17874/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend BIO-Lebensmittelbeschaffung nach dem naBe Aktionsplan: Unkenntnis der Ministerien über ihren Bioanteil?

 

Laut dem naBe-Aktionsplan sollte der Bio-Anteil an der Lebensmittelbeschaffung in den Ministerien bereits 2023 25% ausmachen und bis 2030 sukzessive auf 55% erhöht werden (1). Darauf hat sich die Regierung bereits 2021 im Rahmen eines verbindlichen Ministerratsbeschlusses geeinigt. Eine NEOS-Anfrage (2), die an alle Ministerien erging, hat jedoch kürzlich gezeigt, dass die meisten Ministerien weit davon entfernt sind, dieses selbst gesteckte Ziel zu erreichen. Darüber hinaus verfügen einige Ministerien offenbar nicht mal über ein angemessenes Monitoringsystem, das als Voraussetzung für eine entsprechende Zielerreichung gelten muss. Es bleibt daher äußerst fraglich, wie unter diesen Voraussetzungen davon auszugehen ist, die Bioquote jemals zu erfüllen.

Darüber hinaus haben die Beantwortungen der Anfrage auch ergeben, dass einige Ministerien offenbar nicht in der Lage sind, in den Aufzeichnungen über ihre Lebensmittelbeschaffung zwischen biologischen und nicht-biologischen Lebensmitteln zu unterscheiden. Stattdessen wurde in einigen Beantwortungen etwa darauf verwiesen, dass eine detaillierte Aufstellung nicht möglich sei, weil hier entweder der "verwaltungsökonomische Aufwand" zu hoch sei, oder dies "mangels Auswertungsmöglichkeiten" nicht möglich sei (3). Dies ist insofern verwunderlich, da etwa das Verteidigungsministerium eine vorbildliche Anfragebeantwortung liefern konnte, aus der klar hervorgeht, welcher Anteil der Lebensmittelbeschaffung tatsächlich in biologischer Qualität beschafft wurde (monetär) (4). Das Verteidigungsministerium war somit offensichtlich in der Lage, die geforderten Zahlen per Knopfdruck zu liefern. Obwohl der Bioanteil auch dort verschwindend gering ist (1,4%), konnte mit dieser transparenten Aufstellung zumindest der Eindruck erweckt werden, dass ein ehrliches Interesse daran besteht, den Bioanteil zu erhöhen. Die Anfragebeantwortung hat gezeigt, dass das Ministerium offenbar über die Grundvoraussetzung einer statistischen Datenerhebung und -verarbeitung verfügt, die es in die Lage versetzt, die Bioquote auch tatsächlich zu erfüllen und entsprechende Fortschritte in der Zielerreichung vorzuweisen. Dies kann von anderen Ministerien leider keineswegs behauptet werden.

Ganz anders etwa das Landwirtschaftsministerium: Hier konnte nicht mal eine Auskunft darüber erteilt werden, wie viele Lebensmittel überhaupt beschafft wurden, geschweige denn, wie hoch der Bioanteil dieser Beschaffungen war. Es wurde schlicht keine einzige Zahl geliefert, die über die Lebensmittelbeschaffung des Ministeriums Auskunft geliefert hätte. Insbesondere für den Landwirtschaftsminister, der sich stets öffentlichkeitswirksam zum Ausbau der biologischen Produktion bekennt (5), ein Armutszeugnis.

Ungeachtet der allgemeinen Inkompetenz bei der Umsetzung des naBe Aktionsplanes, auf die die Anfragebeantwortungen schließen lassen, besteht darüber hinaus der Verdacht, dass einige Ministerien zwar über Daten zur Bio-Lebensmittelbeschaffung verfügen, diese aber bewusst zurückgehalten bzw. nicht verarbeitet wurden. Dieser Verdacht stützt sich auf die Auskunft verlässlicher Quellen, die uns bestätigt haben, dass den Ministerien sehr wohl detaillierte Informationen über den tatsächlichen Bioanteil zur Verfügung stehen müssten und diese - ähnlich wie beim Verteidigungsministerium - auch unkompliziert "per Knopfdruck" aus dem Warenwirtschaftssystem abzurufen seien. Meist wurde in den besagten Anfragebeantwortungen jedoch darauf verwiesen, dass keine entsprechenden Statistiken über den Bioanteil geführt werden. Dies wirft natürlich die Frage auf, ob dies aufgrund einer mangelnden Datenlage geschieht oder ob es hier lediglich am Willen fehlt, diese Daten auch angemessen zu verarbeiten.

 

(1) https://www.nabe.gv.at/lebensmittel/

(2) "Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe): Stand der Bio-Lebensmittelbeschaffung in den Ministeriumsküchen?"

(3) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/17011 (Justizministerium)

(4) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/17013 (Verteidigungsministerium)

(5) https://www.meinbezirk.at/c-lokales/bis-2027-soll-bio-flaechenanteil-auf-30-prozent-steigen_a5758000

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Können Sie garantieren, dass ihr Ministerium über keine Daten verfügt, die die biologische Lebensmittelbeschaffung im Zuständigkeitsbereich ihres Ministeriums betreffen? (inklusive nachgelagerter Dienststellen und Bildungseinrichtungen)
    1. Falls die Daten nur teilweise vorliegen: Für welche Bereiche fehlen diese Daten?
  1. Wurden ihrem Ministerium von der BBG Daten zur Lebensmittelbeschaffung übermittelt?
    1. Wenn ja, wann wurden diese Daten übermittelt und um welche Daten handelt es sich dabei?
  1. Wurden ihrem Ministerium von der BBG Daten über den Bioanteil in der gesamten Lebensmittelbeschaffung ihres Ministeriums übermittelt?
    1. Wenn ja, wann wurden diese Daten übermittelt und um welche Daten handelt es sich dabei?
    2. Wenn ja, wie hoch ist der Bioanteil und warum haben sie diesen Anteil in der vorangegangenen parlamentarischen Anfragebeantwortung nicht bekannt gegeben?
    3. Wenn nein, haben sie diese Daten bei der BBG zumindest angefordert? Welche Antwort haben sie darauf erhalten? Wann werden diese Daten geliefert?
    4. Wenn nein, sehen sie die BBG in der Pflicht, Ihnen diese Daten zu liefern?
  1. Wird in ihrem Ministerium ein Warenwirtschaftssystem mit entsprechenden Aufzeichnungen über die Lebensmittelbeschaffung geführt?
    1. Welche Stelle ist in ihrem Ministerium für das Warenwirtschaftssystem zuständig?
    2. Werden darin auch nachgelagerte Dienststellen erfasst? Wenn nein, warum nicht?
    3. Welche Daten aus welchen Quellen werden in Bezug auf die Lebensmittelbeschaffung in dieses Warenwirtschaftssystem eingespielt?
    4. Ist zukünftig vorgesehen, Daten zur Biolebensmittelbeschaffung in ihr Warenwirtschaftssystem einzubeziehen?
    5. Falls es kein Warenwirtschaftssystem geben sollte: Wie werden die Aufzeichnungen über ihre Lebensmittelbeschaffung stattdessen abgewickelt?
  1. Falls sie tatsächlich über keine Daten zur Biobeschaffung verfügen: Wie gedenken sie, die im naBe festgeschriebene Bioquoten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfüllen?
  2. Hat ihr Ministerium bisher Bedarfserhebungen an die BBG weitergeleitet, die einen Bedarf an Biolebensmitteln anführen? (falls ja, bitte um genaue Auflistung dieser Bedarfserhebungen)
    1. Wann werden die nächsten Bedarfserhebungen ihres Ministeriums an die BBG übermittelt?

                                          i.    Werden sie in diesen Bedarfserhebungen einen Bioanteil einfordern? (Wenn ja, bitte um Auflistung der geplanten Anforderungen nach den jeweiligen Warengruppen)

    1. Welche Bedarfe haben sie im Rahmen der Bedarfserhebung der BBG zu Bio-Molkereiprodukten bis 16.02. eingemeldet?
    2. Wie hoch ist ihr Bedarf an Biolebensmitteln in den einzelnen Warengruppen?