18003/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Familienbonus Plus Stand Anfang 2024
Der Familienbonus Plus war eine wichtige freiheitliche Forderung, die in der Regierungszeit der FPÖ auch umgesetzt werden konnte. Der Familienbonus Plus kann entweder im Zuge der monatlichen Gehälter oder aber rückwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung oder einer Einkommensteuererklärung beantragt werden und stellt eine wichtige Familienleistung für Eltern dar.
Unklarheiten und Kritik seitens Betroffener gibt es beim Familienbonus Plus immer wieder in jenen Fällen, wo entweder die Eltern getrennt leben oder geschieden sind bzw. bei Pflegeeltern. Die derzeitige Regelung ist aus Sicht von Betroffenen zu unflexibel. Entscheidungen, wer den Familienbonus Plus in welcher Höhe beziehen darf, erfolgen zu spät. Rückzahlungsbescheide aufgrund zu Unrecht bezogenen Familienbonus Plus stellen die betroffenen Elternteile und Familien vor eine enorme finanzielle Herausforderung.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben (bislang) jeweils für die Jahre 2022 und 2023 den Familienbonus Plus beantragt?
2. Wie viele Personen davon waren in den einzelnen Jahren männlich bzw. weiblich?
3. Wie hoch ist aktuell die Summe, die jeweils in den Jahren 2022 und 2023 ausbezahlt wurde? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
4. Wie viele Personen beantragten jeweils für die Jahre 2022 und 2023 den Familienbonus Plus in voller Höhe? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
5. Wie hoch ist die Summe gesamt jeweils für die Jahre 2022 und 2023, die für Fälle ausbezahlt wurde, die den Familienbonus Plus in voller Höhe beantragt haben? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
6. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen der Familienbonus Plus jeweils für die Jahre 2022 und 2023 nur zur Hälfte ausbezahlt wurde?
7. In welcher Höhe erfolgte bei diesen Fällen die Auszahlung?
8. Wie viele Fälle gab es jeweils in den Jahren 2022 und 2023, bei denen eine andere Aufteilung beim Familienbonus Plus gewählt wurde?
9. Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, waren die Anspruchsberechtigten Familienbeihilfebezieher? (Bitte um jährliche und geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
10. Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, waren jeweils in den Jahren 2022 und 2023 die Anspruchsberechtigten Unterhaltsabsatzbetragsbezieher? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
11. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte gab es jeweils in den Jahren 2022 und 2023 bei denen das Verwandtschaftsverhältnis „Pflegekind" beim Familienbeihilfeformular angekreuzt wurde? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)
12. Wie viele Familienbeihilfeanspruchsberechtigte iSd Frage 11 haben jeweils getrennt nach Veranlagungsjahr seit 2022 den Familienbonus Plus in voller Höhe beantragt?
13. Bei wie vielen dieser Fälle beantragte eine andere Person, die Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag für das gleiche Kind hatte, für das jeweilige Veranlagungsjahr im Nachhinein den Familienbonus Plus in voller Höhe bzw. zur Hälfte?
14. Wie hoch ist die Summe für diese Fälle jeweils nach Veranlagungsjahr, bei denen der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen wurde?
15. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle pro Veranlagungsjahr, bei denen zwei Personen für das gleiche Kind den Unterhaltsabsetzbetrag beansprucht haben?
16. Wie hoch ist jeweils in den Jahren 2022 und 2023 die Summe beim Familienbonus Plus, die an nicht anspruchsberechtige Personen zu Unrecht ausbezahlt wurde?
17. In wie vielen Fällen, bei denen von einer Person der Unterhaltsabsetzbetrag und auch der Familienbonus Plus beantragt wurde, wurde im Nachhinein festgestellt, dass der Unterhaltsabsetzbetrag einer anderen Person zusteht und somit auch der Familienbonus Plus zu Unrecht ausbezahlt wurde? (aufgeschlüsselt auf die Jahre 2022 und 2023, Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Familienbonus Plus)
18. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2022 und 2023 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Stiefkind" angegeben?
19. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2022 und 2023 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Enkelkind" angegeben?
20. In wie vielen Fällen wurde für die Jahre 2022 und 2023 beim Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Wahlkind" angegeben?