17961/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Kosten für den Steuerzahler durch die Teilnahme von Regierungsmitgliedern am Opernball 2024
Am Donnerstag, dem 8. Februar 2024, fand der 66. Wiener Opernball statt. Unter den rund 7000 Ballbesuchern[1] waren auch heuer mehrere Mitglieder der Bundesregierung.
Da der Opernball auch eine Plattform für politische Arbeit darstellt, nutzten die Regierungsmitglieder diesen Abend auch dafür, hochkarätige Gäste einzuladen.[2] Unter anderem waren diese Jakov Milatović, Präsident von Montenegro (Gast von Bundespräsident Van der Bellen), Kaja Kallas, Ministerpräsidentin aus Estland (Gast von Bundeskanzler Nehammer), Hadja Lahbib, Außenministerin Belgiens, und Elina Valtonen, Außenministerin Finnlands (Gäste von Außenminister Schallenberg), Rozeta Hajdari, Wirtschaftsministerin aus Kosovo (Gast von Wirtschaftsminister Kocher), Dominique Hasler, Regierungsrätin Liechtensteins (Gast von Europaministerin Edtstadler).
Laut der Homepage der Wiener Staatsoper[3] beträgt der reguläre Preis für eine Eintrittskarte 385 Euro, davon gehen 35 Euro an „Österreich hilft Österreich“. Weiters wurden auf der Homepage verschiedene „Tischanteile“ und Logen zum Verkauf angeboten. Die „Tischanteile“ werden ab 220 Euro pro Person verkauft, direkt im Ballsaal wird der „Bühnenlogentisch“ um 14.000 Euro angeboten, eine „Bühnenloge“ für 14.000 Euro und eine „Rangloge“ für 24.500 Euro.
Zu Zeiten der wirtschaftlichen Notlage und zum Zweck der Kostentransparenz muss hier allerdings hinterfragt werden, wie viel die österreichischen Steuerzahler für das Unterhaltungsprogramm der Regierungsmitglieder und ihrer Gäste leisten müssen.
In diesem Sinne stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.