17910/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Joachim Schnabel,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Belvedere, Ambrosi-Museum im Augarten

Das Ambrosi-Museum im Augarten beherbergt eine wertvolle Sammlung von Werken des bekannten österreichischen Bildhauers, Dichters und Philosophen Prof. Gustinus Ambrosi. In der Vergangenheit wurde das Museum vom Künstler und seiner Witwe dem österreichischen Volk gewidmet. Allerdings gibt es in letzter Zeit Bedenken hinsichtlich des Museums und seiner Sammlung.

Wir möchten daher einige Fragen stellen, um Klarheit über die Situation und die vergangenen Aktivitäten in Bezug auf die Einhaltung des Notariatsaktes vom 20.05.1957 zwischen der Republik Österreich und Gustinus Ambrosi bezüglich der Weiterführung des Ambrosi Museums im Ausstellungstrakt zu erhalten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

Anfrage

1.      Welche Aufträge oder Vereinbarungen wurden zwischen der Gustinus Ambrosi-Gesellschaft und staatlichen oder öffentlichen Stellen seit Gründung der Gesellschaft getroffen? Bitte geben Sie für jede dieser Vereinbarungen das Datum, die Begründung, den Inhalt und die finanziellen Aspekte der letzten 20 Jahre an.

2.       Können Sie Informationen über die Umsetzung des Notariatsaktes vom 20. Mai 1957 zwischen der Republik Österreich und Prof. Gustinus Ambrosi bereitstellen? Wie werden die Bestimmungen dieses Vertrags eingehalten?

3.      Welche Vereinbarungen wurden seitens der Republik Österreich und der österreichischen Galerie Belvedere vertraglich festgehalten? Wir bitten um Bekanntgabe des Inhaltes der vertraglichen Verpflichtungen.

4.       Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Kunstwerke von Prof. Gustinus Ambrosi dem österreichischen Volk zugänglich gemacht werden, wie es im Vertrag vorgesehen ist? Was wird Ihrerseits geplant zu unternehmen, wenn die Werke nicht zugänglich sind? Wie viel Prozent der von Gustinus Ambrosi überlassenen Werke werden aktuell in  Depots gelagert und wie viele sind der Öffentlichkeit zugänglich?

5.      Gab es finanzielle Transaktionen oder Unterstützung von staatlichen Stellen an die Gustinus Ambrosi-Gesellschaft oder das Ambrosi-Museum? Wenn ja, bitte erläutern Sie die Details.

6.       Hat die Gustinus Ambrosi-Gesellschaft jemals öffentliche Gelder, z.B. aus dem NPO-Fonds, erhalten oder sonstige finanzielle Unterstützung? Welche staatlichen Institutionen stehen in vertraglichen Verpflichtungen?

7.      Gibt es Pläne oder Vorschläge zur Wiedereröffnung oder zur zukünftigen Nutzung des Ambrosi-Museums im Augarten? Falls ja, bitten wir um Bekanntgabe und den zeitlichen Ablauf.