17999/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Gefälschte Waren als kriminelle Gefahr für Konsumenten und Wirtschaft

 

 

Folgende Schlagzeile auf ORF.at vom 16.Jänner 2024 lässt sowohl Konsumenten als auch die mittelständische Wirtschaft aufhorchen:[1]

 

Umsatzverluste in Milliardenhöhe durch gefälschte Waren

 

Europäische Hersteller von Bekleidung, Kosmetik und Spielwaren erleiden durch nachgemachte Waren jährlich Umsatzverluste in Höhe von rund 16 Milliarden Euro. Zudem gingen durch solche Betrügereien rund 200.000 Arbeitsplätze verloren, wie aus einer heute veröffentlichten Studie der EU-Agentur für geistiges Eigentum (EUIPO) im südspanischen Alicante hervorgeht.

 

„Nachgeahmte Waren verursachen reale Kosten – für Verbraucher, für Marken und für unsere Volkswirtschaften. Diese jüngste Studie zeigt die sehr realen Kosten in Bezug auf die Umsatz- und Arbeitsplatzverluste in der EU auf“, schrieb der Exekutivdirektor der EUIPO, Joao Negrao.

 

Die am stärksten betroffenen Branchen

In absoluten Zahlen seien die Auswirkungen in der Bekleidungsindustrie auf europäischer Ebene am schlimmsten. Sie verliere jährlich fast zwölf Milliarden Euro an Einnahmen, was 5,2 Prozent des gesamten Umsatzes ausmache. Auch der europäische Kosmetiksektor und die Spielzeugindustrie wiesen aufgrund gefälschter Markenprodukte deutlich geringere Umsätze auf.

 

Die Verluste beliefen sich auf drei Milliarden Euro bei Kosmetika (4,8 Prozent des Umsatzes) und eine Milliarde Euro bei Spielwaren (8,7 Prozent des Umsatzes). Im Bereich Arbeit hat die Produktfälschung ebenfalls erhebliche negative Auswirkungen.

Dem Bekleidungssektor gehen der EUIPO-Studie zufolge, die sich auf Daten aus den Jahren 2018 bis 2021 stützt, 160.000 Arbeitsplätze verloren, im Kosmetikbereich sind es 32.000 und im Spielzeugsektor 3.600 Beschäftigte weniger.

 

Warnung vor Gefährdung

Zugleich stellten gefälschte Markenartikel oft auch schwerwiegende Gesundheits- und Sicherheitsprobleme für die Verbraucher dar. Das gelte vor allem für nachgemachte Kosmetika und Spielwaren.

 

Nach Angaben von EUIPO entfielen 15 Prozent der 2022 an den EU-Außengrenzen beschlagnahmten Waren auf potenziell gefährliche, weil gefälschte Produkte.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie schützen Sie die österreichischen Verbraucher vor gefälschten Waren aus Drittstatten, die in die EU und damit auch in das EU-Mitgliedsland Österreich importiert werden?

2.    Von welchen Kosten (siehe dazu die EU-Agentur für geistiges Eigentum -EUIPO) für österreichische Verbraucher seit dem 1. Jänner 2020 gehen Sie aus?

3.    Sind neben Bekleidung, Kosmetik und Spielwaren auch Lebensmittel und Möbel bzw. Kommunikations- und Unterhaltenselektronik durch diese Fälschungen betroffen?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß (siehe dazu die EU-Agentur für geistiges Eigentum - EUIPO für die anderen Produktgruppen)?

4.    Welche Möglichkeiten der Produkthaftung bzw. des Schadenersatzes generell stehen den österreichischen Verbrauchern in Österreich bzw. der EU gegen solche Fälschungen zur Verfügung?

5.    Welche Kooperationen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI), dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) hat das BMSGPK seit 2020 im Zusammenhang mit Warenfälschungen aus Drittstaaten unternommen?

6.    Wie verhält sich aus Ihrer Sicht der Import von Fälscherwaren aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Österreich?

7.    Gibt es dazu valide Zahlen, die dem BMSGPK zur Verfügung stehen?

 



[1] https://orf.at/stories/3345791/