17926/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verdienstentgang durch die Pandemie (Folgeanfrage)

 

Im Falle einer Krankheit übernehmen üblicherweise bei längeren Krankenständen die Versicherungsträger die Entgeltfortzahlung. Im Falle einer Krankheit, die unter das Epidemiegesetz fällt, übernimmt der Bund den Verdienstentgang. So kann der Verdienstentgang gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) im Falle einer Absonderung gemäß § 7 oder § 17 geltend gemacht werden. Allerdings muss dies innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahme erfolgen. Unternehmen beantragen den Verdienstentgang für ihre Mitarbeiter und nicht die Mitarbeiter selbst. In der Anfragebeantwortung 14797/AB vom 11. August 2023 war ersichtlich, dass insgesamt (2020 + 2021 +2022) noch 38.472 Anträge in Bearbeitung waren. Gleichzeitig war es aufgrund vorangehender Anfragebeantwortungen nicht möglich, eine einheitliche Berichterstattung über alle Auszahlungen zu erhalten, zu groß waren die Abweichungen in den Einmeldungen der Bundesländer. Auch die COVID-Berichterstattung erlaubt keinen genauen Einblick, wie sich die Anträge in den einzelnen Bundesländern im Zeitverlauf und je nach Versicherungsträger unterscheiden. In Folge dessen erscheint ein weiterer Versuch nötig, einen umfassenden und vergleichbaren Überblick zu erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Absonderungen gemäß § 7 und § 17 Epidemiegesetz gab es in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023? (Bitte um Auflistung nach Bundesland)
  2. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 insgesamt gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland unter Berücksichtigung der Unterfragen zu dieser Frage)
    1. Wie viele Anträge wurden bearbeitet?
    2. Wie viele Anträge wurden erledigt?
    3. Wie viele Anträge wurden bewilligt?
    4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
    5. Wie viele Anträge sind noch in Bearbeitung?
    6. Wie viele Anträge wurden noch nicht bearbeitet?
    7. Für wie viele Anträge erfolgten bereits Auszahlungen?
    8. Für wie viele Anträge erfolgten noch keine Auszahlungen?
    9. Welche Summen wurden insgesamt an Unternehmen ausbezahlt?