17934/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut laut Nationalem Aktionsplan zur Europäische Kindergarantie
Österreich hat seit über zwei Jahren eine der höchsten Inflationsraten in der gesamten Eurozone. Die Preise steigen deutlich stärker als in anderen EU-Ländern. Besonders Energie, Wohnen und Lebensmittel sind teurer geworden. Auch 2024 werden sie weiter steigen. So rechnet das WIFO bei Lebensmittel und Getränke mit einem erneuten Anstieg von 5,25 Prozent im Laufe des Jahres. Dabei zahlt man bereits jetzt im Schnitt 44 Prozent mehr als noch 2021. Löhne und Pensionen sind nicht bzw. erst mit langer Verzögerung nachgezogen. Das brachte den Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt ein Minus von 10,4 Milliarden Euro. Eine Arbeitnehmer:in hat rund 1.400 Euro verloren, eine Pensionistin fast 1.800 Euro. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen armutsbetroffen oder armutsgefährdet sind. Diese wachsende Bevölkerungsgruppe spürt die Mehrausgaben besonders, denn sie können die hohen Preissteigerungen aufgrund niedriger verfügbarer Haushaltseinkommen und geringer Ersparnisse kaum bzw. nicht stemmen.
Bereits vor der Covid-19-Pandemie und den gestiegenen Inflationsraten waren viele Kinder und Jugendliche von Armut und Ausgrenzung betroffen. 2021 waren laut aktuellen EU-SILC Daten in Österreich 368.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Armut und Ausgrenzung bedroht. Mit der Europäischen Garantie für Kinder soll jetzt ein Instrument zur europaweiten Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen werden. Die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur EU-Kindergarantie und dessen Präsentation wurde ursprünglich mit März 2022 terminiert. Österreich hat als letzter (!) Mitgliedsstaat im Dezember 2023 seinen Nationalen Aktionsplatz zur europäischen Kindergarantie vorgelegt. Ein Kapitel befasst sich mit dem Thema „Kinderarmut und das Wohlbefinden von Kindern in Österreich“. Laut diesem Kapitel soll der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlicher bis 2025 von 22 % auf 17,5 % zurückgehen. Allerdings gibt es zur Erreichung dieses Ziels kaum konkrete Maßnahmen oder explizit dafür vorgesehene Budgetmittel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Maßnahmen sind in den Jahren 2024 und 2025 geplant, um von Armut betroffene Kinder in alleinerziehenden bzw. alleinverdienenden Haushalten zu unterstützen, und so bis 2025 den Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen auf 17,5 % zu senken?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind in den Jahren 2024 und 2025 geplant, um von Armut betroffene Kinder in Mehrpersonenhaushalten mit mind. drei Kindern zu unterstützen, und so bis 2025 den Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen auf 17,5 % zu senken?
3. Welche konkreten Maßnahmen sind in den Jahren 2024 und 2025 geplant, um von Armut betroffene Kinder in von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Haushalten zu unterstützen, und so bis 2025 den Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen auf 17,5 % zu senken?
4. In welchem Ausmaß wurden durch aktuell gültige Maßnahmen, wie zum Beispiel der Sonderzahlung an Alleinerziehende, die Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung reduziert (Auflistung nach Maßnahme und prozentuelle Reduktion der Armuts- und Ausgrenzungsfährdung)?
5. Die Sonderzahlungen für Bezieher:innen von Sozialhilfe wurden für das Jahr 2024 nicht verlängert. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um Kinder in diesen Haushalten zu unterstützen?
6. Laut NAP zur Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder soll die Armutsbekämpfung in erster Linie über existenzsichernde Arbeit und angemessene Löhne erreicht werden. Sind in Absprache mit anderen Ministerien, wie dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, konkrete Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit existenzsichernder Arbeit und angemessene Löhne geplant?
a. Wenn ja welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Im Dezember 2023 wurde die Sonderrichtlinie „Wirksam Werden – Soziale Innovation gegen Kinder- und Jugendarmut“ erlassen. Wie hoch sind die budgetierten Mittel für die Förderung von Projekten durch diese Sonderrichtlinie?
8. Wie hoch sind die budgetierten Mittel zur Abwicklung der Sonderrichtlinie „Wirksam Werden – Soziale Innovation gegen Kinder- und Jugendarmut“ durch die Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung?
9. Laut Anfragebeantwortung 16633/AB wurden die Projektträger Grow Together, Fremde werden Freunde, Vienna Hobby Lobby, LebensGroß, autArK, Laureus Sport und Vorarlberger Kinderdorf im Rahmen der Ausschreibung Wirksam Wachsen mit 7 Projekten beauftragt. Ist aktuell geplant, weitere Projektträger zu beauftragen?
a. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Ausschreibung?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „Grow Together“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
11. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „Fremde werden Freunde“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
12. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „Vienna Hobby Lobby“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
13. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „LebensGroß“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
14. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „autArK“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
15. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „Laureus Sport“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?
16. Wie unterstützt das Projekt des Projektträgers „Vorarlberger Kinderdorf“ von Armut betroffene Kinder und Jugendliche?