonitsch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Verlorene Projekte des SCHEP 2020?“

Bei der Vorstellung des Schulentwicklungsprogrammes 2020 wurde angekündigt, 2,4 Milliarden Euro in Österreichs Schulen zu investieren. So soll ein regional möglichst gleichwertiges Schulangebot gewährleistet werden. Nun sind seit 2020 die Baukosten stark gestiegen (von März 2020- 2023 um rund 23%). Um die gleichen Projekte umsetzen zu können, hätte schlüssigerweise der SCHEP 2020 aufgestockt werden müssen. Dies ist aktuell nicht der Fall.

In der Anfragebeantwortung 3825/AB-BR/2024 wird ausgeführt, dass „keine Versorgungslücken aufgrund fehlender Aufstockung des bauwirksamen Gesamtbudgets bestehen, da alle derzeit in Umsetzung und konkreter Planung befindlichen Projekte innerhalb des Gesamtrahmens des SCHEP 2020 umgesetzt werden können“. Auch bisher noch nicht in Angriff genommene Projekte sollen jedenfalls noch gestartet werden. Beruhend auf dieser Aussage wird der Bedarf einer Aufstockung des SCHEPs verneint.[1]

In der Anfragebeantwortung 14056/AB- NR/2023 wurde jedoch ausgeführt, dass es aufgrund „sich ändernder Grundlagen für eine Umsetzung des Schulentwicklungsprogrammes 2020 (SCHEP 2020) zu Nachjustierungen im Bereich der Prioritäten bzw. zum Austausch von Projekten bei Umsetzung der Projektliste kommen kann.“ Weiter heißt es: „Die aktuelle Baupreissituation führte zu einer ressortinternen Aktualisierung des im SCHEP 2020 genannten bauwirksamen Gesamtvolumen von ca. EUR 2,4 Mrd., und zwar dahingehend, dass dieses Gesamtvolumen als unveränderlich angenommen worden ist und daher nicht alle 255 Projekte im in Aussicht genommenen 10-jährigen Zeitraum realisiert werden können.“[2]

Aufgrund der sich widersprechenden Aussagen ist unklar, ob nun tatsächlich gewisse Projekte nicht im SCHEP 2020 umgesetzt werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Auf welchen Grundlagen ist die von Ihrem Ministerium angegebene „ressortinterne Aktualisierung der Projekte“ getroffen worden?

2.       Welche Projekte können aufgrund dessen nicht mehr durch das Schulentwicklungsprogramm 2020 umgesetzt bzw. realisiert (konkrete Planung, Umsetzung, Fertigstellung) werden?

a)       Ursprünglich war die Umsetzung von 255 Projekten geplant. Wie viele Projekte können mit Stand Februar 2024 voraussichtlich bis zum Ablauf des SCHEP 2030 umgesetzt werden?

b)       Nachdem davon auszugehen ist, dass nicht alle Projekte umgesetzt werden können, stellt sich die Frage wie die Gewichtung der einzelnen Projekte getroffen worden ist?

3.       Warum ist der Budgetrahmen des SCHEP 2020 nicht an die Preissteigerungen angepasst, bzw. erhöht worden?

4.       Warum ist der Budgetrahmen des SCHEP 2020 nicht um die noch umzusetzenden Projekte erhöht worden?

5.       Wieviel der angekündigten 2,4 Mrd. Euro wurden bereits im Rahmen der Umsetzung des SCHEP 2020 investiert (soll bis 2030 komplett investiert sein)?

6.       Nachdem aufgrund der Preissteigerungen und der mangelnden Erhöhung des SCHEP 2020 vermutlich schon vor dem Jahr 2030 keine Projekte mehr umgesetzt werden können, stellt sich die Frage, ob in diesem Fall schon früher ein neuer SCHEP entwickelt wird und die offenen Projekte gemäß dem rollierenden System übernommen werden?

a)       Wenn ja, wann ist dies der Fall?

b)       Wenn nein, warum nicht? Wie rechtfertigen Sie den so entstehenden Bau- und Sanierungsstopp bei den Bundesschulen?



[1] Ausbau des Angebots höherer Schulen in Ballungszentren (3825/AB-BR/2024) I Parlament Österreich

[2] Erledigung BMBWF (pariament.gv.at)