Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Sicherheitsmaßnahmen an
österreichischen Vertretungen im Ausland
Die Sicherheitslage in großen Teilen der
Welt hat sich aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, gesellschaftlicher Spaltung
und Radikalisierung deutlich verschlechtert. Außenminister Alexander
Schallenberg spricht von einem Feuerring um Europa – in diesem Umfeld
müssen unsere Vertretungen ihre Arbeit verrichten. Österreichische Vertretungen
benötigen vermehrt auch in Staaten, die bislang als sicher galten,
verstärkte Bewachung, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen zu
gewährleisten.
Im Unterschied zu Vertretungen von
Großmächten oder exponierten Staaten sind österreichische
Vertretungen, inkl. Botschaften, oft in Räumlichkeiten in
Bürogebäuden untergebracht, die über keine besonderen
Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Dazu kommt, dass die Mitarbeiter:innen
und ihre Familien in Staaten, in denen soziale Spaltung und Kriminalität
zunehmen, auch zu Hause Schutz benötigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Budgetmittel stehen im Budget 2024
für die Bewachung und die Sicherheit von österreichischen
Auslandsvertretungen – Botschaften, Konsulate, ADA-Missionen,
Wirtschaftsvertretungen, Kulturinstitute et al. – zur
Verfügung?
- Um welchen Prozentsatz der Gesamtmittel
für die österreichischen Auslandsvertretungen handelt es sich
hierbei?
- Wie verändert sich dieser Budgetposten
über den aktuell gültigen Finanzrahmen?
- Wie viele österreichische
Vertretungen – Botschaften, Konsulate, ADA-Missionen,
Wirtschaftsvertretungen, Kulturinstitute et al. – sind derzeit
weltweit aktiv?
- Werden alle österreichische
Vertretungen im Ausland bewacht? Gibt es an allen Vertretungen eine:n Sicherheitsbeauftragte:n?
- Wenn nein, wer ist für die
Organisation der Bewachung vor Ort zuständig, das BMEIA oder der/die
Missionsleiter:in vor Ort?
- Gibt es spezifische Sicherheitsvorgaben
vonseiten der entsendenden Stelle?
- Ist im Budget vor Ort in der Vertretung ein
eigenes Sicherheitsbudget eingeplant?
i. Wenn nein, woher/aus welchem Budget nimmt die Vertretung die Mittel
für Sicherheitsmaßnahmen?
- Gibt es im BMEIA und/oder der ADA ein
Sicherheitsbüro, das die globale Situation im Auge behält und an
das sich Missionen oder deren Leiter:innen wenden können?
- Werden die Missionen je nach
Lokation in Risikokategorien eingestuft? Bitte um Auflistung der
Kategorien und Erläuterung der Konsequenzen einer Einstufung in
Hinblick auf die Sicherheitsmaßnahmen.
- Gibt es eine Sicherheitsstrategie, die auf
die Situation in den spezifischen Einsatzländern heruntergebrochen
wird?
i. Wenn ja, wer ist für diese Strategie zuständig?
ii. Wenn ja, wie oft wird diese Strategie aktualisiert?
iii. Welche Auswirkungen hat eine höhere Sicherheitsstufe auf die
Arbeitsbedingungen, Vergünstigungen, Bezahlung etc. der dort arbeitenden
Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls deren Familien?
- Gibt es ein Risikobild für die
einzelnen Vertretungen und Missionen?
- Wenn ja, wer erstellt dieses?
- Wenn ja, wie oft wird dieses aktualisiert?
- Wieviel Mitarbeiter:innen wurden im Rahmen
der Vorbereitung vor Entsendung an ihre Posten seit Beginn der
Legislaturperiode durch spezielles Training geschult?
- Wie viele Mitarbeiter:innen wurden durch
spezielles Training vor Ort geschult?
i. Werden diese Schulungen vor Ort oder vor Entsendung auf freiwilliger
Basis angeboten, oder ist sie für Mitarbeiter:innen verpflichtend? In
welchen Fällen, wenn überhaupt, herrscht Verpflichtung?
- In der Ukraine sind Mitarbeiter:innen des
ÖBH an der Bewachung des österreichischen diplomatischen
Personals aktiv; das Personal hat Zugriff auf mehrere Spezialfahrzeuge.
Nach welchen Kriterien werden derartige Sondermaßnahmen bewilligt,
wie z.B. gepanzerte Fahrzeuge oder die Zuteilung von Mitgliedern des
ÖBH oder von Spezialeinheiten der Polizei an eine Vertretung?
- Nach welchen Kriterien wird
österreichisches Personal im Ausland auch außerhalb der
Vertretung – also im Privatleben und zu Hause –
geschützt?
- Besonders Mitarbeiter:innen der Büros
der ADA arbeiten routinemäßig in Hochrisikoländern
(Äthiopien, Uganda ...) und selbst für dortige Verhältnisse
in bedenklichen Umfeldern, wie z.B. in ländlichen und
unterentwickelten Gebieten. Wie werden diese EZA-Missionen und ihre
Mitarbeiter:innen geschützt?
- Zur Überwachung und Evaluierung von
EZA-Projekten, wie z.B. zur Sicherstellung, dass österreichische
Mittel auch bei den Projekten ankommen und von Partnerorganisationen
ordnungsgemäß verwendet werden, müssen
österreichische Mitarbeiter:innen in Risikogebiete reisen. Gibt es
für derartige Reisen spezifische Sicherheitsvorkehrungen? Wie wird
die Sicherheit von österreichischem Personal in derartigen
Situationen gewährleistet?
- Werden Mitarbeiter:innen von
Partnerorganisationen, die für die ordnungsgemäße
Verwendung von österreichischen Steuermitteln verantwortlich sind,
geschützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie kann das BMEIA
sicherstellen, dass Steuermittel nicht durch Druck auf lokale
Mitarbeiter:innen zweckentfremdet verwendet werden?
- Einem Mitarbeiter einer norwegischen
Hilfsorganisation wurde nach einer Entführung in einem
Auslandseinsatz eine knappe halbe Million Euro Schadenersatz zugesprochen.
Hat das BMEIA aus diesem Urteil, aus dem eine besondere Sorgfaltspflicht
abzuleiten ist, Lehren gezogen? Wenn ja, welche?