18005/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Daten Kinderbetreuungsgeld 2023
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung, die Eltern im Zuge der ersten Lebensjahre des Kindes finanziell unterstützen soll. Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KGBB) ist recht umfangreich, da Eltern diverse Regelungen beachten müssen.
Das Kinderbetreuungsgeld gibt es in der Pauschalvariante, der einkommensabhängigen Variante sowie noch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld und den Partnerschaftsbonus gibt.
In der Pauschalvariante kann das Kinderbetreuungsgeld 365 bis 851 Tage lang bezogen werden. Der Zeitraum verlängert sich auf 456 bis 1.063 Tage, wenn nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Die einkommensabhängige Variante kann nur 365 Tage bezogen werden und 426 Tage, wenn auch der andere Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt.
Die einkommensabhängige Variante verlangt eine Erwerbstätigkeit des Anspruchsberechtigten vor der Geburt des Kindes. Eine mehr als 14-tägige Unterbrechung ist nur dann zulässig, wenn beim Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung besteht. Wird die Voraussetzung nicht erfüllt, kann nur mehr die Pauschalvariante geltend gemacht werden.
Laut dem Rechnungshof können Eltern bei der Pauschalvariante maximal etwa 15.400 Euro erhalten, während die einkommensabhängige Variante den Bezug bis zu 28.100 Euro ermöglicht, wenn das Einkommen der Eltern hoch genug ist. Männer neigen daher eher dazu, die einkommensabhängige Variante zu beantragen.
Um Kinderbetreuungsgeld zu erhalten sind Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (ehemals Mutter-Kind-Pass) vor und nach der Schwangerschaft notwendig. Werden nicht alle Untersuchungen rechtzeitig der Krankenkassa gemeldet, reduziert sich die Leistung um 1.300 Euro pro Elternteil.
Weiters sind Zuverdienstgrenzen des Kinderbetreuungsgeldbeziehers einzuhalten. Bei zu hohem Einkommen reduziert sich die zu auszahlende Leistung bzw. bereits ausbezahlte Beträge der Krankenkassa werden zurückgefordert.
Verlieren Eltern den Anspruch auf Familienbeihilfe, so führt dies zum Verlust des Kinderbetreuungsgelds oder es kommt bei bereits ausgezahlten Beträgen zu Rückforderungsbescheiden.
Kinderbetreuungsgeld wird an in Österreich wohnhafte Kinder bezahlt. Anspruch haben auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte; letztere müssen erwerbstätig sein und dürfen weder Grundversorgung noch Mindestsicherung erhalten.
Das Unionsrecht verpflichtet Österreich, Kinderbetreuungsgeld auch an Kinder zu bezahlen, die nicht in Österreich wohnhaft sind. Die relevanten EU-Verordnungen 883/2004 und 987 /2009 normieren, dass die Krankenkassa eventuelle Ansprüche auf andere Leistungen des Wohnstaats des Kindes überprüfen muss. Außerdem muss geprüft werden, welcher Staat vorrangig die Familienleistungen bezahlen muss. Zumindest drei Fälle der Tiroler Gebietskrankenkassa mussten sogar vor dem EuGH geklärt werden (siehe C-543/03 Dodl und Oberhollenzer sowie C-32/18 Moser).
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch ist der Betrag an Kinderbetreuungsgeld insgesamt bzw. aufgeschlüsselt auf die Anzahl der Kinder und Bundesland, den Österreich im Jahr 2023 ausbezahlt hat?
2. Welcher Betrag entfällt auf die Pauschalvariante und auf die einkommensabhängige Variante? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Kinder und Bundesland)
3. Wie hoch ist der Betrag, den Österreich im Jahr 2023 aufgrund von Kindern bezahlt hat, die in Österreich wohnhaft waren und bei denen das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ausbezahlt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezugsvariante, Anzahl der Kinder und Bundesland)
4. Wie hoch ist der Betrag, den Österreich im Jahr 2023 aufgrund von Kindern bezahlt hat, die in Österreich wohnhaft waren und bei denen das Kinderbetreuungsgeld nicht in voller Höhe bezahlt wurde, weil ein anderer Staat gemäß der EU-VO 883/2004 Artikel 68 vorrangig zuständig war und von Österreich nur ein Unterschiedsbetrag bezahlt werden musste? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezugsvariante, Anzahl der Kinder und vorrangig zuständiger Staat)
5. Wie hoch sind die Unterschiedsbeträge bezogen auf Frage 4 aufgeschlüsselt nach Staaten in Summe?
6. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Kinder, die in Österreich wohnhaft sind/waren und für die 2023 Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde? (Aufschlüsselung nach Bezugsvarianten)
7. Wie viele Kinder waren im Jahr 2023 asylberechtigt bzw subsidiär schutzberechtigt?
8. Wie viel wurde für diese Kinder im Jahr 2023 in Summe ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezugsvariante)
9. Welche Staatsangehörigkeit hatten die Kinder mit Asyl- bzw subsidiärem Schutzstatus?
10. Wie hoch ist die Summe an Kinderbetreuungsgeld, das für Kinder im Jahr 2023 bezahlt wurde, die nicht in Österreich wohnhaft waren, aber ein Anspruch gemäß EU-VO 883/2004 bestanden hat?
a. Wie hoch ist dieser Betrag aufgeschlüsselt nach Pauschalvariante und einkommensabhängiger Variante?
11. Bei wie vielen dieser Kinder wurde das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe bezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezugsvariante)
12. Bei wie vielen Kindern wurde aufgrund der nachrangigen Zuständigkeit Österreichs das Kinderbetreuungsgeld nicht in voller Höhe bezahlt, sondern nur ein Unterschiedsbetrag? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezugsvariante)
13. Wie hoch sind die jeweiligen Beträge und Zahlen bezogen auf die Fragen 1 -6, 8 sowie 10-13 in Bezug auf die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld?
14. In wie vielen Fällen wurde im Jahr der Partnerschaftsbonus ausbezahlt?
a. Wie hoch waren dafür die Kosten?
15. An wie viele Männer wurde im Jahr 2023 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
16. Wie hoch waren dafür im Jahr 2023 die Kosten (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)?
17. Wie vielen Männern wurde 2023 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 365 Tage lang bezahlt?
a. Wie hoch waren dafür die Kosten?
18. An wie viele Frauen wurde 2023 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bezahlt?
a. Wie hoch waren dafür die Kosten?
19. Wie vielen Frauen wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 365 Tage lang bezahlt?
a. Wie hoch waren dafür die Kosten?
20. Wie viele Tage braucht es durchschnittlich für die Erledigung von Anträgen zum Kinderbetreuungsgeld bei Inlandssachverhalten und grenzüberschreitenden Sachverhalten?
21. Wie viele Rückforderungsbescheide wurden im Jahr 2023 von der Krankenkassa wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen nach dem KBGG ausgestellt?
22. Wie viele Rückforderungsbescheide betrafen 2023 grenzüberschreitende Sachverhalte?
23. Wie viele Sachverhalte betrafen 2023 jeweils die Pauschalvariante, die einkommensabhängige Variante, den Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld?
24. Wie viele Rückforderungsbescheide wurden 2023 ausgestellt, weil die Zuverdienstgrenze nicht eingehalten wurde?
25. Wie viele Rückforderungsbescheide wurden 2023 ausgestellt, weil nicht alle Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig gemeldet wurden?
26. Wie hoch ist der Geldbetrag, den die Krankenkassa von Eltern mittels Rückforderungsbescheiden für das Jahr 2023 zurückverlangt hat?
27. In welche Staaten wurde 2023 österreichisches Kinderbetreuungsgeld aufgrund unionsrechtlicher Verpflichtungen ausbezahlt?
28. Wie hoch sind die Geldbeträge, die 2023 als Kinderbetreuungsgeld ins Ausland überwiesen wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten)
29. Für wie viele im Ausland lebende Kinder wurde Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2023 ausbezahlt?