17897/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport   

betreffend Aufträge für Werbe-&Marketingdienstleistungen

Im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss wurden eine Vielzahl von Auftragsvergaben an Unternehmen thematisiert. Um den Informationsstand bezüglich solcher Vergaben zu aktualisieren, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

Werbedienstleistungen Zentralstelle

1.       Welche Dienstleistungen nach ÖNACE Code M 73 wurden von der Zentralstelle seit 1.1.2023 vergeben?

2.       Mit welchen Personen bzw Unternehmen wurden seit dem 1.1.2023 von der Zentralstelle Werkverträge über die Erbringung solcher Dienstleistungen abgeschlossen?

a.       Um welche Dienstleistungen handelte es sich jeweils?

b.       Was war der genaue Inhalt des Auftrags?

c.       Welcher Auftragswert (iSd vergaberechtlichen Bestimmungen) lag dem jeweiligen Auftrag zu Grunde?

d.       Sofern die Dienstleistung bereits abgerechnet wurde: Welche Kosten entstanden schlussendlich jeweils für die jeweiligen Aufträge und um welchen Prozentsatz wichen die tatsächlichen Kosten von den beauftragten Kosten ab?

e.       Auf welche Art (auf Grundlage welchen Verfahrens) wurden die jeweiligen Dienstleister ausgewählt (Abruf aus Rahmenvereinbarungen, Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, etc.)?

f.        Für welche Aufträge wurden Angebote direkt vom Kabinett bei welchen Dienstleistern eingeholt?

g.       Bei welchen Dienstleistern wurden auf Vorschlag des Kabinetts Angebote eingeholt?

h.       Bei welchen Aufträgen wirkte das Kabinett vor Genehmigung des entsprechenden ELAK auf sonstige Art mit und um welche Art der Mitwirkung handelte es sich (Auswahlkommission, Vorab-Genehmigung, udgl.)?

i.         Bei Verhandlungsverfahren: Wie viele Angebote langten jeweils ein und nach welchen Zuschlagskriterien wurde jeweils zu welchem Ausmaß gewichtet?

j.         Wie lautet jeweils die genaue wörtliche Begründung der Vergabeentscheidung, die im ELAK dokumentiert wurde?

3.       Wurden Ergebnisse dieser Aufträge veröffentlicht (etwa gemäß Art 20 Abs 5 B‑VG) und wenn ja, wann und an welchem Ort?

4.       Wurden mit den folgenden Personen bzw Unternehmen seit dem 1.1.2023 Verträge abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Inhalt (Leistungsgegenstand, Preis):

a.       Dr. Franz Sommer

b.       M&R Meinungsforschung und Research GmbH

c.       Demox Research GmbH

d.       Paul Unterhuber

e.       Media Contacta GmbH

f.        Schürz&Lavicka

g.       Media08 GmbH

h.       Fichtinger Werbeagentur GmbH

i.         GPK GmbH, GPK live GmbH, GPK Public GmbH

j.         AMI Promarketing Agentur – Holding GmbH

k.       Cayenne Marketing GmbH

l.         Gehrer, Plötzeneder DDWS Corporate Advisors GmbH

m.     Stoff Werbeagentur GmbH

5.       Waren die genannten Unternehmen auf andere Art (Subunternehmer, Bietergemeinschaft, udgl.) seit 1.1.2023 für die Zentralstelle tätig und wenn ja, im Rahmen welcher Dienstleistung und in welcher Rolle?

6.       Nehmen die genannten Unternehmen derzeit an einem Ausschreibungsverfahren Ihres Ressorts teil, wurden zur Anbotslegung eingeladen oder ist eine solche Einladung beabsichtigt und wenn ja, in Zusammenhang mit welchen Dienstleistungen?

7.       Welche Unternehmen wurden generell seit 1.1.2023 vom Kabinett oder auf Vorschlag des Kabinetts zur Angebotslegung für Dienstleistungen nach ÖNACE Code M 73 eingeladen oder zur Beteiligung am Vergabeverfahren eingeladen bzw auf eine entsprechende Ausschreibung hingewiesen?

Werbedienstleistungen nachgeordneter Dienststellen

8.       Welche Dienstleister wurden seit 1.1.2023 von welcher Dienststelle zu welchen Kosten für welche Leistungen nach ÖNACE Code M 73 beauftragt bzw bezahlt?

9.       Erhielten die in Frage 4 genannten Dienstleister Aufträge von nachgeordneten Dienststellen und wenn ja, um welche Aufträge handelte es sich jeweils?

a.       Welche Kosten entstanden dadurch oder werden voraussichtlich entstehen?

Werbedienstleistungen ausgegliederter Einheiten

10.   Welche Dienstleister wurden – nach Kenntnis Ihres Ressorts – von welcher Einheit, für die Ihnen die Beteiligungsverwaltung zukommt, zu welchen Kosten für welche Leistungen nach ÖNACE Code M 73 seit 1.1.2023 beauftragt bzw bezahlt?

11.   Erhielten die in Frage 4 genannten Dienstleister nach Kenntnis Ihres Ressorts Aufträge von ausgegliederten Einheiten und wenn ja, um welche Aufträge handelte es sich?

a.       Welches Auftragsvolumen hatten diese Aufträge jeweils?