17915/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Websites der Ministerien
Mangelnde Kostentransparenz in der Bundesregierung
Der aktuelle Rechnungshofbericht „Kostentransparenz bei der Medienarbeit – Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Klimaschutzministerium“ (Bund 2024/) belegt, dass die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln für die Bundesregierung keine Selbstverständlichkeit ist.
Zu Beginn des Jahres 2023 betrieb das Klimaschutzministerium 71 verschiedene Websites mit unterschiedlichen Inhalten und Gestaltungen.(1) Neben der offiziellen Ministeriumswebsite gibt es Kampagnen-, Service-Seiten für Unternehmen, Seite mit onlinegame „snaketrain.at“, Webseite mit Tipps für Raser und anderen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zuständigkeit für diese Websites im BMK auf fünf Sektionen und das Büro des Generalsekretärs verteilt war. 36 externe Dienstleister wurden mit der Entwicklung, der Wartung, dem Betrieb und redaktioneller Betreuung in unterschiedlichem Ausmaß beauftragt. Der Rechnungshof kritisiert, dass dem Klimaschutzministerium ein Überblick über Gesamtkosten für die Betreuung dieser Websites fehlt und kommt zu einer Empfehlung die Websites des Klimaschutzministeriums hinsichtlich Bedarf, Aktualität, der Zugriffe, inhaltlicher Überschneidungen und der jeweils anfallenden Kosten zu prüfen. Der Rechnungshof zeigt wieder einmal, mit welcher Dreistigkeit die Bundesregierung mit den Steuergeldern umgeht. Der türkis-grünen Politik fehlt das Verständnis für die transparente Verwendung öffentlicher Mittel.
Seit 2012 ist das IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) in Kraft.(2) Das Gesetz legt fest, dass per Verordnung gemeinsame IKT-Standards für die Bundesdienststellen festgelegt sein müssen. Zuständig für eine solche Verordnung ist gemäß IKTKonG das Finanzministerium. RH bemängelt, dass eine derartige Verordnung fehlt.
Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Umgang mit Steuergeld ist eine Offenlegung der Gesamtkosten für die Websites aller Ministerien erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welches Ausschreibungsverfahren wurde für die jeweilige Leistung gewählt? Bitte um tabellarische Auflistung zur jeweiligen Leistung.
1. Nach welchen Kriterien wurde der jeweilige Zuschlag erteilt?
ii. Wenn ja, in welcher Form bzw. auf welcher Plattform erfolgte die Ausschreibung?
iii. Wenn nein, warum nicht?
iv. Wenn nein, wurden dennoch Vergleichsangebote eingeholt?
1. Wenn nein, warum nicht?
2. Wenn nein, nach welchen objektiv nachvollziehbaren Kriterien wurde ansonsten das beste Angebot ermittelt?
i. Wenn ja, wann?