17932/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Sicherheitsmaßnahmen an österreichischen Vertretungen im Ausland

 

Die Sicherheitslage in großen Teilen der Welt hat sich aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg, gesellschaftlicher Spaltung und Radikalisierung deutlich verschlechtert. Außenminister Alexander Schallenberg spricht von einem Feuerring um Europa – in diesem Umfeld müssen unsere Vertretungen ihre Arbeit verrichten. Österreichische Vertretungen benötigen vermehrt auch in Staaten, die bislang als sicher galten, verstärkte Bewachung, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten.

Im Unterschied zu Vertretungen von Großmächten oder exponierten Staaten sind österreichische Vertretungen, inkl. Botschaften, oft in Räumlichkeiten in Bürogebäuden untergebracht, die über keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen verfügen. Dazu kommt, dass die Mitarbeiter:innen und ihre Familien in Staaten, in denen soziale Spaltung und Kriminalität zunehmen, auch zu Hause Schutz benötigen.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Budgetmittel stehen im Budget 2024 für die Bewachung und die Sicherheit von österreichischen Auslandsvertretungen – Botschaften, Konsulate, ADA-Missionen, Wirtschaftsvertretungen, Kulturinstitute et al. – zur Verfügung?
    1. Um welchen Prozentsatz der Gesamtmittel für die österreichischen Auslandsvertretungen handelt es sich hierbei?
    2. Wie verändert sich dieser Budgetposten über den aktuell gültigen Finanzrahmen?
  1. Wie viele österreichische Vertretungen – Botschaften, Konsulate, ADA-Missionen, Wirtschaftsvertretungen, Kulturinstitute et al. – sind derzeit weltweit aktiv?
  2. Werden alle österreichische Vertretungen im Ausland bewacht? Gibt es an allen Vertretungen eine:n Sicherheitsbeauftragte:n?
    1. Wenn nein, wer ist für die Organisation der Bewachung vor Ort zuständig, das BMEIA oder der/die Missionsleiter:in vor Ort? 
    2. Gibt es spezifische Sicherheitsvorgaben vonseiten der entsendenden Stelle?
    3. Ist im Budget vor Ort in der Vertretung ein eigenes Sicherheitsbudget eingeplant?

                                          i.    Wenn nein, woher/aus welchem Budget nimmt die Vertretung die Mittel für Sicherheitsmaßnahmen?

  1. Gibt es im BMEIA und/oder der ADA ein Sicherheitsbüro, das die globale Situation im Auge behält und an das sich Missionen oder deren Leiter:innen wenden können?
  2. Werden die Missionen je nach Lokation in Risikokategorien eingestuft? Bitte um Auflistung der Kategorien und Erläuterung der Konsequenzen einer Einstufung in Hinblick auf die Sicherheitsmaßnahmen.
    1. Gibt es eine Sicherheitsstrategie, die auf die Situation in den spezifischen Einsatzländern heruntergebrochen wird?

                                          i.    Wenn ja, wer ist für diese Strategie zuständig?

                                        ii.    Wenn ja, wie oft wird diese Strategie aktualisiert? 

                                       iii.    Welche Auswirkungen hat eine höhere Sicherheitsstufe auf die Arbeitsbedingungen, Vergünstigungen, Bezahlung etc. der dort arbeitenden Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls deren Familien? 

  1. Gibt es ein Risikobild für die einzelnen Vertretungen und Missionen?
    1. Wenn ja, wer erstellt dieses?
    2. Wenn ja, wie oft wird dieses aktualisiert?
  1. Wieviel Mitarbeiter:innen wurden im Rahmen der Vorbereitung vor Entsendung an ihre Posten seit Beginn der Legislaturperiode durch spezielles Training geschult?
    1. Wie viele Mitarbeiter:innen wurden durch spezielles Training vor Ort geschult? 

                                          i.    Werden diese Schulungen vor Ort oder vor Entsendung auf freiwilliger Basis angeboten, oder ist sie für Mitarbeiter:innen verpflichtend? In welchen Fällen, wenn überhaupt, herrscht Verpflichtung? 

  1. In der Ukraine sind Mitarbeiter:innen des ÖBH an der Bewachung des österreichischen diplomatischen Personals aktiv; das Personal hat Zugriff auf mehrere Spezialfahrzeuge. Nach welchen Kriterien werden derartige Sondermaßnahmen bewilligt, wie z.B. gepanzerte Fahrzeuge oder die Zuteilung von Mitgliedern des ÖBH oder von Spezialeinheiten der Polizei an eine Vertretung?
  2. Nach welchen Kriterien wird österreichisches Personal im Ausland auch außerhalb der Vertretung – also im Privatleben und zu Hause – geschützt?
  3. Besonders Mitarbeiter:innen der Büros der ADA arbeiten routinemäßig in Hochrisikoländern (Äthiopien, Uganda ...) und selbst für dortige Verhältnisse in bedenklichen Umfeldern, wie z.B. in ländlichen und unterentwickelten Gebieten. Wie werden diese EZA-Missionen und ihre Mitarbeiter:innen geschützt?  
  4. Zur Überwachung und Evaluierung von EZA-Projekten, wie z.B. zur Sicherstellung, dass österreichische Mittel auch bei den Projekten ankommen und von Partnerorganisationen ordnungsgemäß verwendet werden, müssen österreichische Mitarbeiter:innen in Risikogebiete reisen. Gibt es für derartige Reisen spezifische Sicherheitsvorkehrungen? Wie wird die Sicherheit von österreichischem Personal in derartigen Situationen gewährleistet?
    1. Werden Mitarbeiter:innen von Partnerorganisationen, die für die ordnungsgemäße Verwendung von österreichischen Steuermitteln verantwortlich sind, geschützt? Wenn ja, wie? Wenn nein, wie kann das BMEIA sicherstellen, dass Steuermittel nicht durch Druck auf lokale Mitarbeiter:innen zweckentfremdet verwendet werden?
  1. Einem Mitarbeiter einer norwegischen Hilfsorganisation wurde nach einer Entführung in einem Auslandseinsatz eine knappe halbe Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Hat das BMEIA aus diesem Urteil, aus dem eine besondere Sorgfaltspflicht abzuleiten ist, Lehren gezogen? Wenn ja, welche?