18004/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Häftling aus Spital entkommen

 

 

In der Tageszeitung „Kurier“ war am 2.2.2024 folgendes zu lesen:

 

Häftling aus Spital entkommen: Flüchtiger offenbar mit Terrorhintergrund

 

Dass der Mann flüchten konnte, lag wohl an einem "dienstlichen Fehlverhalten". Es soll sich um einen IS-Anhänger handeln.

 

Nach der hochnotpeinlichen Affäre rund um drei getürmte Gefängnisinsassen und einer Insassin im vergangenen November hatte das Justizministerium die Sicherheitsvorkehrungen bei Gefangenentransporten verschärft.

 

Eigentlich sollten Häftlinge seither bei Eskorten auf dem Rücken gefesselt werden, außerdem waren damals Schulungsmaßnahmen für Justizbeamte angekündigt. Ein Missbrauch der neuen Vorschriften dürfte am Freitag aber erneut die Flucht eines schwerkriminellen Häftlings in Wien begünstigt haben.

 

Der 19-jährige vorbestrafte Österreicher mit tschetschenischen Wurzeln war während eines Untersuchungstermins im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien-Leopoldstadt geflüchtet. Drei erfahrene Justizwachebeamte sollen für ihn abgestellt gewesen sein, allerdings dürfte ihn nur einer davon zu einer Untersuchung gebracht haben.

 

Das Justizministerium räumte ein, dass ein „dienstliches Fehlverhalten einzelner Bediensteter“ zu der Flucht geführt haben könnte. Demnach dürfte er nicht gefesselt gewesen sein. Eine interne Prüfung sei eingeleitet worden, je nach Ausgang wären auch disziplinarrechtliche Schritte möglich, hieß es. Ein Beamter wurde bei dem Vorfall verletzt.

 

Am 17. Jänner 2023 wurde folgende Änderung des Erlasses verfügt:

 

Betreff: Anpassung der Anordnungen der Generaldirektion zum Eskortewesen vom 23. und 24.November 2023 infolge Evaluierung

 

1. Abänderung der Anordnungen vom 23.11.2023 und 24.11.2023

Die mit Anordnung vom 23.11.2023 (samt Ergänzung bzw. Klarstellung vom 24.11.2023) getroffene Vorgabe der (grundsätzlichen) Fesselungsmethode der Arme hinter dem Körper wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass sich der Justizwachebeamte bei der Flucht des Häftlings am Kopf und am Auge verletzt hat?

a.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Ist Ihnen bekannt, dass der verletzte und traumatisierte Beamte in das Lorenz Böhler-Unfallkrankenhaus gebracht wurde, um seine Verletzungen behandeln zu lassen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, warum wurde der Beamte nicht vor Ort behandelt?

3.    Aus welchem Grund oder aus welchen Gründen wurde der betroffene Justizwachebeamte unmittelbar nach seiner Behandlung vom Lorenz-Böhler-Krankenhaus von zwei Bediensteten des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) bzw. Generaldirektion (GD) zur Einvernahme (Befragung) abgeholt?

4.    Wo wurde er hingebracht?

5.    Was war der Zweck dieser Einvernahme (Befragung)?

6.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Einvernahme des Justizwachebeamten?

7.    Warum wurde die Anpassung der Anordnung der Generaldirektion zum Eskortewesen vom 23. und 24. November 2023 evaluiert? 

8.    Warum wurde der Erlass vom 23.und 24.November 2023 am 17.Jänner 2024 mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

9.    Welcher Zeitraum wurde für die Erfahrungsberichte zum Eskortewesen aus den Justizanstalten für die Evaluierung herangezogen?

10. Von welchen Justizanstalten wurden die Erfahrungsberichte zum Eskortewesen herangezogen?

11. Was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?

12. Werden sie den ursprünglichen Erlass vom 23.11.2023 wieder anordnen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Muss die Justizwache nun in allen Fällen einzeln bewerten, wie zu fesseln ist, und muss diese Fesselung bereits vor Antritt der Ausführung vom Justizwachebeamten schriftlich protokoliert werden?

a.    Wenn ja, wie soll dies bei dem akuten Personalmangel durchführbar sein?

b.    Wenn ja, wer trägt dafür in Zukunft die Verantwortung?

c.    Wenn ja, wer wird dann die Weisung geben, wie zu fesseln ist?

d.    Wenn nein, gibt es dann klare Anweisungen dazu?

14. Muss die Justizwache nun jede Fesselung dokumentieren?

a.    Wenn ja, wie soll das bei dem aktuellen Personalmangel durchführbar sein?

b.    Wenn ja, wer dokumentiert die Fesselung?

c.    Wenn ja, wer hat die Verantwortung für die Dokumentation?

d.    Wenn ja, was verstehen sie unter stichwortartiger Dokumentation?

15. Die gesperrte Krankenabteilung der Barmherzigen Brüder (BHB) wird bereits 25 Jahre lang nahezu für alle 28 Justizanstalten benutzt. Sind acht Krankenbetten bzw. drei Zimmer hierfür ausreichen?

16. Wann wurde die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Funktionalität zuletzt überprüft bzw. eine Evaluierung durchgeführt?

17. Was war das Ergebnis dieser Evaluierung?

18. Wurde vom BMJ auch eine Adaptierung des Heeresspitals in Wien-Stammersdorf geprüft bzw. angedacht?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19. Wie hoch waren die Gesamtkosten der gesperrten Abteilung im BHB 2023?