17859/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Staatsbürgerschaft: Abklärung des Bekenntnisses zu demokratischen Grundwerten
Wer die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, muss neben der Erfüllung von Voraussetzungen wie einen idR zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, ausreichende Deutschkenntnisse, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie Unbescholtenheit vorweisen. Weiters ist beim Erwerb der Staatsbürgerschaft das "Gesamtverhalten des Fremden im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß seiner Integration zu berücksichtigen". Hierzu zählt auch das Bekenntnis zu "den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft" (§ 11 StBG).
Aus diesem Grund wohl hat bei der zu absolvierenden Staatsbürgerschaftsprüfung (§ 10a StBG1) ein Prüfungsgebiet zu sein: "Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich und die sich daraus ableitbaren Grundprinzipien" (§ 2 Abs 1 Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung – StbP-V) .2,3 Die gesamte Prüfung besteht nur aus 18 Multiple-Choice-Fragen, jeweils sechs zu jedem Prüfungsgebiet (§ 3 Abs 1 StbP-V).
Wirft man einen Blick in die offiziellen Lernunterlagen, verdeutlicht sich, dass die Staatsbürgerschaftsprüfung von überschaubarer Sinnhaftigkeit ist. Den Beispielfragen der Lernunterlagen des Bundes kann man z.B. entnehmen, dass "Unterösterreich" kein Bundesland und das Rote Kreuz eine Nichtregierungsorganisation ist. Überraschend wenige Fragen decken das Prüfungsgebiet zu Demokratie und deren Grundprinzipien ab. Fragen zu Sexismus, Antisemitismus oder Homophobie sind in der Liste an Beispielsfragen überhaupt nicht beinhaltet.3
Die Fragen, die von den Bundesländern vorgegeben werden, verwundern ebenso. In den Lernunterlagen Wiens finden sich beispielsweise Fragen wie "Was ist gemeint, wenn man vom „Roten Wien“ spricht?" oder "Wie heißt der Teil des Praters, der ein Vergnügungspark ist?" - aber keine grundsätzlichen Fragen zu Werteinstellungen.4 In Niederösterreich ist wiederum wichtig zu wissen, wer die Semmeringbahn plante und erbaute und wie der höchste Berg heißt.5 Auch dort fehlen Fragen zu Werten in den Unterlagen.6
Es stellt sich daher die Frage, wie überhaupt das Gesamtverhalten und die Einstellung der Antragsteller:innen bis und beim Staatsbürgerschaftstest abgeklärt werden.
Bemerkenswert ist, dass die ÖVP Niederösterreich vor wenigen Wochen eine "Null-Toleranz"-Initiative angekündigt und strengere Regeln für den Erhalt der Staatsbürgerschaft gefordert hat. So führte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner aus, dass es sich um einen "Wendepunkt" handle sowie: "Gegengesellschaften dürfen wir als Gemeinschaft in unserem Land nicht tolerieren - wir müssen sie zur Verteidigung unserer Werte viel mehr sanktionieren." So solle es nach der ÖVP NÖ unter anderem Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht geben, bspw. eine Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Die ÖVP NÖ und die Landeshauptfrau haben anscheinend vergessen, dass die ÖVP seit mehr als 20 Jahren fast durchgehend die/den Innenminister:in stellt und die Landeshauptfrau selbst das Amt inne hatte. Es mutet weiters auch absurd an, gegen Antisemitismus einzutreten und gleichzeitig mit der FPÖ in Niederösterreich zu koalieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie sind diesbezüglich die Zuständigkeiten aufgeteilt? Welche Inhalte werden jeweils vom Bund, welche von den Ländern vorgegeben?
i. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort diesbezüglich in dieser Legislaturperiode noch setzen?
i. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort diesbezüglich in dieser Legislaturperiode noch setzen?
i. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort diesbezüglich in dieser Legislaturperiode noch setzen?
i. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort diesbezüglich in dieser Legislaturperiode noch setzen?