17840/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Oxonitsch, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Untätigkeit bei Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich (Foigeanfrage)

Kinder gehören zu den vulnerabelsten Gruppen einer jeden Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Entwicklungsgefährdungen, -beeinträchtigungen oder -Störungen. Wissenschaftlich ist hierbei bekannt, dass in der (frühen) Kindheit die größten Zukunftspotentiale zu erzielen sind. Ihr Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung hängt aber nach wie vor maßgeblich von den ökonomischen Umständen ab, in die sie hinein geboren werden. Die UN-Kinderrechtskonvention widmet sich diesem Umstand in Artikel 24, der jedem Kind das Recht auf „ein Höchstmaß an Gesundheit“ einräumt und die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, den Zugang zu der dafür notwendigen Gesundheitsversorgung herzustellen. In der österreichischen Verfassung ist zudem das Recht auf „bestmögliche Entwicklung und Entfaltung“ normiert. Um die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen, braucht es aber nicht nur den politischen Willen, sondern auch ein klares Bild über die derzeitigen Defizite. Einzig die HBSC Studie , die alle vier Jahre durchgeführt wird, widmet sich regelmäßig dem Thema. Dass sich ihre Ergebnisse primär auf die Selbsteinschätzung von 11-17. Jährigen stützen, trübt allerdings zu einem gewissen Grad die Aussagekraft und lässt zudem die Altersspanne der früheren Kindheit vermissen. Was es bräuchte, wären regelmäßig erhobene Daten, denen neben der Befragung betroffener Kinder auch die Perspektive der Eltern, medizinische Untersuchungen, Laboranalysen und Kontinuität der Probandinnen zugrunde liegen.

Die Beantwortung der am 30.08.2023 eingebrachten parlamentarischen Anfrage 16023/J lieferte zwar teilweisen Aufschluss über die aktuelle Situation in Bezug auf die medizinische bzw. therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig offenbarte die Beantwortung aber erhebliche Mängel an Informationen bzw. belastbaren Daten: Die häufigste Antwort war jene, dass eine Beantwortung mangels vorliegender Informationen nicht möglich ist. Dieser Umstand ist höchst bedenklich. Potentielle Reformschritte setzen einen Überblick über die aktuellen Problemlagen voraus und das dieser derzeit nicht gegeben ist, geht aus der Anfragebeantwortung eindeutig hervor.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB werden die Zahlen der Kinder und Jugendlichen in diversen Therapieformen sowie die Zahlen der jeweils durchgeführten Behandlungseinheiten tabellarisch angeführt. Während bei den Zahlen der Patient*innen durch einen entsprechenden Zusatz klargestellt wird, dass es sich hierbei ausschließlich um Patient:innen im Alter 0 bis 20 Jahren handelt, fehlt bei den Zahlen der Behandlungseinheiten ein gleichwertiger Zusatz.

a.    Handelt es sich bei den im Rahmen der Frage 1 angegebenen Behandlungseinheiten nur um jene Behandlungseinheiten, die an Patient*innen im Alter von 0-20 Jahre erbracht wurden?

2.       Bereits in den Vorbemerkungen der Anfragebeantwortung 15503/AB wird klargestellt, dass eine Auswertung von pauschalisierten Leistungen (bspw. in Berufsgruppenübergreifenden Einrichtungen) grundsätzlich nicht möglich ist. Gegenüber dem Krankenversicherungsträger sind diese Einrichtungen aber zur Übermittlung detaillierter Datensätze über jede einzelne Therapiestunde (inkl. SV-Nummer) verpflichtet.

a.    Wieso können diese Datensätze/Informationen nicht ausgewertet werden?

3.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB wird die Frage 2 mit einer tabellarischen Auflistung von ÖGK-Vertragstherapeut:innen beantwortet.

a.    Handelt es sich hierbei um sämtliche Vertragstherapeut:innen der ÖGK oder nur um jene, die Kinder und Jugendliche behandeln?

4.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB werden im Rahmen der Frage 3 die Zahlen der therapeutischen Einrichtungen in diversen Therapieformen angegeben, allerdings keine Angaben zur Kapazität bzw. zur Zahl der jeweils beschäftigten Therapeut:innen gemacht.

a.       Wie viele Therapeut*innen sind in den jeweiligen Einrichtungen tätig (Bitte um Angabe in VZÄ sowie um Aufschlüsselung nach Einrichtung und Therapieform)

b.       Sollte die ÖGK zum Schluss kommen, dass eine entsprechende Auswertung nicht möglich ist: Wieso konnten entsprechende Angaben in früheren Anfragebeantwortungen[1] (Frage 4, etwa von der OÖGK) problemlos gemacht werden?

5.       Aus der Anfragebeantwortung 593/AB[2] (Frage 3)aus dem Jahr 2014 geht hervor, dass die WGKK mehrere Verträge mit Therapeut:innen in diversen Therapieformen abgeschlossen hat, die auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind. In der aktuellen Anfragebeantwortung 15503/AB wird nun angegeben, dass keine Angaben zu etwaigen Spezialisierungen auf Kinder und Jugendliche gemacht werden kann.

a.       Wie erklären Sie sich diesen Unterschied?

b.       Existieren die in der Anfragebeantwortung 593/AB genannten WGKK-Verträge (mit Fokus auf Kinder und Jugendliche) aus dem Jahr 2014 weiterhin? Wie wurde in Folge der SV-Fusion mit den Verträgen umgegangen?

c.        Gibt es Verträge mit Wiener Physiotehrapeut:innen, Ergotherapeut:innen oder Logopäd:innen, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind?

6.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB wird auf die Frage 1 mit der Anzahl der Patient:innen im Alter von 0-20 Jahren geantwortet. Bitte um neuerliche Aufschlüsselung nach den Altersklassen 0-14 Jahre und 15-18 Jahre. (Zahl der Kinder und Jugendlichen, die zwischen 2017 und 2022 mit Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie oder Psychotherapie versorgt wurden sowie die Zahl der Behandlungseinheiten, die diese erhalten haben – aufgeschlüsselt nach den Altersklassen 0-14 Jahre und 15-18 Jahre sowie Therapieform, Jahren und Bundesländern)

7.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB wird auf die Frage 1 zwischen „Physiotherapie“ und „Physiotherapie bei Ärzten“ unterschieden.

a.       In welchen Fällen kommt es zu Physiotherapie bei Ärzten?

b.       Werden bei der angegeben Anzahl der Physiotherapiepatient:innen bzw. bei den an diese erbrachten Behandlungseinheiten auch Leistungen wie Ultraschall, Elektrotherapie und Massage miteingerechnet?

8.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB wird in Bezug auf die Frage 7a angegeben, dass weder Sozialversicherungsträger noch das BMSGPK dazu im Stande sind, die Leistungen, die im Rahmen des Projekts „Gesund aus der Krise“ erbracht wurden, zu beziffern.

a.    Wurde das Projekt „Gesund aus der Krise“ (begleitend) evaluiert?

i.       Falls ja: Was war das Ergebnis der Evaluierung? Wieso wurde die Zahl der erbrachten Behandlungseinheiten im Zuge der Evaluierung nicht erhoben?

ii.     Falls nein: Warum nicht? Wann ist eine Evaluierung geplant?

9.       In der Anfragebeantwortung 15503/AB wird die Frage 10 nach erfolgten Erhebungen des therapeutischen Versorgungsbedarf von Kindern und Jugendlichen dahingehend beantwortet, dass das Angebot sukzessive erweitert wird, um den „gegebenen Versorgungsbedarf“ abzudecken.

a.    Wie stellt sich der „gegebene Versorgungsbedarf“ dar?

i.    Auf welchen Erhebungen/Untersuchungen basiert dieser Versorgungsbedarf?



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/AB/593/imfname_344983.pdf

[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/AB/593/imfname_344983.pdf