17907/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Wo bleibt die Reform der Schulgesundheit?
Gesundheit zählt zu den Dingen im Leben, die für ein gutes Fundament unabdingbar ist und die sich gerade unter der Berücksichtigung von chronischer Krankheit nur sehr schwer zur Gänze wiederherstellen lässt. Umso wichtiger sind daher die Primärprävention, der Schutz der Gesundheit und ein Aufwachsen mit einem Bewusstsein für Gesundheit und deren Relevanz für den weiteren Lebensverlauf. Aus diesem Grund gibt es in Österreich de facto seit Beginn der Republik ein Bekenntnis zu einem System der Schulgesundheit, in dem alle Akteure von Gemeinden bis Ministerien gemeinsam dafür sorgen, dass Schüler:innen eine Anlaufstelle für Gesundheitsfragen und zumindest jährliche Untersuchungen haben.
Ein System, das beispielsweise vom BMSGPK bisher hoch gelobt wurde: "Das österreichische System von Schulärzt:innen ist aus Sicht meines Ressorts ein vorbildliches, das sich mit einem nahezu hundertprozentigen Erreichen der österreichischen Schüler:innen (ca. 800.000 Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 6 bis 18 Jahren) über Jahrzehnte bewährt hat" (1). Problematisch an dieser Aussage ist, dass sie wohl vergleichbar mit dem Schulgesundheitssystem "nicht individuell genug" und "ausbaufähig" (vgl. 2) ist - immerhin hat das BMSGPK diese Aussage schon 2021 schon genau so gegeben (3). Stillstand also.
Dieser Stillstand könnte allerdings zum Problem werden. Das Schulgesundheitssystem ist zersplittert und uneinheitlich, die Datenerfassung nicht nachvollziehbar und offensichtlich werden Untersuchungen und/oder Impfprogramme auch nicht in allen Schulen gleich angeboten (2). Gerade die gesetzliche Basis wird vielfach als Problem und damit Ursache für die unterschiedliche Handhabe beispielsweise von Impfungen identifiziert, wodurch offenbar 2020 nur in 44 Prozent der Bundesschulen das kostenfreie Kinderimpfprogramm angeboten wurde, über Pflichtschulen gibt es hierzu keine validen Informationen. Auch die Frage, ob jährliche Schuluntersuchungen verpflichtend durchgeführt werden müssen, scheint unklar. In Studien im Auftrag des BMBWF wird dies so ausgelegt (2), wenngleich diese 2020 nur noch in 69 Prozent der Bundesschulen durchgeführt wurden und beispielsweise in Vorarlberg ist auch belegt, dass dies auch nicht in allen Pflichtschulen der Fall war (4). Inwiefern das Gesundheitsministerium auf dieser Basis von "einem nahezu hundertprozentigen Erreichen der österreichischen Schüler:innen" sprechen kann, ist also mehr als fraglich.
Klar ist nur, dass der Handlungsbedarf groß ist und immer größer wird. So gab das BMSGPK zwar schon vor einiger Zeit an, dass ein vermehrter Einsatz von School Nurses wünschenswert wäre (3) und zumindest in Stakeholderbefragung wurde auch ersichtlich, das gerade deren Koordinierungsarbeit zwischen Angeboten und verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen erwünscht wäre (2). Bis dato gibt es School Nurses aber nur in Wien im Rahmen der Community Nurse Pilotprojekte (5), in Vorarlberg gibt es seit kurzem vier School Nurses als eigenes Pilotprojekt (6). Eine konkrete Abstimmung zwischen diesen Projekten gibt es allerdings nicht und trotz bisheriger Bestrebungen zur Schaffung von School Nurses nicht. Erste Ableitungen für ein Berufsbild soll es darüber hinaus auch erst 2025 geben (7).
So weit bisher bekannt, wurde von allen Problemfelder bisher lediglich die Datenerfassung angegangen und ab 2024 sollen die Daten der Schulgesundheitsuntersuchungen im Programm SchulDoc erfasst werden (8). Nachdem oftmals aber nicht einmal die Abwicklung das eigentliche Problem sein dürfte, sondern die gesetzliche Basis für die Aufgabenverteilung als Ursache identifiziert wurde, stellt sich die Frage, warum es auf Basis der vielfachen Analysen gerade in diesem Bereich offenbar keine Bewegung durch die Ministerien gibt und welche weiteren Schritte bisher zu einer Reform des Schulgesundheitswesen gesetzt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: Ist vorgesehen, Konsequenzen zu setzen, sollten in einem Bundesland/einem Bezirk/bei bestimmten Schulerhaltern u.Ä. keine Schuluntersuchungen durchgeführt werden?
ii. Falls nein: Wie wird durch SchulDoc sichergestellt, dass die erhobenen Daten die schulbesuchende Bevölkerung ausreichend widerspiegeln, um auf dieser Basis valide Ableitungen über deren Gesundheitszustand treffen zu können?
i. Falls ja: Wird dies bundesweit passieren und werden bisherige Pilotergebnisse (bspw. aus Vorarlberg) in deren Weiterentwicklung einfließen?
ii. Falls ja: Bis wann sollen bundesweit diese neuen Untersuchungen umgesetzt werden?
iii. Falls nein: Warum nicht?
i. Werden damit diese verschiedenen Reformansätze erhoben, nachvollzogen und potenziell als Input für bundesweite Reformen genutzt?